Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 2 K 1285/17 |
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.07.2017 - 2 K 1285/17
- BFH, 07.02.2018 - X B 126/17
Wird zitiert von ...
- BFH, 07.02.2018 - X B 126/17
Wirksamkeit von Erledigungserklärungen
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. Juli 2017 2 K 1285/17 E,G,U wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 3 Die Klägerin stellte diesen Antrag mit Schriftsatz vom 15. Mai 2017 beim FG, wo er unter dem Az. 2 K 1285/17 E,G,U geführt wurde.
Rn. 4 Das FG hat mit Urteil vom 27. Juli 2017 2 K 1285/17 E,G,U festgestellt, dass das Klageverfahren 2 K 2039/15 E,G,U durch die übereinstimmenden Hauptsacheerledigungserklärungen am 29. November 2016 beendet worden sei.
Rn. 8 1. Die Rechtsfragen, mit denen die Klägerin sinngemäß die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache geltend macht, könnten in einem dem Urteil vom 27. Juli 2017 2 K 1285/17 E,G,U nachfolgenden Revisionsverfahren nicht geklärt werden, was jedoch Voraussetzung dieses Zulassungsgrundes ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 22. Juli 2015 X B 172/14, BFH/NV 2015, 1390, unter II.1.).
Rn. 10 3. Einen Verfahrensfehler in dem Verfahren 2 K 1285/17 E,G,U, um das es vorliegend geht, vermag der Senat im Ergebnis aus vergleichbaren Gründen nicht zu erkennen.
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