Rechtsprechung
| VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07 |
Verfahrensgang
- VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
- BVerwG, 03.02.2017 - 9 B 15.16
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
die Grundsätze, die das Thüringer Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - aufgestellt habe.Im Gegensatz zum Sachverhalt, der der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zugrunde gelegen habe, sehe die BGS-EWS 2007 für die.
Aus der Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - folge nicht, dass die Maßstabsregelung der BGS-EWS 2007 in der Fassung vom 4. Dezember 2009 bzw. 28. März 2011 unzulässig sei.
Insoweit hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - ausgeführt, dass eine eventuell unwirksame Tiefenbegrenzung für wenige Mitgliedsgemeinden des Beklagten die Wirksamkeit der Tiefenbegrenzungsregelung des Beitragsteils insgesamt unberührt lässt (vgl. RdNr. 106 des Urteils, zitiert nach juris).
sorgung nicht in Relation zur Grundstücksgröße steht, sondern nur zum Umfang der baulichen Nutzung, die Ursache für die Entstehung des Schmutzwassers aus häuslichem Abwasser ist (vgl. ThürOVG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zitiert nach juris unter Berufung auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 23 B 00.1146 - BayVBl. 2001, 498; Wuttig/Hürholz/Peters, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil IV, Frage 15 und 19; Oehler, BayKAG, Anm. 7.1 zu Art. 5; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Anm. 4.2.2.4.1; VG Gera, Urteil vom 21. September 2011 - 2 K 301/09 Ge - zitiert nach juris).
Unterschiedliche Vorteile durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung können sich insbesondere daraus ergeben, dass die Einrichtung nicht allen Grundstücken im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung eine vergleichbare Leistung bietet, z. B. wird teilweise das gesamte Schmutz- und Niederschlagswasser, teilweise aber nur das Schmutzwasser oder nur das Niederschlagswasser abgeleitet oder weil die Entwässerungseinrichtung teilweise ohne, teilweise mit Vorklärung in Anspruch genommen werden kann bzw. weil eine Nutzung der Entwässerungseinrichtung teilweise nur über eine Abfuhr aus Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben ermöglicht wird (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zitiert nach juris).
Der Beklagte ist ausweislich der Begründung der Globalkalkulation von den Vorgaben des Urteils des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - ausgegangen.
Richtig ist zwar, dass es nach der Rechtslage in Thüringen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern (vgl. Sächs.OVG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 D 720/98 - zitiert nach juris), zulässig ist, verschiedene technische Einrichtungen in der Stammsatzung zu einer technischen Einrichtung zu verknüpfen (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zitiert nach juris, RdNr. 91).
Vielmehr muss gerade in Fällen, in denen der Einrichtungsträger, wie hier der Beklagte, verschiedene technische Einrichtungen entsprechend dem juristischen Einrichtungsbegriff zu einer öffentlichen Einrichtung zusammengefasst hat, bei der Beitragsabstufung in den Blick genommen werden, dass bestimmte Anschlussnehmer nur von bestimmten Anlagenteilen bevorteilt werden (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zitiert nach juris, RdNr. 91).
Ein weitergehender Nachweis ist nicht erforderlich (vgl.: VG Gera, Urteil vom 21. September 2011 - 2 K 301/09 Ge - zitiert nach juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - juris, RdNr. 150).
- VGH Bayern, 26.10.2000 - 23 B 00.1146
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
Er hat einen weiten Ermessensspielraum und muss nicht den zweckmäßigsten, vernünftigsten, wahrscheinlichsten oder gerechtesten Maßstab wählen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. Januar 2000 und Urteil vom 26. Oktober 2000 - 23 B 00.1146 - in BayVBl. 2001, 498).Denn sowohl das Äquivalenzprinzip und der Gleichheitssatz als auch der im Beitragsrecht besonders bedeutsame Grundsatz des Vorteilsausgleichs finden im Beitragsmaßstab ihren Niederschlag (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 23 B 00.1146 - in BayVBl. 2001, 498).
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, mehrere Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe zu kombinieren, wobei jedoch zu beachten ist, dass stets nur solche Maßstäbe kombiniert werden können, die einen sicheren Schluss auf das Ausmaß des Vorteils zulassen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 23 B 001146 - in BayVBl. 2001, 498).
sorgung nicht in Relation zur Grundstücksgröße steht, sondern nur zum Umfang der baulichen Nutzung, die Ursache für die Entstehung des Schmutzwassers aus häuslichem Abwasser ist (vgl. ThürOVG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zitiert nach juris unter Berufung auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 23 B 00.1146 - BayVBl. 2001, 498; Wuttig/Hürholz/Peters, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil IV, Frage 15 und 19; Oehler, BayKAG, Anm. 7.1 zu Art. 5; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Anm. 4.2.2.4.1; VG Gera, Urteil vom 21. September 2011 - 2 K 301/09 Ge - zitiert nach juris).
Daher kann bei einer "reinen" Schmutzwasserkanalisation ein solcher Maßstab nur zulässig sein, wenn durch die Verteilung des Aufwandes auf die jeweiligen Bezugsflächen diese Ungleichbehandlung weitgehend ausgeschlossen wird (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 23 B 00.1146 - BayVBl. 2001, 498).
- VG Gera, 21.09.2011 - 2 K 301/09
Heranziehung zur Zahlung eines Herstellungsbeitrages für die öffentliche …
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
sorgung nicht in Relation zur Grundstücksgröße steht, sondern nur zum Umfang der baulichen Nutzung, die Ursache für die Entstehung des Schmutzwassers aus häuslichem Abwasser ist (vgl. ThürOVG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zitiert nach juris unter Berufung auf Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 23 B 00.1146 - BayVBl. 2001, 498; Wuttig/Hürholz/Peters, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil IV, Frage 15 und 19; Oehler, BayKAG, Anm. 7.1 zu Art. 5; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Anm. 4.2.2.4.1; VG Gera, Urteil vom 21. September 2011 - 2 K 301/09 Ge - zitiert nach juris).Ein weitergehender Nachweis ist nicht erforderlich (vgl.: VG Gera, Urteil vom 21. September 2011 - 2 K 301/09 Ge - zitiert nach juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - juris, RdNr. 150).
- BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08
Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
Allerdings kann aus dem Grundsatz der Typengerechtigkeit kein allgemeiner Rechtfertigungsgrund dafür hergeleitet werden, mit dem unterschiedslos Satzungsmängel im kommunalen Abgabenrecht schon deshalb für unbeachtlich erklärt werden können, weil ein davon betroffener abgabenrechtlicher Regelungstypus weniger als 10 % der gesamten Regelungsfälle umfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 - BayVBl. 2009, 348). - BVerwG, 19.09.1983 - 8 N 1.83
Fester Grundbetrag bei Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
Zwar vermag der Grundsatz der Typengerechtigkeit die aus einer abgabenrechtlichen Verteilungsregelung folgende Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte bzw. Ungleichbehandlung gleicher Sachverhalte zu rechtfertigen, so lange nicht mehr als 10 % der von einer solchen Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. September 1983, Nr. 3 N 1 83 KSTZ 1984, 9). - OVG Sachsen, 22.02.2001 - 5 D 720/98
In unterschiedlichem Umfang derselben Aufgabe dienende technische Anlagen als …
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
Richtig ist zwar, dass es nach der Rechtslage in Thüringen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern (vgl. Sächs.OVG, Urteil vom 22. Februar 2001 - 5 D 720/98 - zitiert nach juris), zulässig ist, verschiedene technische Einrichtungen in der Stammsatzung zu einer technischen Einrichtung zu verknüpfen (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 - zitiert nach juris, RdNr. 91). - VG Münster, 05.10.2007 - 5 K 19/03
Kostenerstattungsanspruch eines Sozialhilfeträgers gegenüber einem …
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
Nach Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens unter dem Geschäftszeichen 5 K 19/03 GE bezog die Klägerin mit am 20. Februar 2003 beim Verwaltungsgericht Gera eingegangenem Schriftsatz diesen Änderungsbescheid in das Klagever- 3. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 17 A 50/09
Möglichkeit eines Rückgriffs auf frühere Schätzwerte im Falle der Festsetzung …
Auszug aus VG Gera, 26.10.2011 - 2 K 356/07
Insoweit folgt die Kammer den Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 23. März 2011 (- 17 A 50/09 - KStZ 2011, 177).
- OVG Thüringen, 29.06.2018 - 4 KO 596/17
Rechtswidrigkeit eines landesrechtlichen Anschlussbeitragsbescheides, in dem für …
Rn. 19 Nach Wiederaufnahme erhielt das Verfahren das Geschäftszeichen 2 K 356/07 Ge. Durch Beschluss vom 12. März 2009 hat das Verwaltungsgericht das die hier (zunächst) streitgegenständlichen Bescheide betreffende Verfahren abgetrennt und es unter dem Geschäftszeichen 2 K 241/09 Ge fortgeführt.Rn. 23 Durch Beschluss vom 23. Oktober 2012 (Az.: 4 ZKO 459/12) hat der Senat im Hinblick auf das Leitverfahren 4 KO 252/12 (2 K 356/07 Ge) das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Die Klägerin hatte schon im erstinstanzlichen Verfahren (2 K 356/07 Ge) - insoweit -zutreffend darauf hingewiesen, dass der in der Globalkalkulation für den Zeitraum ab 1. Januar 2006 in Höhe von 83.289,90 EUR prognostizierte beitragsfähige Aufwand (…vgl. Rdnr. 82 der Globalkalkulation 2007) sich entgegen der eigenen Darstellung des Beklagten (…Rdnr. 76 der Globalkalkulation 2007) nicht aus dem Abwasserbeseitigungskonzept 2005 ableiten lässt.
- OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12
Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …
Nach Wiederaufnahme erhielt das Verfahren das Geschäftszeichen 2 K 356/07 Ge. - OVG Thüringen, 17.05.2023 - 4 KO 590/22
Festsetzungsverjährung bei Rücknahme eines Beitragsbescheides und gleichzeitiger …
Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen - ebenso wie in seinem erstinstanzlichen Urteil vom 26. Oktober 2011 (2 K 356/07 Ge) - in dem - ebenfalls von der Klägerin geführten - Leitverfahren 4 KO 252/12 damit begründet, dass der Beitragsteil der BGS-EWS 2007 nichtig sei, weil die Verteilungsregelung nicht vorteilsgerecht sei. - OVG Thüringen, 29.01.2013 - 4 KO 840/09
Nichtigkeit einer Bekanntmachungsregelung, wenn nur eine Teilregelung gegen die …
Auf diese Entscheidung nimmt auch das Verwaltungsgericht Gera in dem Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 K 356/07 Ge - Bezug, das Gegenstand des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens (Az.: 4 KO 252/12 ) ist.
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