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Rechtsprechung
   FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61237
FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16 (https://dejure.org/2017,61237)
FG Hessen, Entscheidung vom 27.07.2017 - 2 K 376/16 (https://dejure.org/2017,61237)
FG Hessen, Entscheidung vom 27. Juli 2017 - 2 K 376/16 (https://dejure.org/2017,61237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 2
    Zur Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 N. 4 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anwendung der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG bei Lohnzahlungen aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs über vergangene und noch laufende Lohnnachzahlungszeiträume

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 44/13

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit - Verletzung …

    Auszug aus FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16
    Dementsprechend ist beim Arbeitnehmer jede Vergütung für eine Tätigkeit, die sich über mindestens 2 Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten umfasst, atypisch zusammengeballt und damit "außerordentlich" im Sinn von § 34 Absatz ein S. 1 des Einkommensteuergesetzes (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7.5.2015 VI R 44/13, Bundessteuerblatt II 2015, 890).
  • BFH, 07.08.2014 - VI R 57/12

    Lohnzahlung Dritter - "Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten" nur bei …

    Auszug aus FG Hessen, 27.07.2017 - 2 K 376/16
    Die Entlohnung muss vielmehr für sich betrachtet zweckbestimmtes Entgelt für eine mehrjährige Tätigkeit sein, die Vergütung folglich für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. August 2014 VI R 57/12, BFH/NV 2015, 181).
  • FG Münster, 19.09.2019 - 5 K 371/19

    Gewährung des ermäßigten Steuersatzes für bezogene Rentennachzahlung

    Soweit die Nachzahlung für die Monate Januar und Februar 2018 erfolgt ist, stellt dies lediglich eine zeitlich verzögerte Auszahlung der das Jahr 2018 betreffenden laufenden Rentenzahlungen dar, die von vornherein keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S.v. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG darstellen kann (FG Hessen, Urteil vom 27.07.2017, 2 K 376/16, EFG 2018, 1449 mit zust. Anm. Wackerbeck).
  • BFH, 16.12.2021 - VI R 10/18

    Ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn für eine mehrjährige Tätigkeit

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 27.07.2017 - 2 K 376/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 31.03.2026 - 10 K 803/24
    Diese erfolgte nicht für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten, sondern ausweislich der Vertragsunterlagen für einen Zeitraum von genau 12 Monaten (01.07.2001 bis zum 30.06.2002); das genügt nicht (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 27.07.2017, 2 K 376/16, EFG 2018, 1449; bestätigt durch BFH…, Urteil vom 16.12.2021, VI R 10/18, BFH/NV 2022, 325).
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