Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens, Besitz einer EU-Fahrerlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06
Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sieht Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vor und der Besitz eines solchen EU-Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass sein Inhaber die in der Richtlinie 91/439/EWG vorgesehenen Voraussetzungen für die Ausstellung erfüllt hat (vgl. EuGH,; Urt. v. 29.4.2004 Rs C-476/01 - Kapper, NZV 2004, 372, 374, m.w.N.).Denn Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG ist als Ausnahme zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine, der im Interesse der innergemeinschaftlichen Freizügigkeit und damit einer der Grundfreiheiten der Römischen Verträge aufgestellt wurde, restriktiv auszulegen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.4.2004, aaO, S. 375).
- EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06
Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 Rs C-227/05 - Halbritter; auf die Vorlagefrage des VG München, Beschl v. 4.5.2005, NJW 2005, 2800).Zwar hat der EuGH den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ohne jede Formalität auch im Beschluss vom 6.4.2006 (aaO) erneut betont.
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04
Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt; …
Auszug aus VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06
Insoweit konnte die Antragsgegnerin die beiden Verurteilungen des Antragstellers vom 24.11.1995 und 16.10.2000 wegen Straftaten nach § 316 StGB verwerten (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05
Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
Auszug aus VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06
Streitig ist, ob diesem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 z.B. i.V.m. Abs. 4 Nr. 3 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228 ;… offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.). - BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04
Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06
Streitig ist, ob diesem Erfordernis einer Zuerkennungsentscheidung i.S.d. § 28 Abs. 5 z.B. i.V.m. Abs. 4 Nr. 3 FeV Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG entgegen steht (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228 ; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.). - VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1
Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der …
Auszug aus VG Chemnitz, 21.06.2006 - 2 K 356/06
Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 Rs C-227/05 - Halbritter; auf die Vorlagefrage des VG München, Beschl v. 4.5.2005, NJW 2005, 2800).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2006 - 1 M 46/06
EU-Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Aberkennung; Eignung; Alkoholmissbrauch; Polen; …
Danach geht der Senat nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 -u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils juris). - VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06
Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet
Rn. 27 Auch nach dem Beschluss des EuGH in der Rechtssache Halbritter, auf den sich der Antragstellervertreter beruft, sind die hier entscheidenden gemeinschaftsrechtlichen Fragestellungen jedoch noch nicht abschließend geklärt (ebenso - z.T. mit unterschiedlicher Begründung -: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06 - VG Chemnitz, Beschluss vom 05.07.2006 - 2 K 1025/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 K 1542/06 unter Berufung auf EuGH, Urteil vom 10.01.1985 - Rs. 229/83 -, Buchpreisbindung , NJW 1985, 1615, Rn 27; VG Freiburg, Beschluss vom 01.06.2006 - 1 K 752/06 - VG Münster, Beschluss vom 26.06.2006 - 10 L 361/06 - VG Wiesbaden, Beschluss vom 30.05.2006 - 7 G 508/06 (V) - VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.07.2006 - 7 K 474/06 - LG Freiburg, Urteil vom 08.05.2006 - 7 Ns 540 Js 26426/05 - zu einem teilweise anderen - dem Antragsteller günstigen - Ergebnis gelangen VG Chemnitz, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 K 356/06 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.06.2006 - 4 MB 44/06 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2006 - 1 M 59/06
Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis
Der Senat geht nach dem Prüfungsmaßstab des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens zwar davon aus, dass die deutschen Behörden in Fällen eines in diesem Sinne rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat ausnahmsweise einen Eignungsnachweis nach deutschem Recht verlangen können, weil dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber die Berufung auf den Anerkennungsgrundsatz verwehrt ist (vgl. OVG Weimar, Beschl. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg.thueringen.de; VG Münster, Beschl. v. 26.06.2006 - 10 L 361/06; VG Freiburg, Beschl. v. 01.06.2006 -1 K 752/06 - VG Chemnitz, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 K 356/06 - u. v. 05.07.2006 - 2 K 1025/05, jeweils Juris).
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