Rechtsprechung
| VG Meiningen, 21.02.2006 - 2 K 110/03.Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für einen Anspruch auf Trinkwasserversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 2 S 1926/14
Verwaltungsaktscharakter der Ankündigung der Einstellung der Versorgung mit …
Rückstände bei anderen Kommunalabgaben sind demgegenüber - so zu Recht das Verwaltungsgericht - von vornherein nicht geeignet, eine Wassersperre zu rechtfertigen (vgl. (vgl. z.B. OVG B-Bbg., Beschluss vom 01.11.2011 - NVwZ-RR 2012, 140; VG Magdeburg, Urteil vom 22.06.2012 - 9 A 166/11 - VG Meiningen, Urteil vom 21.02.2006 - 2 K 110/03.Me; jeweils juris;… VG Freiburg, aaO). - VG Magdeburg, 22.06.2012 - 9 A 166/11
Sperrung eines Trinkwasseranschlusses
Weiter wäre der Wasserversorger gehalten, eine Notversorgung mit Wasser sicherzustellen (vgl. dazu: Bayr. VGH, Beschl. v. 08.01.1988, 23 CS 87.01899; VG Meiningen, Urt. v. 21.02.2006, 2 K 110/03.Me; VG Ansbach, Beschl. v. 08.12.2011, AN 1 S 11.02238; alle juris). - VG Potsdam, 27.10.2021 - 8 L 674/21 Denn die Liefersperre ist kein außerordentliches Mittel der Zwangsvollstreckung (vgl. VG Magdeburg…, Urteil vom 22. Juni 2012 - 9 A 166/11 -, juris Rn. 19; VG Dresden…, Urteil vom 17. April 2012 - 2 K 816/10 -, juris Rn. 27; VG Meiningen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 110/03.Me -, juris Rn. 28; VG Lüneburg…, Beschluss vom 10. Juni 2003 - 3 B 43/03 -, juris Rn. 29).
- VG Frankfurt/Oder, 10.09.2007 - 5 L 96/07
Einstweilige Anordnung, gerichtet auf die weitere Belieferung mit Trinkwasser
Rn. 13 Es kommt hinzu, dass in einem Fall, in dem die Zahlungsrückstände ihre Grundlage in öffentlich-rechtlichen Gebührenforderungen haben, mit der Anordnung einer Liefersperre der Sache nach in unzulässiger Weise ein gesetzlich nicht vorgesehenes Mittel der Zwangsvollstreckung eingesetzt werden würde (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 110/03.Me -, juris). - VG München, 05.06.2008 - M 10 K 06.3935
Bekanntgabe bei Zweifeln über Zugang; Statthafte Klageart bei Rückforderung von …
Eine Wassersperre kann deshalb nur dann erfolgen, wenn die Zahlungsverpflichtung durch vollziehbaren Verwaltungsakt festgesetzt wurde (vgl. ebenso VG Meiningen, Urt. v. 21.2.2006, Az. 2 K 110/03.Me). - VG Frankfurt/Oder, 10.07.2007 - 5 L 355/06
Belieferung eines Grundstückseigentümers mit Trinkwasser nach Eröffnung des …
Außerdem würde eine Liefersperre damit in unzulässiger Weise als ein gesetzlich nicht vorgesehenes Mittel der Zwangsvollstreckung eingesetzt (vgl. VG Meiningen, Urteil vom 21. Februar 2006 - 2 K 110/03.Me -, juris).
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