Rechtsprechung
| VG Freiburg, 15.12.2004 - 2 K 2345/03 |
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 15.12.2004 - 2 K 2345/03
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2005 - 9 S 641/05
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 19.10.2005 - 2 K 1812/04
Unterlassungsanspruch von Eltern gegen Schulleiter wegen angeblich unwahrer …
Rn. 4 Zur Begründung haben die Kläger in diesem Verfahren vorgetragen: Unter dem Aktenzeichen 2 K 2345/03 sei vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine Fortsetzungsfeststellungsklage wegen einer Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme anhängig.Da die Kläger mit Vorwürfen gegen die Schule in der Presse agitiert und diese sogar im Vorfeld über einen Erörterungstermin, der der gütlichen Einigung in dem Verfahren 2 K 2345/03 gedient habe, informiert hätten, hätten sie damit rechnen müssen, eine ebensolche Reaktion hervorzurufen.
Sie ist durch die vorausgegangenen Leserbriefe der Klägerin und deshalb gerechtfertigt, weil diese selbst die Presse über den Vorfall, der dem Verfahren 2 K 2345/03 zugrunde liegt, in Kenntnis gesetzt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. vom 14.12.1994 - 2 VAs 14/94, NJW 1995, 899 JURIS).
Auch der Berichterstatter selbst ist - ohne dass dies entscheidungserheblich wäre - kurz vor dem nichtöffentlichen Erörterungstermin vor der Berichterstatterin im Verfahren 2 K 2345/03, in dem der Versuch einer gütlichen Einigung unternommen werden sollte, in seiner Eigenschaft als Pressesprecher von einer Journalistin angerufen worden, die offenkundig von der Klägerin über das Verfahren und den ihm zugrunde liegenden Vorfall informiert worden war.
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2005 - 9 S 641/05 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Dezember 2004 - 2 K 2345/03 - geändert.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.12.2004 - 2 K 2345/03 - zu ändern und festzustellen, dass die am 24.06.2003 angeordnete Erziehungsmaßnahme "Nachsitzen"zur Reinigung des verschmutzten Schulhofs des Gymnasiums am R. rechtswidrig gewesen ist;.
Dem Senat liegen die zur Sache gehörenden Akten des Oberschulamtes Freiburg und des Verwaltungsgerichts Freiburg - 2 K 2345/03 - - vor; auf diese sowie auf die vorbereitenden Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen im Berufungsverfahren wird wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen.
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