Rechtsprechung
| VG Koblenz, 08.09.1998 - 2 K 4232/97.KO |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzungsbescheid auf Grund technischer Hilfe im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes ; Tätigwerden der Feuerwehr zur Abwehr einer Gefahr für das Leben des Klägers; Subsidiarität des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes gegenüber Katastrophenschutzverordnungen ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17
Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr
Denn soweit zu den in der Gesetzesbegründung vom 15.09.2009 in Bezug genommenen Landesgesetzen bereits verwaltungsgerichtliche Entscheidungen ergangen waren, wurde darin eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Kfz-Halters für bloße Anscheinsgefahren im Feuerwehrrecht - unabhängig von Formulierungsunterschieden in den Gesetzestexten und den jeweiligen Begründungsansätzen - im Ergebnis im Grundsatz einhellig abgelehnt (…vgl. zu Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG in der Fassung vom 25.02.2008 VG Würzburg, Urt. v. 15.07.2010 - W 5 K 10.233 - juris;… zu § 41 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 FSHG NW in der Fassung vom 11.12.2007 VG Aachen, Urt. v. 24.01.2007 - 6 K 323/06 - juris;… VG Münster, Urt. v. 11.12.2006, a.a.O.;… ähnlich VG Minden, Urt. v. 13.05.2004 - 9 K 1857/02 - juris: jedenfalls "ohne Hinzutreten besonderer Umstände" keine Gefährdungshaftung;… s. aus der Zeit nach dem 15.09.2009 auch VG Düsseldorf, Urt. v. 30.09.2014 - 26 K 284/13 - juris; vgl. zum rheinland-pfälzischen Landesrecht jenseits der Gefährdungshaftung auch VG Koblenz, Urt. v. 08.09.1998 - 2 K 4232/97.KO - juris). - VG Gießen, 04.02.2015 - 4 K 409/14
Auslagen der Feuerwehr, Suche und Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr
Wird die Feuerwehr bei der Suche nach vermissten Personen eingeschaltet, nimmt sie daher grundsätzlich keine eigene originäre Pflichtaufgabe, sondern eine fremde Aufgabe war (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 08. September 1998, - 2 K 4232/97.KO -, veröffentlicht in juris; VG Gießen, Urteil vom 19. Dezember 2011, - 4 K 857/11.GI -, veröffentlicht in juris). - VG Koblenz, 10.12.2008 - 5 K 1068/08
Keine Kostenerstattung für Feuerwehreinsatz bei Grillfeier
Anders verhält es sich bei den nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 LBKG zu beurteilenden Fällen, in denen ein Gefahrenverdacht oder eine Anscheinsgefahr grundsätzlich - soweit nicht die Vorschriften für Fehlalarme eingreifen - nicht für die Auslösung der Kostenersatzvorschriften genügen (so bereits Urteil der 2. Kammer des erkennenden Gerichts vom 8. September 1998 - 2 K 4232/97.KO -).
- VG Mainz, 03.12.2020 - 1 K 979/19
Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz im Rahmen einer Notfallrettung durch den …
Rn. 28 Insbesondere ist eine (originäre) Zuständigkeit der Feuerwehr gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 LBKG demnach grundsätzlich bei Vorliegen einer "technischen Gefahr" begründet, also solcher Situationen, in denen eine andere Behörde trotz Heranziehung von Dritten und Inanspruchnahme von Amtshilfe vor allem technisch überfordert ist, die konkrete Gefahr abzuwehren (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 8. September 1998 - 2 K 4232/97.KO -, S. 8 UA; Keiper, Zuständigkeitsprobleme im Feuerwehreinsatz, LKRZ 2013, 365 [365]). - VG Gießen, 13.04.2005 - 2 E 6027/04
Die Suche nach vermissten Personen ist originäre - und in der Regel gebührenfreie …
Auch die Suche nach vermissten Personen zählt hierzu (VG Koblenz, 08.09.1998, 2 K 4232/97 . KO, -juris-). - VG Münster, 12.07.2006 - 1 K 1341/03 Rn. 22 Vgl. zum rheinland-pfälzischen Recht: Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 8. September 1998 - 2 K 4232/97.KO -, juris- Dokument-Nr. MWRE100050000.
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