Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 K 40/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 6b EStG 1999 erfordert Personenidentität zwischen Veräußerer und Reinvestor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abzug für Herstellungskosten und Anschaffungskosten für Grund und Boden; Steuerfreie Übertragung von Veräußerungsgewinnen zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern; Voraussetzung der Personenidentität zwischen Veräußerer und Reinvestor für einen Abzug ...
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 07.04.2004 - 2 K 40/01
- BFH, 09.02.2006 - IV R 23/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1042
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.11.1996 - VIII R 42/94
Zur Qualifikation und Zuordnung des Vermögens und der Einkünfte bei Leistungen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.08.2002 - XI B 94/02
Rückwirkende Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.07.2002 - XI B 68/02
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 EStG; VZ 1999 und 2000
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.02.2003 - III B 130/02
Verfassungsmäßigkeit der sog. Fünftel-Regelung in § 34 Abs. 1 EStG , …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 2 V 4833/01
Veräußerung; Mitunternehmeranteil; Kommanditanteil; Tarifermäßigung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 09.02.2006 - IV R 23/04
Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise bei Übertragung stiller Reserven nach § …
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) vom 7. April 2004 2 K 40/01 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1042 veröffentlicht. - FG Köln, 17.10.2011 - 7 K 3218/09
Änderung eines Steuerbescheids zur Berücksichtigung eines Gewinns aus der …
Rn. 76 Es liegt im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums, wenn der Gesetzgeber im Hinblick auf eine steuerliche Förderungsmaßnahme zunächst von einer gesellschafterbezogenen zu einer gesellschaftsbezogenen Betrachtungsweise wechselt und er diese Änderung - etwa, weil sie sich seiner Auffassung nach nicht bewährt hat - nach drei Jahren für die Zukunft wieder rückgängig macht und zur alten Rechtslage zurückkehrt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 IV R 42/08, BFHE 229, 340; BStBl. II 2010, 820 und vom 9. Februar 2006 IV R 23/04, BFHE 212, 259; BStBl. II 2006, 538; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. April 2004 2 K 40/01, EFG 2004, 1042; Pfützenreuter, jurisPR-SteuerR 22/2006 Anm. 1).
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Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 2 K 40/01 |
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 2 K 40/01
- FG Niedersachsen, 05.12.2007 - 2 K 843/00
- BFH, 06.05.2008 - VIII B 27/08
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