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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 23.11.2000 - 2 K 1886/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,58297
VG Sigmaringen, 23.11.2000 - 2 K 1886/99 (https://dejure.org/2000,58297)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 K 1886/99 (https://dejure.org/2000,58297)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 K 1886/99 (https://dejure.org/2000,58297)
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Wird zitiert von ... (7)

  • SG Reutlingen, 09.01.2007 - S 2 AS 1073/06

    Nachweis der Hilfebedürftigkeit beim Anspruch auf Grundsicherung für …

    Die Vorlage der Beweisurkunden ist im vorliegenden Kontext erforderlich und geeignet, um die Hilfebedürftigkeit der Klägerin im Sinne des § 9 SGB II festzustellen zu können, die Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeit ist (SG München, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: S 50 AS 472/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: S 34 AS 274/06 ER; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, Az.: 2 K 1886/99; VG Hannover, Urteil vom 28.01.2004, Az.: 9 A 645/02; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 22.08.2005, Az.: L 7 AS 32/05 ER).

    Für die Feststellung, ob Einkommen und Vermögen vorhanden ist, genügt der aktuelle Kontoauszug nicht, da die Kenntnis der Kontenbewegungen der letzten Monate zur vollständigen Ermittlung von Einkommen und Vermögen erforderlich ist (SG München, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: S 50 AS 472/05 ER; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, Az.: 2 K 1886/99).

    Aus den früheren Kontoauszügen sind Kontobewegungen ersichtlich, etwa darüber, ob die Klägerin Zuwendungen Dritter erhält oder größere Beträge transferiert hat und welche sonstigen leistungserheblichen Transaktionen bisher vorgenommen wurden (VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, Az.: 2 K 1886/99; SG München, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: S 50 AS 472/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: S 34 AS 274/06 ER).

    b) Die Pflicht zur Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge - die im übrigen auch schon früher im Recht der Sozialhilfe angenommen wurde (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, Az.: 2 K 1886/99; VG Hannover, Urteil vom 28.01.2004, Az.: 9 A 645/02) - ist nicht davon abhängig, dass ein konkreter Verdacht besteht, dass der Betroffene falsche Angaben gemacht habe (SG München, Beschluss vom 09.09.2005, Az.: S 50 AS 472/05 ER; SG Dresden, Beschluss vom 01.03.2006, Az.: S 34 AS 274/06 ER; a.A. Hessisches LSG, Beschluss vom 22.08.2005, Az.: L 7 AS 32/05 ER; SG Detmold, Beschluss vom 07.09.2006, Az.: S 21 AS 133/06 ER; wohl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2006, Az.: L 9 B 48/06 AS ER).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 13 AS 4282/07

    Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der …

    Denn für die Feststellung, ob - nach Maßgabe von § 11 SGB II, §§ 1 bis 3 Alg II-V bzw. § 12 SGB II, §§ 4 und 5 Alg II-V - Einkommen und Vermögen vorhanden ist, genügt der aktuelle Kontoauszug nicht, da die Kenntnis der Kontenbewegungen der letzten Monate zur vollständigen Ermittlung von Einkommen und Vermögen erforderlich ist (vgl. SG München, Beschluss vom 9. September 2005 - S 50 AS 472/05 ER;… SG Reutlingen a.a.O.; SG Reutlingen, Urteil vom 21. Mai 2007 - S 12 AS 654/07 - VG Sigmaringen, Urteil vom 23. November 2000 - 2 K 1886/99 - alle veröffentlicht in Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 9 B 48/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auf dieser Grundlage ist die Ag zutreffend davon ausgegangen, dass die Ast zur vollständigen und lückenlosen Vorlage der ungeschwärzten Kontoauszüge für die letzten drei Monate zur vollständigen Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse verpflichtet ist, da konkrete Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch vorliegen (vgl VG Sigmaringen, Urt. v. 23.11.2000 - 2 K 1886/99 - info also 2001, 165ff, 166 und VG Gelsenkirchen, Urt. v. 16.11.2004 - 3 K 2222/02 - und Beschluss vom 18.11.2004 - 3 L 2318/04 - bei Anhaltspunkten für Leistungsmissbrauch trotz grundsätzlicher Bedenken so wohl auch Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.08.2005 - L 7 AS 32/05 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 7 B 235/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Falls der Arbeitsuchende z. B. seine Hilfebedürftigkeit durch Schenkungen im Vorfeld der Antragstellung selbst herbeigeführt hätte, könnten zivilrechtliche Rückforderungsansprüche bestehen (§ 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers), die, sofern rechtlich und tatsächlich durchsetzbar, der Hilfebedürftigkeit entgegenstehen könnten (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, 2 K 1886/99).
  • SG Reutlingen, 21.05.2007 - S 12 AS 654/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Versagungsentscheidung bei der …

    So wurde vom VG Sigmaringen die Berechtigung eines Sozialamtes bejaht, zum Zwecke der der umfassenden Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Antragstellern die Vorlage von lückenlosen Kontoauszügen der letzten Monate als Voraussetzung für eine Hilfegewährung zu verlangen, ohne dass im konkreten Fall Anhaltspunkte bestanden, aus denen sich ein Leistungsmissbrauch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ergab (vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000, Az.: 2 K 1886/99).
  • VG Hannover, 28.01.2004 - 9 A 645/02

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Datenschutz; erforderlich; erheblich; fehlende …

    Ausgehend von diesen rechtlichen Erwägungen könnte sich die Frage stellen, ob die Vorlage von Kontoauszügen in jedem Fall der erstmaligen oder weiteren Gewährung von Sozialleistungen "erforderlich" ist, so dass der Sozialleistungsträger grundsätzlich berechtigt ist, die Vorlage von Kontoauszügen zu fordern (so wohl VG - Sigmaringen, Urteil vom 23.11.2000 - 2 K 1886/99 - info also 2001, Seite 165 f (166);vgl auch OVG-Münster…, Urt. vom 10.11.1993, FEVS 45, 68 ff (70 ff.) ;… Peter Mrozynski, SGB I , § 60 Rdnr. 24 mwN).
  • SG Lüneburg, 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07

    Grundsicherungsleistungen für den Arbeitssuchenden im Wege des einstweiligen …

    Falls der Arbeitsuchende z. B. seine Hilfebedürftigkeit durch Schenkungen im Vorfeld der Antragstellung selbst herbeigeführt hätte, könnten zivilrechtliche Rückforderungsansprüche bestehen (§ 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers), die - sofern rechtlich und tatsächlich durchsetzbar - der Hilfebedürftigkeit entgegenstehen könnten (vgl. etwa Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 23.November2000, - 2 K 1886/99).
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