Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 2 K 417/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Keine Ermittlung des Gewinns aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen bei Nichtvorhandensein von selbst bewirtschafteten Flächen
- Judicialis
EStG § 13a Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besteuerung eines Landwirts nach Durchschnittssätzen setzt selbst bewirtschaftete Fläche voraus
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Besteuerung eines Landwirts nach Durchschnittssätzen setzt selbst bewirtschaftete Fläche voraus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.12.2008 - 2 K 417/04
- BFH, 14.04.2011 - IV R 1/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 661
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 14.04.2011 - IV R 1/09
Gewinnermittlung bei Durchschnittssätzen erfordert selbstbewirtschaftete …
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 661 veröffentlicht. - FG München, 21.04.2010 - 11 V 574/10
Eine Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13 a EStG ist nur zulässig, …
Sowohl die Verwaltungsanweisungen (R 13a.1 EStR 2008) als auch das Finanzgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 10. Dezember 2008 2 K 417/04, EFG 2009 661, Revision eingelegt, Az.: IV R 1/09) hielten es für grundlegend, dass überhaupt selbst bewirtschaftete Flächen vorhanden sind.Dies spricht nach Ansicht des Senats dafür, dass das Vorhandensein selbst bewirtschafteter Flächen vom Gesetzgeber vorausgesetzt wurde (ebenso: Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2008 2 K 417/04, EFG 2009, 661).
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