Rechtsprechung
| VG Arnsberg, 12.12.2001 - 2 K 1644/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Untersagung des Rechts eines Polizeivollzugsbeamten zum Führen von Polizeifahrzeugen durch den zuständigen Leiter der Kreispolizeibehörde; Ausgestaltung des allgemeinen Direktionsrechts des Dienstherrn hinsichtlich der Anordnung einer ...
Wird zitiert von ...
- VG Düsseldorf, 19.09.2006 - 2 K 3129/06
Standardisierte Blutentnahme bei Polizeibeamten zulässig
Auf das Schreiben der Datenschutzbeauftragten sowie auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1980 (ZBR 1981, 220 ff.) und vom 10. Februar 1972 (BVerwGE 43, 305 ff.) sowie des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 12. Dezember 2001 (2 K 1644/00) werde verwiesen.Demgegenüber ergebe sich aus dem Urteil des VG Arnsberg vom 12. Dezember 2001 (2 K 1644/00) und dem Beschluss des OVG NRW vom 14. Dezember 1999 (6 B 1909/99), dass ein sachlicher Grund für die Blutuntersuchung vorliegen müsse.
Ähnlich verhält es sich in dem vom Verwaltungsgericht Arnsberg entschiedenen Fall (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 1999 - 2 L 1325/99 - und Urteil vom 12. Dezember 2001 - 2 K 1644/00 -).
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