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| VG Bremen, 22.05.2015 - 2 K 2156/08 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 107 (Leitsatz und Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Heilpraktiker/Hyperthermiebehandlung/Dendritische Zellen/Galvanotherapie
Wird zitiert von ... (2)
- VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
Beihilfe für heilpraktische Behandlung - Tiefenhyperthermie - Infusionen mit …
Rn. 36 e) Nach den vorstehenden Ausführungen kann dahinstehen, ob die locoregionale Tiefenhyperthermie eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode darstellt (…verneinend: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Januar 2005, BAnz 2005, S. 7485; Zusammenfassender Bericht vom 15. Juni 2005 des Unterausschusses "Ärztliche Behandlung" des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bewertung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V der Hyperthermie, dort Nr. 8.15 zum Hyperthermie-Behandlungsverfahren bei Mammakarzinom; verneinend OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 A 2861/09, zur Hyperthermie-Behandlung ohne vorausgegangene erfolglose wissenschaftlich anerkannte Chemo- oder Strahlentherapie; verneinend VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08; verneinend VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12, jedenfalls bei isolierter Anwendung und bei fortgeschrittenem Erkrankungsstadium bei bestimmten Krebsarten; verneinend VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. November 2016 - 3 K 4291/14; offengelassen bei additiver Behandlung z.B. mit Chemotherapie: VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 K 1098/10).Ob in diesem Zusammenhang selbst ein vollständiger Ausschluss beihilferechtlicher Ansprüche für Behandlungen durch Heilpraktiker möglich wäre (so VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08, m.w.N.), kann hier offen bleiben.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2016 - 1 B 943/16
Vorwegnahme der Hauptsache; Tumortherapie; Dendritische Zellen; Wissenschaftlich …
Rn. 33 Vgl. OLG Köln, Urteil vom 11. März 2016- 20 U 178/14 -, juris, Rn. 12 ff. (Die überzeugenden Fälle in vitro-Daten hätten in klinischen Studien weniger gut belegt werden können, was am ehesten dadurch bedingt sei, dass eine erhöhte Immunantwort in vitro nicht immer mit einer objektiven Tumorregression einhergehe. Zudem fehlten randomisierte Studien der klinischen Phase III.), und Urteil vom 10. Januar 2014- 20 U 71/12 -, juris, Rn. 23 f.; OLG Oldenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 5 U 82/15 -, juris, Rn. 14 ff., 19 (Bedenken gegen die Impfung mit dendritischen Zellen seien nachvollziehbar, weil es bislang keine standardisierten Verfahren zur Gewinnung der Zellen gebe, die Impfungen und etwaige in Studien beobachtete Wirkungen daher nur eingeschränkt vergleichbar seien; ohne eine Vergleichbarkeit in den Herstellungsverfahren der dendritischen Zellen könne auch keine Vergleichbarkeit bei den etwaigen Wirkungsgraden aufgezeigt werden.); Schl.-H. LSG, Urteile vom 13. März 2014- L 5 KR 95/10 - juris, Rn. 47 (Aussagen zur allgemeinen Wirkungsweise reichen nicht aus, um einen Nutzen plausibel zu machen. Denn allein aus dem Grundprinzip des Wirkmechanismus kann nicht zwangsläufig auf dessen Potential im konkreten Einzelfall geschlossen werden.), und vom 12. Januar 2012 - L 5 KR 49/10 -, juris, Rn. 34; LSG Bad.-Württ., Urteil vom 18. Februar 2014- L 11 KR 5016/12 -, juris, Rn. 33 (sehr kleine Fallserien, sehr geringe Fallzahl, inhomogenes Patientenkollektiv, verschiedene Aufbereitungen dendritischer Zellen); Hess. LSG, Beschluss vom 28. März 2013 - L 8 KR 68/13 ZVW -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. Juli 2010- 11 S 2730/09 -, juris, Rn. 35 (Über Eignung und Wirksamkeit der eingesetzten Methoden - Therapie mit dendritischen Zellen - können keine nachprüfbaren Aussagen gemacht werden.); VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08 -, juris, Rn. 41 f.; VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12 -, juris, Rn. 55 ff.; a. A. OLG Bremen, Urteil vom 30. November 2015- 3 U 65/13 -, juris, Rn. 46 f. (Das Gericht hielt das von den Sachverständigen geschilderte medizinische Wirkprinzip dendritischer Zellen für nachvollziehbar und erfolgversprechend, wobei die Sachverständigen über ihren eigenen Arbeits- bzw. Forschungsbereich berichteten.), und LSG Bad.-Württ., Urteil vom 19. März 2012 - L 5 KR 1496/13 -, juris, Rn. 83 (Das Gericht stützte sich auf die indiziellen Wirkungen der im Verfahren angeführten Studienergebnisse zu dendritischen Zellen, obwohl, wie anzumerken ist, es sich insoweit "in der großen Mehrheit" nur um "Phase-I/II-Studien" gehandelt hat. Einem daraus abgeleiteten Analogschluss dürfe man nicht die Unterschiede verschiedener Tumoren entgegenhalten, weil die Beklagte hinsichtlich der etablierten Methoden zur Krebsbehandlung ebenfalls einen Analogschluss gezogen habe.).
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