Rechtsprechung
| FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 2 K 3480/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG
Eigenheimzulage; Fördergrundbetrag in Miteigentumsfällen
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 2 K 3480/97
- BFH, 04.04.2000 - IX R 26/98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.1985 - VIII R 282/81
Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren - Notwendige Hinzuziehung - Anfechtung …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 2 K 3480/97
Er kann, da der Kläger darüberhinaus auch durch den angefochtenen Bescheid beschwert ist und dessen Änderung beantragt hat, die materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit des Eigenheimzulage-Bescheides überprüfen ( BFH Urteil vom 23.4.1985 - VIII R 282/81 , BStBl II 1985, S. 711). - FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 1318/97
Eigenheimzulage; keine quotale Kürzung des Fördergrundbetrags bei Hinzuerwerb zu …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.03.1998 - 2 K 3480/97
Diese Auslegung wäre sachlich nicht gerechtfertigt und würde zudem auch auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen (s. dazu auch Urt. d. FG Rhl.-Pf. v. 14.10.1997 - 2 K 1318/97 , Rev. eingel.).
- BFH, 05.06.2003 - III R 47/01
Eigenheimzulage bei Miteigentum
Die Klägerin folgt vielmehr im Wesentlichen der Argumentation des FG Rheinland-Pfalz in dem Urteil vom 10. März 1998 2 K 3480/97 (veröffentlicht in juris), das der BFH durch Urteil vom 4. April 2000 IX R 26/98 (…BFH/NV 2000, 1184, nur Leitsatz) aufgehoben hat und dem weiteren Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. März 1998 2 K 3479/97 (EFG 1998, 992), das der BFH mit seinem Urteil in BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652 ebenfalls aufgehoben hat. - FG Hessen, 14.06.2000 - 2 K 1438/99
Eigenheimzulage; offenbare Unrichtigkeit; mechanisches Versehen; Vordruckfeld; …
Der erkennende Senat kann deshalb mangels entgegenstehender Anhaltspunkte offenlassen, ob er der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz folgen könnte, wonach die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nur den Personenkreis der selbstnutzenden Miteigentümer betrifft (vgl. im einzelnen FG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 10.03.1998 2 K 3479/97 und 2 K 3480/97, EFG 1998, 992; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.12.1997 VII 328/97, n.v.).
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