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Rechtsprechung
   VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8540
VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09.TR (https://dejure.org/2009,8540)
VG Trier, Entscheidung vom 01.10.2009 - 2 K 327/09.TR (https://dejure.org/2009,8540)
VG Trier, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - 2 K 327/09.TR (https://dejure.org/2009,8540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung für das Halten eines Hundes; Rechtmäßigkeit der Satzung einer Gemeinde über die Erhebung einer Hundesteuer; Befreiung von der Hundesteuer wegen ausschließlicher Haltung eines Hundes zu betrieblichen Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Steuern und Abgaben - Hund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsnotwendige Hundehaltung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hundehaltung zur Einkommenserzielung steuerfrei

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt verlangt Steuerfreiheit für seinen Schäferhund: Ist er für die Rinderzucht notwendig?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Nur ein im Betrieb notwendiger Hund ist steuerfrei

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Hundesteuer bei Hofhund

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei - Bewachung einer Rinderherde bedarf nicht unbedingt der Hilfe eines Hundes

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00

    Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich

    Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
    Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in Juris; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in Juris).

    Ob im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat, wenn die private Nutzung völlig untergeordnet ist (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlich in Juris), kann dahinstehen, denn von einer solchen völlig untergeordneten privaten Nutzung ist vorliegend nicht auszugehen.

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
    Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in Juris; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in Juris).
  • VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07

    Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung

    Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
    Maßgeblich muss vielmehr sein, ob der Kläger seinen Betrieb nicht nur aus Liebhaberei führt, sondern nachhaltig, unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und mit Gewinnerzielungsabsicht (vgl. hierzu BVerwG, a.a.0.; VG Trier, Urteil vom 15. Mai 2008 - 2 K 976/07.TR -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96

    Hundesteuer

    Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
    Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in Juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in Juris; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - 14 A 3852/04
    Auszug aus VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
    Selbst wenn man mit dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Frage der Notwendigkeit des Hundes für die Berufsausübung nicht so stringent sehen würde (vgl. Urteil vom 03. November 2005 - 14 A 3852/04 -, veröffentlicht in Juris), unterliegt der Hund des Klägers der Steuerpflicht.
  • VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 18 K 657/12

    Hundesteuer, Aufwandbegriff, Ergotherapie, Therapiehund, berufsbedingte …

    Rn. 40 vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 7. März 2003 - 3 K 1076/02 -, VG Trier, Urteil vom 1. Oktober 2009 - 2 K 327/09.TR -, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2010 - 2 S 811/10 -, jeweils juris.
  • VG Augsburg, 08.04.2020 - Au 2 K 19.1058

    Keine Befreiung von der Hundesteuer für Herdenschutzhund

    Die Hundesteuer fällt unter die herkömmlichen gemeindlichen Aufwandssteuern (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2013 - 9 B 41.12 - juris; VG München, U.v. 27.9.2012 - M 10 K 11.6018 - juris; VG Trier, U.v. 1.10.2009 - 2 K 327/09 - juris).
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