Rechtsprechung
| VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; Staatsexamen; Baccalaureus Juris
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Hamburg, 11.05.2006 - 4 Bf 408/05
Ist ein mit dem Ziel der Staatsprüfung durchgeführtes Studiums der …
Auszug aus VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08
Im Vergleich zu dem durch die Bucerius Law School verliehenen Baccalaureusgrad, welcher nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 11. Mai 2006 - 4 Bf 408/05 - den Weiterförderungsanspruch nicht entfallen lasse, unterscheide sich sein Abschluss lediglich darin, dass er ihn habe beantragen müssen.Der Gesetzgeber hat bei der Einführung des § 7 Abs. 1 a BAföG offenkundig nicht die Möglichkeit bedacht, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Baccalaureusabschluss bezogenen Magisterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt, sondern in einen auf den Abschluss des Staatsexamens gerichteten Studiengang integriert (BVerwG, Beschluss v. 17.10.2006 - 5 B 78/06 - (zu OVG Hamburg, Urteil v. 11.05.2006 - 4 Bf 408/05 - und VG Hamburg, Urteil v. 30.08.2005 - 2 K 5689/04 -), zitiert nach juris).
- BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 18.07
Magistergrad als berufsqualifizierender Abschluss i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08
Berufsqualifzierend ist ein Abschluss, wenn der Auszubildende in dem von ihm durchlaufenden Ausbildungsgang einen Ausbildungsstand erreicht hat, der ihm die Aufnahme eines Berufs ermöglicht (BVerwG, Urteil v. 15.05.2008 - 5 C 18/07 -, zitiert nach juris). - VG Hamburg, 30.08.2005 - 2 K 5689/04
Streit um Festsetzung des Endes der Förderungshöchstdauer des Studiums
Auszug aus VG Hamburg, 08.10.2009 - 2 K 340/08
Der Gesetzgeber hat bei der Einführung des § 7 Abs. 1 a BAföG offenkundig nicht die Möglichkeit bedacht, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Baccalaureusabschluss bezogenen Magisterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt, sondern in einen auf den Abschluss des Staatsexamens gerichteten Studiengang integriert (BVerwG, Beschluss v. 17.10.2006 - 5 B 78/06 - (zu OVG Hamburg, Urteil v. 11.05.2006 - 4 Bf 408/05 - und VG Hamburg, Urteil v. 30.08.2005 - 2 K 5689/04 -), zitiert nach juris).
- VG Hamburg, 10.11.2009 - 2 K 136/09
Ausbildungsförderung: Studium der Rechtswissenschaft nach Baccalaureus Juris
Die erkennende Kammer hat ihre Zweifel diesbezüglich für die hier zugrundeliegende Ausgestaltung der Prüfungsordnung in dem vorangegangenen Eilverfahren deutlich gemacht (Beschl. v. 23. Januar 2009, 2 E 3329/08, juris; vgl. ferner Urt. v. 8. Oktober 2009, 2 K 340/08, n.v.).Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 17. Oktober 2006 (5 B 78/06, juris) ausgeführt hat, hat der Gesetzgeber bei der Einführung des § 7 Abs. 1a BAföG offenkundig nicht die Möglichkeit bedacht, dass eine Ausbildungsstätte die hochschulrechtliche Stufung des auf einen Baccalaureus-Abschluss bezogenen Magisterstudiengangs nicht "typenrein" umsetzt, sondern in einen auf den Abschluss des Staatsexamens bzw. der ersten Prüfung gerichteten Studiengang integriert (vgl. auch VG Hamburg, Urteil v. 8. Oktober 2009, 2 K 340/08).
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