Rechtsprechung
| VG Stuttgart, 27.10.1981 - 2 K 239/81 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 27.10.1981 - 2 K 239/81
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1982 - 5 S 2452/81
dejure.org
Übersicht VG Stuttgart
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Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 22.11.1983 - 2 K 239/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 11.03.1997 - 15 K 5141/95 Die Erstellung des mit den vorgenannten Angaben versehenen Belegs ist nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung und Literaturauffassung unabdingbare materiell-rechtliche Voraussetzung für den Abzug lediglich errechneter Vorsteuern ( BFH-Beschluß vom 11. August 1989 V R 59/86 , UR 1990, 18; BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90; FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 22. November 1983 2 K 239/81, EFG 1984, 419; und vom 26. Mai 1975 III 103/73, EFG 1975, 608;… Schüle/Teske/Wendt, Kommentar zur Umsatzsteuer, Stand 1996, § 15 UStG Rdnr. 464;… Wagner in Sölch-Ringleb-List, Umsatzsteuergesetz , Stand 1996, § 15 UStG Rdnr. 165).
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Übersicht FG Rheinland-Pfalz
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