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| VG Neustadt, 22.04.2004 - 2 K 3267/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Neustadt, 22.04.2004 - 2 K 3267/03
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.2004 - 2 A 11235/04
Wird zitiert von ... (5)
- VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen
Rn. 17 Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob die Überquerungshilfe im Bereich der F.-Straße 27 als besonders gefährlich anzusehen wäre, was sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben kann (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris). - VG Koblenz, 24.05.2011 - 7 K 1327/10
Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels zumutbar: Keine Übernahme der …
Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Koblenz, Urteil vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris). - VG Koblenz, 22.08.2017 - 4 K 84/17
Schülerbeförderungskosten für einen besonders gefährlichen Schulweg
Diese kann sich in erster Linie aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen s. VG Koblenz, Urteile vom 24. Mai 2011 - 7 K 1327/10.KO - und vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris). - VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08
Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges
Diese kann sich aus Gefahren des Straßenverkehrs oder aus sittlich-kriminellen Gründen ergeben (zu diesen beiden Fallgruppen siehe VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW-; BayVGH, Urteil vom 17. Februar 2009 - 7 B 08.1027 -, zitiert nach juris). - VG Trier, 22.06.2026 - 9 K 1279/26 Begegnungsverkehr muss ggf. durch Stehenbleiben gegenseitig Rücksicht genommen werden (vgl. VG NW., Urteil vom 22. April 2004 - 2 K 3267/03.NW -, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 5. August 2004 - 2 A 11235/04.OVG -).
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