Rechtsprechung
| VG Meiningen, 24.01.2001 - 2 K 1072/99.Me |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,23527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erlass einer Satzung im Wege der Ersatzvornahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Auszug aus VG Meiningen, 24.01.2001 - 2 K 1072/99
Da es sich bei dem Erlass einer Satzung um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe handelt, kann sich die Gemeinde als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ohnehin nicht auf dieses Grundrecht berufen (BVerfG B. v. 21.05.1967, BVerfGE 21, 362 [371 f.]; BVerfG B. v. 19.06.1973, BVerfGE 35, 263 [271]). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus VG Meiningen, 24.01.2001 - 2 K 1072/99
Da es sich bei dem Erlass einer Satzung um die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe handelt, kann sich die Gemeinde als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts ohnehin nicht auf dieses Grundrecht berufen (BVerfG B. v. 21.05.1967, BVerfGE 21, 362 [371 f.]; BVerfG B. v. 19.06.1973, BVerfGE 35, 263 [271]). - BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvK 1/78
Schleswig-Holsteinische Ämter
Auszug aus VG Meiningen, 24.01.2001 - 2 K 1072/99
Hierzu gehört zwar grundsätzlich auch das Recht zum Erlass gemeindeeigener Satzungen (BVerfG U. v. 22.05.1979, BVerfGE 52, 95 [117]) und damit auch das Recht zur Entscheidung, ob und wann eine Satzung erlassen wird.
- VG Sigmaringen, 12.08.2003 - 4 K 1737/02
Erlass einer Satzung im Wege der kommunalaufsichtlichen Ersatzvornahme
- VG Meiningen, 28.07.2004 - 1 K 640/01 An der (rückwirkenden) Aufhebung der Weisung zum Erlass einer Satzung über die Erhebung einmalige Beiträge besteht hier jedenfalls deshalb ein schutzwürdiges Interesse, weil die Klägerin nach der Rechtsprechung der für das Kommunalrecht zuständigen Kammer des Gerichts im Rechtsmittel gegen die Ersatzvornahme - gegen den Bescheid vom 23.04.2002 hat die Klägerin mit Schreiben vom 21.05.2002 Widerspruch eingelegt - mit dem Vortrag präkludiert ist (vgl. § 31 Abs. 1 Satz 2 ThürVwZVG), der bereits in einem Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren gegen den Grundverwaltungsakt hätte vorgetragen werden können ( VG Meiningen, Urteil vom 24.01.2001 - 2 K 1072/99.Me -, LKV 2002, 341 f.; vgl. auch: OVG Bautzen, Beschluss vom 16.07.1997 - 2 S 563/96 -, VwRR MO 1997, 50 [52]).
dejure.org
Übersicht VG Meiningen
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.