Rechtsprechung
| VG Leipzig, 03.03.1999 - 2 K 409/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Hamburg, 12.09.2006 - 10 AE 709/06
Nicht vollziehbare Abschiebung wegen Passlosigkeit
Ist die Weigerung, sich zwecks Ausstellung von Heimreisepapieren an die Auslandsvertretung des Heimatstaates zu wenden, nicht der einzige Grund, der einer Aufenthaltsbeendigung entgegensteht, sondern kommen z.B. auch Abschiebungsverbote in Betracht oder ist die Beschaffung von Heimreisepapieren nicht zumutbar, so ist eine Leistungskürzung nicht zulässig (vgl. VG Leipzig, Beschl. v. 3.3.1999 - 2 K 409/99 - NVwZ 1999, Beilage Nr. 7, S. 76). - VG Lüneburg, 04.10.2000 - 4 B 104/00
AsylbLG, Passlosigkeit im Einzelfall als nicht zu vertretendes …
Nicht ausreichend ist hingegen, wenn das vorwerfbare Verhalten nur eines von mehreren Gründen ist, aus denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können (so auch VG Leipzig, Beschl. v. 3.3.1999 - 2 K 409/99 -, abgedr. - VG Düsseldorf, 09.03.2004 - 13 L 334/04
Anspruch eines Asylberechtigten auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt
Rn. 17 Vgl. zur Notwendigkeit der (alleinigen) Ursächlichkeit des vorwerfbaren Verhaltens der Leistungsbezieher: BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 8/98 - NVwZ 1999, 664 (zu § 30 Abs. 3 AuslG), VGH BaWü, Beschluss vom 19.6.1995 - 6 S 1264/95 -InfAuslR 1996, 79; VG Leipzig, Beschluss vom 3.3.1999 - 2 K 409/99 -, NVwZ-Beil.
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