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| FG Düsseldorf, 28.09.1994 - 2 K 4418/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 03.03.2004 - 13 K 34/03
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall aufgrund einer …
Die Beklagte hat deshalb zu Recht unter Bezugnahme auf die Urteile des FG Münster vom 23. Juni 1994 7 K 3645/93 StB (n.v.;… bestätigt durch BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1019, und Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 3. August 1995 - 1 BvR 1161/95 -, Juris-Dok.) und vom 27. Februar 2002 7 K 3466/01 StB (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 716; Rev.: VII R 21/02; ebenso Urteil vom 27. April 1994 7 K 4627/93 StB, EFG 1994, 682;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. November 1994 VII R 48/94, BFH/NV 1995, 736) sowie das Urteil des FG Düsseldorf vom 28. September 1994 2 K 4418/93 StB (n.v.) von dem Kläger für die zu treffende Prognose, ob durch die Weiterführung seiner Tätigkeit als Steuerberater Auftraggeberinteressen gefährdet sind, Ausführungen zu dem Umgang mit seinen Vermögensverhältnissen verlangt, aus denen sich ergibt, ob er trotz des eingeräumten Vermögensverfalls seine desolate Vermögenslage beherrscht, so dass von daher keine Gefährdung der Auftraggeberinteressen zu befürchten ist.
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