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Rechtsprechung
   FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24019
FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08 (https://dejure.org/2013,24019)
FG Köln, Entscheidung vom 07.06.2013 - 2 K 4248/08 (https://dejure.org/2013,24019)
FG Köln, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 2 K 4248/08 (https://dejure.org/2013,24019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuervergütung, Erforderlichkeit der Vorlage von Originalrechnungen, zeitliche Zuordnung einer Rechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Vorlage der Originalrechnung für die Vorsteuervergütung eines Unternehmens in der Schweiz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Vorsteuervergütung, Erforderlichkeit der Vorlage von Originalrechnungen, zeitliche Zuordnung einer Rechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorsteuervergütung - Nachreichen der Originalrechnung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Vorsteuervergütung - Nachreichen der Originalrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 2389
  • EFG 2013, 1892
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist, …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Rn. 21 Die Klägerin trägt hierzu des Weiteren vor, dass die bisherige Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 18. Januar 2007, V R 23/05) inwieweit nicht einschlägig sei, da sie, die Klägerin, regelmäßig, so auch im Streitfall, die Rechnungen im Original vorgelegt habe.

    Rn. 37 Originalrechnungen müssten innerhalb der in § 18 Abs. 9 S. 3 UStG geregelten Antragsausschlussfrist bei ihm, dem Beklagten, eingehen (BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 - V R 23/05).

    Aus dem Zusammenhang von § 18 Abs. 9 Satz 3 und Satz 4 UStG ergibt sich, dass die Originalrechnungen mit dem Antrag innerhalb der Antragsfrist einzureichen sind (BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430; vom 14. Mai 2008 - XI R 58/06, BFHE 221, 505, BStBl II 2008, 831).

    Rn. 61 a. Im Gegensatz zu Antragstellern, die im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, gilt für den im Drittland ansässigen Unternehmer nicht das Diskriminierungsverbot des Art. 12 EUV (offen gelassen in BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).

    Es gibt zwar Entscheidungen des EuGH und des BFH, wonach der Nachweis des Vergütungsanspruchs für den Fall des Abhandenkommens des Originals unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur durch Vorlage einer Zweitschrift, sondern auch durch Vorlage einer Ablichtung der Rechnung geführt werden kann (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 - C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495; BFH-Urteile vom 20. August 1998 - V R 55/96, BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324; vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).

  • EuGH, 11.06.1998 - C-361/96

    Société générale des grandes sources d'eaux minérales françaises / Bundesamt für …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Aus diesem Diskriminierungsverbot folgt, dass die Möglichkeit des Nachweises der Vorsteuerberechtigung u.a. durch Vorlage einer Zweitschrift auch einem nicht in dem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen einzuräumen ist, wenn ein in dem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger in der gleichen Situation diese Möglichkeit gewährt wird (…vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2010 - V R 17/08, BFH/NV 2011, 658; EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 - C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495).

    Es gibt zwar Entscheidungen des EuGH und des BFH, wonach der Nachweis des Vergütungsanspruchs für den Fall des Abhandenkommens des Originals unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur durch Vorlage einer Zweitschrift, sondern auch durch Vorlage einer Ablichtung der Rechnung geführt werden kann (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 - C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495; BFH-Urteile vom 20. August 1998 - V R 55/96, BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324; vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).

    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit darf die Waagschale sich in jedem Fall nicht zu stark auf der Seite des einen Ziels senken und damit die Erreichung des anderen gefährden (vgl. Schlussanträge vom 12. Februar 1998, C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495).

  • BFH, 19.11.1998 - V R 102/96

    Nachweis im Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren durch Vorlage der Zweitschrift des …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Wenn der dem Erstattungsantrag zugrunde liegende Vorgang stattgefunden hat und keine Gefahr besteht, dass weitere identische Erstattungsanträge gestellt werden, kommt es nach Auffassung des erkennenden Senats nicht auf das Nicht-Vertretenmüssen durch den Antragsteller an (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1998 - V R 102/96, BFHE 187, 344, BStBl II 1999, 255).

    Rn. 66 Aus dem BFH-Urteil vom 19. November 1998 (V R 102/96, BFHE 187, 344, BStBl II 1999, 255), wonach es nicht auf die Umstände des Verlustes der Originalrechnung ankommt, ergibt sich indes nicht, dass die Vorlage einer Rechnungsfotokopie ausreicht.

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 63/93

    Zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs muß der Unternehmer im …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Rn. 22 Entscheidend für den Vorsteuerabzug sei grundsätzlich nur, dass sie im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs im Besitz der Originalrechnung gewesen sei (BFH-Urteil vom 16. April 1997 - XI R 63/93).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-433/08

    Yaesu Europe - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    So habe sich die Europäische Kommission im Verfahren vor dem EuGH in der Rechtssache C-433/08 (Yaesu Europe) gegen einen Formalismus ausgesprochen.
  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Bei dieser Sechs-Monats-Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999, V R 76/98, BStBl II 2000, 214; so jüngst auch durch den EuGH bestätigt, Urteil vom 21. Juni 2012, C-294/11 - Elsacom, abrufbar über Juris).
  • BFH, 14.05.2008 - XI R 58/06

    Vorsteuervergütungsverfahren - Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung - …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Aus dem Zusammenhang von § 18 Abs. 9 Satz 3 und Satz 4 UStG ergibt sich, dass die Originalrechnungen mit dem Antrag innerhalb der Antragsfrist einzureichen sind (BFH-Urteile vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430; vom 14. Mai 2008 - XI R 58/06, BFHE 221, 505, BStBl II 2008, 831).
  • EuGH, 21.06.2012 - C-294/11

    Elsacom - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Verfahren zur Erstattung der …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Bei dieser Sechs-Monats-Frist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG handelt es sich um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999, V R 76/98, BStBl II 2000, 214; so jüngst auch durch den EuGH bestätigt, Urteil vom 21. Juni 2012, C-294/11 - Elsacom, abrufbar über Juris).
  • BFH, 28.10.2010 - V R 17/08

    Keine "eigenhändige" Unterschrift bei Anträgen auf Vergütung von Vorsteuern - …

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Aus diesem Diskriminierungsverbot folgt, dass die Möglichkeit des Nachweises der Vorsteuerberechtigung u.a. durch Vorlage einer Zweitschrift auch einem nicht in dem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen einzuräumen ist, wenn ein in dem Mitgliedstaat ansässiger Steuerpflichtiger in der gleichen Situation diese Möglichkeit gewährt wird (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2010 - V R 17/08, BFH/NV 2011, 658; EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 - C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495).
  • BFH, 20.08.1998 - V R 55/96

    Vorsteuervergütung ohne Originalrechnung

    Auszug aus FG Köln, 07.06.2013 - 2 K 4248/08
    Es gibt zwar Entscheidungen des EuGH und des BFH, wonach der Nachweis des Vergütungsanspruchs für den Fall des Abhandenkommens des Originals unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur durch Vorlage einer Zweitschrift, sondern auch durch Vorlage einer Ablichtung der Rechnung geführt werden kann (EuGH-Urteil vom 11. Juni 1998 - C-361/96 - Grandes sources d´eaux minérales françaises, Slg. 1998-I, 3495; BFH-Urteile vom 20. August 1998 - V R 55/96, BFHE 186, 460, BStBl II 1999, 324; vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BFHE 217, 32, BStBl II 2007, 430).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 42/04

    InvZul: Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftgüter

  • BFH, 19.11.2014 - V R 39/13

    Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrages auf …

    Zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1892 veröffentlichten Urteils führte das FG im Wesentlichen aus, da die Klägerin innerhalb der bis 30. Juni 2007 laufenden Frist des § 18 Abs. 9 UStG nicht die Originalrechnung vorgelegt habe, sei ihr die beantragte Vorsteuervergütung zu versagen.
  • FG Köln, 16.06.2020 - 2 K 2298/17

    Umsatzsteuer/Vorsteuervergütung: Eingescannte Rechnungskopien ausreichend für …

    Rn. 35 (1) Für das bis Ende 2009 maßgebliche Antragsverfahren mit Papiervordruck nach amtlichem Muster galt, dass gemäß § 18 Abs. 9 Satz 4 UStG a.F. dem Antrag innerhalb der Antragsfrist die Rechnungen im Original beizufügen waren (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 2007 - V R 23/05, BStBl. II 2007, 430; FG Köln, Urteil vom 7. Juni 2013, 2 K 4248/08, EFG 2013, 1892; bestätigt durch BFH-Urteil vom 19. November 2014 - V R 39/13, BStBl. II 2015, 352).
  • FG Köln, 16.09.2015 - 2 K 1815/11

    Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung

    Rn. 35 c. Unabhängig vom Vorliegen eines Verschuldens des Antragstellers am Verlust der Originalrechnungen setzt ein Anspruch auf Vergütung von Vorsteuern in einem solchen Fall voraus, dass vom Rechnungsausteller erstellte Zweitschriften der Rechnungen oder Bestätigungen des Rechnungsausstellers zu den Rechnungskopien vorgelegt werden, aus denen sich ergibt, dass die Kopien mit dem Original übereinstimmen (vgl. FG Köln Urteil vom 07. Juni 2013 2 K 4248/08, EFG 2013, 1892; FG Köln Urteil vom 21. Juni 2012 2 K 1218/10, EFG 2012, 2325; FG Köln Urteil vom 01. September 2008 2 K 3871/06, EFG 2009, 296).
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