Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 19.08.2020 - 2 K 121/19 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.08.2020 - 2 K 121/19
- OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 807/20
- OVG Sachsen, 12.02.2025 - 6 A 807/20
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen, 14.05.2024 - 1 B 14/24
Nutzungsuntersagung; Wohnhauserweiterung; sofortige Vollziehung; besonderes …
Hierzu hat das Verwaltungsgericht auf seine Urteile vom 28. Februar 2023 - 2 K 121/19 und 2 K 409/19 - verwiesen.Dass der Antragsgegner elf Jahre lang von dieser Option keinen Gebrauch gemacht hat, lasse sich auch nicht auf die seinerzeit anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren - 2 K 121/19 und 2 K 409/19 - zurückführen, denen keine Verfügung nach § 80 SächsBO zugrunde gelegen hätte.
Die dagegen gerichtete Klage der Antragsteller auf Erteilung der Baugenehmigung, hilfsweise auf Erteilung eines Fiktionszeugnisses hat das Verwaltungsgerichts Dresden mit inzwischen rechtskräftigen Urteil vom 28. Februar 2023 - 2 K 121/19 - abgewiesen, ohne dass die Antragsteller mittlerweile einen erneuten und vom Antragsgegner positiv verbeschiedenen Bauantrag gestellt hätten.
- OVG Sachsen, 12.02.2025 - 6 A 807/20
Verwaltungskosten; Erledigung; Inzidentprüfung; EG Typengenehmigung; …
Az.: 6 A 807/20 2 K 121/19 VG Chemnitz.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 19. August 2020 - 2 K 121/19 - wird zurückgewiesen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 19. August 2020 - 2 K 121/19 - zu ändern und Nr. 5 des Bescheids der Beklagten vom 19. September 2018 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 18. Dezember 2018 aufzuheben.
- VG Hannover, 08.03.2023 - 15 A 2168/19
Betriebsuntersagung eines vom sog. Dieselskandal betroffenen, nicht …
Ein von der zuständigen Typengenehmigungsbehörde in einem Schreiben an sämtliche europäischen Typengenehmigungsbehörden eindeutig als nicht vorschriftsmäßig eingeordneter Kraftfahrzeugtyp kann vor diesem Hintergrund von den nationalen Zulassungsbehörden - ebenfalls - als nicht vorschriftsmäßig im Sinne des § 5 Abs. 1 FZV eingestuft werden, denn eine nachträgliche Nebenbestimmung zu einer erteilten Typgenehmigung ist nicht die einzige Möglichkeit, die Rechtsscheinwirkung der Vorschriftsmäßigkeit zu beseitigen (vgl. etwa VG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 3 A 310/20 -, V.n.b.; VG Chemnitz, Urteil vom 19. August 2020 - 2 K 121/19 -, V.n.b., Bl. 9 ff. des UA und die vom Kläger vorgelegte Entscheidung des VG Mainz, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 L 1127/19.MZ -, Bl. 63 GA "auf andere Weise").Ist ein Fahrzeug - etwa durch Verschleiß von Reifen oder Bremsen - nachträglich verkehrsunsicher geworden, kann weder eine Typgenehmigung noch eine Zulassung einer auf § 5 Abs. 1 FZV gestützten Untersagung des Betriebs eines Kraftfahrzeuges entgegenstehen (vgl. Nds. OVG, Beschluss am 23. Januar 2020 - 12 ME 181/19 -, V.n.b., Bl. 5 f. des UA; vgl. ferner im Ergebnis VG Schleswig, Urteil vom 13. August 2021 - 3 A 310/20 -, V.n.b., Bl. 10 ff. des UA; VG Chemnitz, Urteil vom 19. August 2020 - 2 K 121/19 -, V.n.b., Bl. 9 ff. des UA).
- OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 807/20
Zulassung der Berufung i.R.d. Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs der Marke …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 19. August 2020 - 2 K 121/19 - wird zugelassen.
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