Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 10.02.2009 - 2 K 175/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Versetzung eines Bundesbeamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen einer psychischen Erkrankung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- VG Saarlouis, 09.12.2008 - 3 K 21/08
Beamtenversorgung: Anerkennung einer behaupteten posttraumatischen …
Auszug aus VG Saarlouis, 10.02.2009 - 2 K 175/08
Wegen des letzten Vorfalls am 15.06.2007 sei vor dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 3 K 21/08 ein Rechtsstreit wegen Anerkennung als Dienstunfall anhängig.Rn. 21 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsunterlagen, der Personalakte der Klägerin und der Akte des Verfahrens 3 K 21/08 Bezug genommen.
Rn. 42 Lediglich ergänzend ist zu bemerken, dass die 3. Kammer des erkennenden Gerichts mit Urteil vom 09.12.2008 - 3 K 21/08 - dem Ereignis vom 15.06.2007 (angebliches Wegstoßen der Klägerin durch ihre Kollegin von ihrem Arbeitsplatz) die Anerkennung als Dienstunfall versagt hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10
Vorstand der Deutschen Telekom AG handelt bei der Versetzung eines Mitarbeiters …
Rn. 111 Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 10. Februar 2009 - 2 K 175/08 -, juris Rn. 34. - VG Trier, 21.05.2008 - 2 K 48/08
Verfahrensrecht, Verordnung Dublin II, Abschiebungsanordnung, Zuständigkeit, …
Mit Beschlüssen vom 06. März 2008 und 02. Mai 2008 wurden die Verfahren der Ehefrau der Klägerin (nunmehr Rechtsstreit 2 K 322/08.TR) und der Tochter des Klägers (nunmehr 2 K 175/08) abgetrennt und unter den genannten Aktenzeichen weitergeführt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze nebst Anlagen der Beteiligten, die Verwaltungsakten der Beklagten, die Gerichtsakte 2 K 175/08.TR und 2 K 322/08.TR sowie die in der Prozessakte aufgelisteten Unterlagen zur Lage im Irak Bezug genommen, die insgesamt Gegenstand der Beratung gewesen sind.
- VGH Bayern, 12.09.2016 - 6 ZB 15.2386
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Gründen - …
Rn. 8 Nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist es für die Frage der Dienstunfähigkeit mit der Folge der Ruhestandsversetzung gemäß § 44 Abs. 1 BBG nicht entscheidend, auf welche Umstände sie zurückzuführen ist (vgl. VG Saarland, U.v. 10.2.2009 - 2 K 175/08 - juris Rn. 25;… VG Düsseldorf, U.v. 7.6.2016 - 2 K 1403/15 - juris Rn. 51).
- VG München, 12.10.2010 - M 21 K 10.373
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Berufssoldaten aus der Bundeswehr wegen …
Da im Mittelpunkt der Dienstunfähigkeitsprüfung nicht die vergangenheitsbezogene Aufarbeitung erlittenen fürsorgepflichtwidrigen Unrechts oder die gegenwartsbezogene Heilung eines krankhaften Zustands steht, sondern die in die Zukunft gerichtete Frage, ob der Soldat die Gewähr bietet, seine Dienstaufgaben zu erfüllen und dabei der ihm auferlegten Verantwortung gerecht zu werden, und ob er infolge seines gesundheitlichen Zustands bei der Dienstausübung sich selbst oder andere gefährden könnte, kommt es nach zutreffender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, welcher sich die Kammer ausdrücklich anschließt, für die Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit regelmäßig nicht darauf an, worauf die Dienstunfähigkeit zurückzuführen ist (VG Saarlouis vom 10. Februar 2009 - 2 K 175/08 - juris). - VG München, 16.11.2018 - M 21 K 17.5797
Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Da im Mittelpunkt der Dienstunfähigkeitsprüfung nicht die vergangenheitsbezogene Aufarbeitung etwa erlittenen fürsorgepflichtwidrigen Unrechts oder die gegenwartsbezogene Heilung eines krankhaften Zustands steht, sondern die in die Zukunft gerichtete Frage, ob der Beamte die Gewähr bietet, seine Dienstaufgaben zu erfüllen und dabei der ihm auferlegten Verantwortung gerecht zu werden, und ob er infolge seines gesundheitlichen Zustands bei der weiteren Dienstausübung an Leib, Seele oder Geist Schaden nehmen könnte, wovor ihn die Zurruhesetzung bewahren will, kommt es nach zutreffender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung, welcher sich das Gericht wiederholt angeschlossen hat, für die Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit regelmäßig nicht darauf an, worauf die Dienstunfähigkeit zurückzuführen ist (vgl. z.B. VG München vom 12.10.2010 - M 21 K 10.373, unter Hinw. auf VG Saarlouis vom 10.02.2009 - 2 K 175/08 - juris, bestätigt durch BayVGH vom 05.04.2011 - 6 ZB 10.3159 - juris). - VG Potsdam, 24.09.2010 - 2 K 973/08
Vorzeitige Ruhestandsversetzung einer Lebenszeitbeamtin
Rn. 48 Vgl. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Februar 2009 - 2 K 175/08 -, Rn. 40, Juris.
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