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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9060
VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07 (https://dejure.org/2008,9060)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.09.2008 - 2 K 1256/07 (https://dejure.org/2008,9060)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. September 2008 - 2 K 1256/07 (https://dejure.org/2008,9060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis der gesetzlichen Krankenkasse gegen Feststellungen der Aufsichtsbehörde zu Sondervereinbarungen nach PBefG § 51 Abs 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PBefG § 51 § 39; VwGO § 42 Abs. 2
    Krankenfahrten; Taxen; gesetzliche Krankenkassen; Sondervereinbarung; Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Sondertarif" für Taxi-Krankenfahrten?

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    "Sondertarif" für Taxi-Krankenfahrten?

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Sondervereinbarungen zwischen Krankenkassen und Taxigewerbe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Sondervereinbarung nach § 51 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetzes (PBefG); Auslegung eines Rechtssatzes i.S.d. Schutznormtheorie bzgl. dem Schutz von Individualinteressen oder lediglich mit der Folge einer Reflexwirkung; Verletzung ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • VG Schleswig, 20.10.2006 - 3 B 120/06
    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07
    Nach § 54 Abs. 1 PBefG unterliegt der Unternehmer hinsichtlich der Erfüllung dieses Gesetzes sowie der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen der Aufsicht der Genehmigungsbehörde (so auch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.10.2006 - 3 B 120/06 -, Juris).

    Über den Schutz der Verkehrsanbieter in ihrer Gesamtheit hinaus kann damit nur der einzelne Taxiunternehmer die Verletzung eigener Rechte geltend machen, nämlich dann, wenn es durch die Umsetzung der Sondervereinbarung zu derartigen Verwerfungen und Verschiebungen auf dem Verkehrsmarkt kommt, dass die Nachfrage nach Beförderungen im Pflichtfahrbereich nur noch von marginaler Bedeutung ist und deshalb insbesondere die durch die Rechtsverordnung festgelegten Entgelte nicht mehr auskömmlich im Sinne von § 39 Abs. 2 PBefG sind (vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.10.2006 - 3 B 120/06 -), oder dann, wenn die Aufsichtsbehörde zu Unrecht die Wirksamkeit der Sondervereinbarung verneint.

  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07
    Denn die Grundrechte sind ihrem Wesen nach nicht auf juristische Personen des öffentlichen Rechts anwendbar, soweit letztere öffentliche Aufgaben wahrnehmen (BVerfG, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 BvR 1249/03 -, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2007 - L 5 KR 518/07

    Krankenversicherung - direkte Abrechnung mit Personenbeförderungsunternehmen - …

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07
    Rn. 33 Mit der Bestimmung in § 51 Abs. 2 Nr. 1 PBefG soll den Taxiunternehmern auf der einen Seite eine gewisse Planungssicherheit verschafft werden (so auch LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 04.04.2007 - L 5 KR 518/07 ERB -, Juris).
  • BVerwG, 27.06.2007 - 3 B 119.06

    Fortsetzung eines Beschwerdeverfahrens als Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07
    Das VG Schleswig-Holstein hat insoweit in seinem Beschluss vom 26.09.2006 - 3 B 119/06 - (Juris) ausgeführt: "… § 51 Abs. 2 Nr. 2 PBefG lässt Sondervereinbarungen nur zu, wenn durch sie eine Ordnung des Verkehrsmarktes nicht gestört wird.
  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von …

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07
    Rn. 22 1. Ein Kläger ist in seinen Rechten nur dann verletzt, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den angefochtenen Verwaltungsakt betroffen wird (statt vieler Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.01.1960 - I A 17.57 -, BVerwGE 10, 122).
  • BVerwG, 05.10.1979 - 7 B 203.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustimmung zur Änderung der …

    Auszug aus VG Freiburg, 11.09.2008 - 2 K 1256/07
    Denn die Wirksamkeit der Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass der von der Norm bezweckte Schutz gegeben ist (vgl. auch zu einem ähnlich gelagerten Fall: BVerwG, Beschluss vom 05.10.1979 - 7 B 203.79 -, Buchholz 310, § 42 Nr. 75 zu § 39 PBefG).
  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt …

    Rn. 33 Sofern der Antragsteller weiter einwendet, der Rechtsgedanke der Regelung des § 51 Abs. 2 Nr. 2 PBefG, welche drittschützende Wirkung für den einzelnen Taxenunternehmer entfalte, wenn durch eine Sondervereinbarung die Auskömmlichkeit der Einnahmen im Pflichtfahrbereich gefährdet sei (…vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.4.2016, 13 B 1450/15, juris Rn. 24; VG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 11.9.2008, 2 K 1256/07, juris Rn. 26), müsse auf § 2 Abs. 7 PBefG übertragen werden, überzeugt dies in Bezug auf die hier streitentscheidende Norm nicht.
  • VG München, 15.04.2026 - M 23 K 24.6284

    Klagebefugnis, Drittbetroffenheit, Sondervereinbarung für den …

    Wie bereits das VG Freiburg (Breisgau) (U.v. 11.09.2008 - 2 K 1256/07 - juris, Rn. 26) ausführte, soll § 51 Abs. 2 Nr. 2 PBefG auch vor einer Unterwanderung des Regulierungssystems schützen (so wohl auch Graf Kerssenbrock, NZS 2011, 848 (850)).

    Rn. 55 Dahingegen ist den zutreffenden Ausführungen des VG Freiburg (Breisgau) (U.v. 11.09.2008 - 2 K 1256/07 - juris, Rn. 26 f.) zu folgen.

    Gleichwohl eine maximal erlaubte Zeitdauer einer Sondervereinbarung im Gesetz nicht als Zulässigkeitsvoraussetzung normiert ist (…worauf OVG Schleswig-Holstein, U.v. 21.07.2009 aaO, Rn. 59 richtigerweise hinweist) kann jedoch nur eine mit konkretem Start- und Enddatum bestimmter Zeitraum der Behörde im erforderlichen Maß vor Augen führen und es ihr effektiv ermöglichen, die Auswirkungen der Sondervereinbarung auf den regulären Pflichtfahrbereich einzuschätzen, zu überprüfen und zu kontrollieren (VG Freiburg (Breisgau, U.v. 11.09.2008 - 2 K 1256/07 - juris, Rn. 33).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2009 - 4 LB 3/08

    Sondervereinbarung im Personenbeförderungsrecht

    Die Vereinbarung eines zeitlich nicht befristeten Zeitraumes mit Kündigungsmöglichkeit erfülle auch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg (Urt. v. 11.09.2008 - 2 K 1256/07 -) nicht das Merkmal eines bestimmten Zeitraumes.

    Rn. 58 Die andere Auffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg in seinem Urteil vom 11. November 2008 (- 2 K 1256/07 -) überzeugt nicht.

  • VG Karlsruhe, 18.01.2012 - 6 K 3050/11

    Vergütung von Krankenfahrten; Drittschutz durch § 51 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 …

    Denn auch bei der zu verhindernden Störung der Ordnung des Verkehrsmarktes handelt es sich um einen objektiv-rechtlichen Belang, der nicht zugleich auch dem individuellen Interesse der Antragstellerin zu dienen bestimmt ist (…wie hier OVG Schleswig-Holstein, a.a.O.; vgl. zur abweichenden Ansicht VG Freiburg, Urteil vom 11.09.2008 - 2 K 1256/07 - juris im Anschluss an VG Schleswig, Urteil vom 19.02.2008 - 3 A 74/07 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2015 - L 11 KR 4109/13
    Das SG hat den in dem ebenfalls mit dem Kläger geführten Verfahren S 1 KR 5/11 enthaltenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (12 S 2937/08) und das diesem vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg vom 11.09.2008 (2 K 1256/07) beigezogen sowie die Auskunft des Landratsamtes des S.-B.-Kreis vom 18.04.2013 eingeholt.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2014 - L 11 KR 4108/13
    Das SG hat den in dem ebenfalls mit dem Kläger geführten Verfahren S 1 KR 5/11 enthaltenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (12 S 2937/08) und das diesem vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg vom 11.09.2008 (2 K 1256/07) beigezogen sowie die Auskunft des Landratsamtes des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 18.04.2013 eingeholt.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2014 - L 11 KR 4112/13
    Das SG hat den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (12 S 2937/08) und das diesem vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) F. vom 11.09.2008 (2 K 1256/07) beigezogen sowie die Auskunft des Landratsamtes des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 18.04.2013 eingeholt.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2014 - L 5 KR 4104/13
    Das SG hat den in dem ebenfalls mit dem Kläger geführten Verfahren S 1 KR 5/11 enthaltenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (12 S 2937/08) und das diesem vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg vom 11.09.2008 (2 K 1256/07) beigezogen sowie die Auskunft des Landratsamtes des Sch. vom 18.04.2013 eingeholt.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2014 - L 11 KR 4111/13
    Das SG hat den in dem ebenfalls mit dem Kläger geführten Verfahren S 1 KR 5/11 enthaltenen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (12 S 2937/08) und das diesem vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg vom 11.09.2008 (2 K 1256/07) beigezogen sowie die Auskunft des Landratsamtes des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 18.04.2013 eingeholt.
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