Rechtsprechung
| VG Trier, 24.10.2002 - 2 K 397/02 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hannover, 14.09.2011 - 9 A 1640/11
Ausweisersatz; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnisantrag; Fahrerlaubnisprüfung; …
Die Kammer folgt nicht der Rechtsprechung, dass allein aus diesen Gründen bereits eine Duldungsbescheinigung, die nicht als Ausweisersatz bezeichnet ist, nicht die Angaben über die Person i. S. v. § 2 Abs. 6 StVG bzw. § 21 FeV geben kann, weil ihr Erklärungsinhalt darauf beschränkt ist, dass die Abschiebung des Ausländers nach § 60a Abs. 4 AufenthG zeitweise ausgesetzt ist und der Ausländer deshalb nach § 48 Abs. 2 AufenthG nicht der ausländerrechtlichen Ausweispflicht genügt (vgl. VG Trier, Urteil vom 24.10.2002 - 2 K 397/02 -, http://www.fahrerlaubnisrecht.de; VG Berlin…, Urteil vom 08.06.2007, a. a. O.; VG Dessau…, Beschluss vom 01.03.2005, a. a. O.; VG Stade, Beschluss vom 29.07.2004 - 1 B 1167/04; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 22.08.2011 - 3 K 613/11.NW, 3 K 613/11 -, Beck-Online). - VG Braunschweig, 18.06.2013 - 6 A 305/12
Aliasname; Duldungsbescheinigung; Fahrerlaubnis; allgemeine Handlungsfreiheit; …
Rn. 19 - 1 A 1845/12 -, juris; VG Trier, U. v. 24.10.2002 - 2 K 397/02 -, www.fahrerlaubnisrecht.de; VG Berlin, U. v. 08.06.2007 - 4 A 348.06 -, juris; VG Dessau, B. v. 01.03.2005 - 2 A 190/04 DE - VG Neustadt/Weinstraße, B. v. 22.08.2011 - 3 K 613/11, NW -, die sich allein an formellen Kriterien orientieren und die Eignung der Duldungsbescheinigung als Identitätsnachweis ablehnen).
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