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| VG Koblenz, 14.10.1988 - 2 K 225/87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Potsdam, 10.10.2012 - 8 K 705/10
Obliegenheit des Versorgers zur Aufbewahrung eines ausgebauten Wasserzählers
Vielmehr liegt die Beweislast für den tatsächlichen Wasserverbrauch grundsätzlich zunächst bei den öffentlichen Trägern der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung (VGH München…, Urteil vom 16. März 2009 - 20 B 08.3295 -, juris Rdnr. 28; VG Potsdam…, Urteil vom 1. September 2008 - 9 K 3513/04 -, juris Rdnr. 31; VG Halle…, Urteil vom 28. Oktober 2011 - 4 A 93/11 -, juris Rdnr. 34; VG Koblenz, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 2 K 225/87 -, juris [Ls.]; VG Magdeburg…, Urteil vom 20. Juni 2011 - 9 A 214/10 -, juris Rdnr. 17; AG Regensburg, Urteil vom 7. Juli 1988 - 6 C 2292/87 -, juris [Ls.];… Queitsch, in: Hamacher u.a., Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen [KAG NRW] Kommentar, Loseblattsammlung Stand: Dezember 2011, § 6 Rdnr. 293). - VG Halle, 28.10.2011 - 4 A 93/11
Trinkwassergebühren: Befundprüfung des Wasserzählers
Rn. 34 Bei einem Streit über den Umfang des Wasserverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und ordnungsgemäß abgelesen wurde (AG Regensburg, Urteil vom 7. Juli 1988 - 6 C 2292/87 - juris; VG Koblenz, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 2 K 225/87 - juris).
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