Rechtsprechung
| FG Köln, 05.06.1997 - 2 K 2980/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 1989 § 32 Abs. 6 Satz 4
Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf den wirtschaftlich - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Familienleistungsausgleich: - Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf den wirtschaftlich tatsächlich Unterhalt Leistenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 05.06.1997 - 2 K 2980/93
- BFH, 24.03.2006 - III R 57/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.01.1996 - III R 137/93
Unterhaltserfüllung und Anspruch auf (halben) Kinderfreibetrag, wenn ein …
Auszug aus FG Köln, 05.06.1997 - 2 K 2980/93
Der BFH (Urteil vom 25. Januar 1996 III R 137/93, BStBl II 1997, 21) und ein Teil der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 12. August 1994-3 K 405/93, EFG 1995, 217) haben eine Erfüllung des freigestellten Elternteils angenommen, wenn die Freistellung entgeltlich erfolgt ist und der freistellende Elternteil tatsächlich den vollen Unterhalt leistet.Die für die Entgeltlichkeit der Freistellung erforderliche Gegenleistung des freigestellten Elternteils kann auch in seinerseitigem Verzicht auf Ehegattenunterhalt oder in zusätzlichen Leistungen im Rahmen der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung bestehen (BFH in BStBl II 1997 S. 21).
Der Senat sieht im Anschluß an das BFH-Urteil in BStBl II 1997, 21, durch eine Unterhaltsleistung des freistellenden Ehegatten das Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG "seiner Unterhaltspflicht .
- FG Münster, 30.01.1990 - XII 8737/88
Auszug aus FG Köln, 05.06.1997 - 2 K 2980/93
Der Beklagte hält die Ausführungen in den Urteilen des FG Münster in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 127, sowie des FG Baden Württemberg vom 12.12.1990 in EFG 1991, 542, für einschlägig, wonach bei Freistellung von der Unterhaltsverpflichtung keine kindbedingten Steuerermäßigungen gewährt werden könnten.Das Finanzgericht Münster (Urteil vom 30. Januar 1990 VII 8737/88 E, EFG 1991, 127, rechtskräftig) hat im Falle der freiwilligen - wohl nicht entgeltlichen - Freistellung und Übernahme der Unterhaltsverpflichtung durch den anderen Ehegatten eine Unterhaltserfüllung durch den freigestellten Ehegatten verneint.
- FG Köln, 12.08.1994 - 3 K 405/93
Einkommensteuer; Unterhaltsverpflichtung gegenüber einem Kind
Auszug aus FG Köln, 05.06.1997 - 2 K 2980/93
Der BFH (Urteil vom 25. Januar 1996 III R 137/93, BStBl II 1997, 21) und ein Teil der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG Köln, Urteil vom 12. August 1994-3 K 405/93, EFG 1995, 217) haben eine Erfüllung des freigestellten Elternteils angenommen, wenn die Freistellung entgeltlich erfolgt ist und der freistellende Elternteil tatsächlich den vollen Unterhalt leistet.
- FG Köln, 10.08.2004 - 6 K 77/02
Notwendige Beiladung eines Elternteils im Fall der Übertragung des hälftigen …
Rn. 23 Nach Ansicht des erkennenden Senats kommt jedoch auch derjenige der Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern nach, der entgeltlich von der Unterhaltspflicht freigestellt wurde (…vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1996, III R 137/93, a.a.O.; weitergehend FG Köln, Urteil vom 5. Juni 1997, 2 K 2980/93, juris STRE200070464).
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