Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 30.09.1997 - 2 K 2920/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2007 - 4 K 225/05
Keine sachliche Unbilligkeit bei Verlust der Förderung nach § 10e EStG wegen …
Mit der Regelung des § 10e Abs. 5a EStG hat der Gesetzgeber bewusst eine starre Grenze für die Inanspruchnahme der Förderung nach § 10e Abs. 1 EStG geschaffen und hat im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit von der Schaffung einer Sonderregelung für Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 EStG (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30. September 1997 2 K 2920/96, Juris) oder einer Stufenregelung abgesehen.Die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift des § 10e Abs. 5a EStG in ihrer abstrakt-generellen Wirkung, die im Hinblick auf die weitgehende gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit (…BVerfG-Beschluss vom 12. Oktober 1951 1 BvR 201/51, am angegebenen Ort - a.a.O. - seither ständige Rechtsprechung;… vgl. auch BFH-Urteil vom 17. Mai 1995 X R 129/92, a.a.O. und BFH-Beschluss vom 16. Januar 1996 X B 138/95, a.a.O.), insbesondere bei der Schaffung und beim Abbau von Subventionsvorschriften (BVerfG-Beschluss vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1;… BFH-Beschluss vom 26. November 2003 X B 124/02, BFH/NV 2004, 754; FG-Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 1997 2 K 2920/96, Juris) nicht zweifelhaft ist (…vgl. BFH- Beschluss vom 16. Januar 1996 X B 138/95, BFH/NV 1996, 402; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 1997 2 K 2920/96, Juris), wäre nicht im vorliegenden Billigkeitsverfahren, sondern lediglich in einem Rechtsbehelfsverfahren gegen die Steuerfestsetzung zu prüfen (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1994 III R 17/93, BStBl II 1995, 8).
Denn bei der Schaffung von Steuervergünstigungen wie auch bei deren Abbau ist dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt (BVerfG-Beschluss vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1;… BFH-Beschluss vom 26. November 2003 X B 124/02, BFH/NV 2004, 754; FG-Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. September 1997 2 K 2920/96, Juris).
- FG Hamburg, 30.11.2001 - III 10/01
Bemessung der Einkunftsgrenze nach § 5 EigZulG
Deshalb darf der Gesetzgeber einen steuererheblichen Vorgang um der materiellen Gleichheit Willen im typischen Lebensvorgang erfassen und individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen (FG Rheinland-Pfalz, 30.09.1997, 2 K 2920/96).Das FG Rheinland-Pfalz hat ausdrücklich unter Hinweis auf die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Gestaltungsfreiheit bei Subventionsnormen die nach § 10 e Abs. 5 a EStG vorgesehene Einkunftsbegrenzung unabhängig von der Art. und Besteuerung der erzielten Einkünfte als verfassungsgemäß erachtet (s. FG Rheinland-Pfalz, 30.09.1997, 2 K 2920/96, veröffentlicht bei Juris).
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