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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 01.12.1999 - 2 K 1332/97.Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12704
VG Meiningen, 01.12.1999 - 2 K 1332/97.Me (https://dejure.org/1999,12704)
VG Meiningen, Entscheidung vom 01.12.1999 - 2 K 1332/97.Me (https://dejure.org/1999,12704)
VG Meiningen, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 2 K 1332/97.Me (https://dejure.org/1999,12704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sanierungs- und Rekrutierungspflicht der Inhaber stillgelegter Deponien; Materieller Inhaber- bzw. Betreiberbegriff; Rechtsnachfolge bei Altlasten

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; …

    Denn bei den Räten der Städte und Kreise handelt es sich, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 07.07.1997 - 5 K 754/95.Me -, ThürVGRspr. 1998, 59; .Urteil vom 01.12.1999 - 2 K 1332/97.Me -, ThürVGRspr. 2001, 8) zutreffend im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Räten der Kreise festgestellt hat, nicht um eigenverantwortliche, selbstständige Gebietskörperschaften, die ihre Aufgaben selbstverantwortlich regeln konnten (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1994 -LwZR 12/93-, BGHZ 127, 285; vgl. auch Urteil vom 08.12.1994 - II ZR 105/94-, BGHZ 128, 140).

    Eine Pflicht des Inhabers zur Sanierung und Rekultivierung nach § 10a Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 2 AbfG besteht dabei, wie sich aus der Systematik des § 10a AbfG, insbesondere aus dem Verhältnis der Absätze 1 bis 3 und 4 ergibt, nur dann, wenn die Deponie auch nach dem 01.07.1990 - dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abfallgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der DDR betrieben worden ist (vgl. zum Aspekt der Vermeidung einer verfassungsrechtlich problematischen Rückwirkung VG Meiningen, Urteil vom 01.12.1999 -2 K 1332/97.Me-, ThürVGRspr. 2001, 8).

    Regelmäßig ist Betreiber daher auch derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Deponie geführt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 [563]; VGH Kassel, Urteil vom 14.01.1986 - IX OE 47/80 -, NVwZ 1986, 660 [661]; VG Meiningen, Urteil vom 01.12.1999 -2 K 1332/97.Me -, LKV 2000, 410).

    Daraus folgt indessen noch nicht, dass die Klägerin zwangsläufig auch als Inhaberin der Deponie L. anzusehen wäre (ebenso VG Meiningen, Urteil vom 07.07.1997 -5 K 754/95.Me-, ThürVGRspr. 1998, 59; Urteil vom 01.12.1999 -2 K 1332/97.Me -, ThürVGRspr. 2001, 8).

  • OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07

    Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten …

    Sie galt auch für Deponien in den neuen Bundesländern, die - wie hier - nach dem 01.07.1990 stillgelegt worden waren (…vgl. dazu näher Paetow, a. a. O. § 36 Rdn. 6 m. w. N.; s. auch schon VG Meiningen, Urteil vom 01.12.1999 - 2 K 1332/97.Me -, LKV 2000, 410 = ThürVGRspr. 2000, 8 = juris Rdn. 18 mit näherer Begründung) und erfasste selbst Jahre zurückliegende Stilllegungsvorgänge (…vgl. dazu näher Attendorn in Jarass/Petersen/Weidemann, KrW-/AbfG, § 36 Rdn. 294 ff., insb. Rdn. 296 m. w. N.).
  • VG Meiningen, 02.12.2003 - 2 K 800/00

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Rekultivierung; Sicherung; …

    Maßgeblich ist nicht ausschließlich die formale Zuordnung der Anlage, sondern eine Bewertung sämtlicher konkreten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten daraufhin, ob eine Person die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht besitzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, d.h. die Entscheidungsbefugnis besitzt, und wirtschaftlich maßgeblich an den Nutzen und Kosten der Anlage beteiligt ist (VG Meiningen, U. v. 01.12.1999, LKV 2000, 410).
  • VG Meiningen, 01.03.2005 - 2 K 290/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Deponie; Aufklärung; …

    Maßgeblich ist nicht ausschließlich die formale Zuordnung der Anlage, sondern eine Bewertung sämtlicher konkreten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten daraufhin, ob eine Person die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht besitzt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, d.h. die Entscheidungsbefugnis besitzt, und wirtschaftlich maßgeblich an den Nutzen und Kosten der Anlage beteiligt ist (VG Meiningen, U. v. 01.12.1999, LKV 2000, 410).
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