Rechtsprechung
| FG Brandenburg, 19.09.2001 - 2 K 1874/98 K, F |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Staatliche Zuwendungen im Rahmen von öffentlicher Projektförderung als verdeckte Einlage; Zuschüsse vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Staatliche Zuwendungen im Rahmen von öffentlicher Projektförderung als verdeckte Einlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Öffentliche Fördermittel keine Einlage
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1487
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.10.1997 - I R 80/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93
Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/90
Anschaffungskosten bei kapitalersetzendem Darlehen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.03.1983 - I R 182/78
Zahlungen an eine AG durch die mittelbar beteiligte Stadt zur Deckung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.12.1991 - I R 68/89
- Zum Rechtscharakter der Zuwendungen zwischen Trägerunternehmen und …
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- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 12 K 8287/06
Gewinnwirksamkeit einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung: Ausschluss einer …
Es genügt vielmehr, dass nach der Eigenart der Beziehungen der Beteiligten auch ein Nichtgesellschafter die Leistung erbracht hätte (zum Ganzen Urteil des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 09. März 1983 - I R 182/78, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1983, 744, unter 1.a) der Gründe; ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 19. September 2001 - 2 K 1874/98 K, F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1487).Allein der Umstand, dass das Land selbst die Gesellschafterin der Klägerin beherrschte, rechtfertigt diese Annahme nicht, denn nicht jede Leistungsbeziehung zwischen einem Land - das naturgemäß eine Vielzahl nachgeordneter Gesellschaften hat und bei diesen häufig aus ordnungspolitischen Gründen die Mehrheit der Stimmrechte haben muss - und einer solchen von dem Land beherrschten Gesellschaft begründet ein derartiges Näheverhältnis (FG des Landes Brandenburg in EFG 2001, 1487).
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