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Rechtsprechung
   FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31427
FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06 (https://dejure.org/2010,31427)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08.07.2010 - 2 K 1052/06 (https://dejure.org/2010,31427)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 2 K 1052/06 (https://dejure.org/2010,31427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei unter § 17 EStG fallender, zu einem Verlust führender Veräußerung von GmbH-Anteilen und Erhalt eines Veräußerungspreises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu berücksichtigende Anschaffungskosten einer Beteiligung bei der Ermittlung eines Veräußerungsverlustes i.S.v. § 17 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in Form von nachträglichen Aufwendungen; Verfassungsmäßigkeit des Halbabzugsverbots nach § 3 c Abs. 2 Einkommensteuergesetz ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung des Halbabzugsverbots bei unter § 17 EStG fallender, zu einem Verlust führender Veräußerung von GmbH-Anteilen und Erhalt eines Veräußerungspreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06
    Fließen keine Einnahmen zu, kommt § 3 c Abs. 2 S. 1 EStG nicht zur Anwendung; mithin ist der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 25. Juni 2009, BStBl. II 2010, 220).

    Soweit die Ansicht vertreten wird, das Abzugsverbot greife im Falle eines Veräußerungsverlustes grundsätzlich nicht, da dies dem Sinn der Vorschrift widerspricht (Naujok, BB 2009, 2128), weil ein Veräußerungsverlust darauf hindeutet, dass im Zeitpunkt des Verkaufes keine steuerlich vorbelasteten Gewinne vorhanden sind, kann dem im Ergebnis nicht gefolgt werden.

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 69/05

    Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist …

    Auszug aus FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06
    Die systematische Grundentscheidung des Halbeinkünfteverfahrens, Veräußerungsvorgänge den laufenden Gewinnausschüttungen gleichzustellen, bildet die Rechtfertigung dafür, auch die entsprechenden Aufwendungen einheitlich zu behandeln, d.h. in allen Fällen nur den Halbabzug zuzulassen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19. Juni 2007, BFH/NV 2007, 2173 ).

    Soweit der Bundesfinanzhof in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 2005 ( IX R 15/05, BStBl. II 2006, 171) und 19. Juni 2007 ( VIII R 69/05, BStBl. II 2008, 551) unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzes davon spricht, dass das Gesetz den Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur zur Hälfte besteuern will, so stellt er in seiner Entscheidung vom 18. März 2010 (…IX R 227/09, BFH/NV 2010, 1022 ) klar, dass es allein darauf ankomme, ob Einnahmen, vorliegend der Veräußerungspreis, anfallen und nicht, ob ein Gewinn realisiert wurde.

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06
    Soweit der Bundesfinanzhof in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 2005 ( IX R 15/05, BStBl. II 2006, 171) und 19. Juni 2007 ( VIII R 69/05, BStBl. II 2008, 551) unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzes davon spricht, dass das Gesetz den Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur zur Hälfte besteuern will, so stellt er in seiner Entscheidung vom 18. März 2010 (IX R 227/09, BFH/NV 2010, 1022 ) klar, dass es allein darauf ankomme, ob Einnahmen, vorliegend der Veräußerungspreis, anfallen und nicht, ob ein Gewinn realisiert wurde.
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 6. Juli 2005, BStBl. II 2006, 163).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06
    Das damit verbundene Haftungsrisiko rechtfertigt es, eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters in der Frage der Anschaffungskosten den gesellschaftsrechtlichen Einlagen gleichzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 6. Juli 1999, BFH/NV 2000, 262 m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05

    Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus FG Sachsen, 08.07.2010 - 2 K 1052/06
    Soweit der Bundesfinanzhof in seinen Entscheidungen vom 27. Oktober 2005 ( IX R 15/05, BStBl. II 2006, 171) und 19. Juni 2007 ( VIII R 69/05, BStBl. II 2008, 551) unter Bezugnahme auf die Begründung des Gesetzes davon spricht, dass das Gesetz den Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nur zur Hälfte besteuern will, so stellt er in seiner Entscheidung vom 18. März 2010 (…IX R 227/09, BFH/NV 2010, 1022 ) klar, dass es allein darauf ankomme, ob Einnahmen, vorliegend der Veräußerungspreis, anfallen und nicht, ob ein Gewinn realisiert wurde.
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