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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26311
VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02 (https://dejure.org/2004,26311)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30.06.2004 - 2 K 4631/02 (https://dejure.org/2004,26311)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 2 K 4631/02 (https://dejure.org/2004,26311)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen …

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
    Der Wegfall des Zustimmungserfordernisses durch die Gesetzesänderung kommt damit in formeller Hinsicht seiner nachträglichen Erfüllung gleich (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, NVwZ 2004, 483;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2002 - 2 S 2585/01).

    Dieses bezieht sich auch bei § 125 Abs. 2 BauGB 1998 sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das Abwägungsergebnis (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, a. a. O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist in entsprechender Anwendung des § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB davon auszugehen, dass ein Mangel im Abwägungsvorgang nur dann erheblich ist und deshalb - wie zur Nichtigkeit eines entsprechenden Bebauungsplans - zur Rechtswidrigkeit der Herstellung der Erschließungsanlage führen kann, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass die Planungsentscheidung ohne den Mangel im Ergebnis anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße; …

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
    Der Wegfall des Zustimmungserfordernisses durch die Gesetzesänderung kommt damit in formeller Hinsicht seiner nachträglichen Erfüllung gleich (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, NVwZ 2004, 483; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2002 - 2 S 2585/01).

    Denn es handelt sich bei dieser Feststellung, für die das Gesetz kein förmliches Verfahren vorschreibt, um einen gemeindeinternen Vorgang, der jederzeit nachgeholt werden kann und in diesem Fall die Herstellungsarbeiten nachträglich legitimiert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2002 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 834/93

    Erschließungsbeitrag - vorhandene Erschließungsanlage - historische Ortsstraße

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße entscheidend von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion abhängt, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.08.1994 - 2 S 834/93 -).

    Rn. 23 Eine ausnahmsweise Fortwirkung der Erschließungsfunktion der Straße über das Ende der Bebauung hinaus können die Kläger schließlich nicht aus VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.08.1994 - 2 S 834/93 - herleiten.

  • VG Stuttgart, 30.04.2003 - 2 K 181/02

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
    Die für die Abgrenzung von unbeplantem Innenbereich und Außenbereich heute maßgeblichen Kriterien haben - da eine damalige "Ortsstraße" von ihrer Funktion her im "Innenbereich" gelegen sein musste - nach der Rechtsprechung der Kammer als allgemeine Grundsätze auch schon im vorletzten Jahrhundert für die Abgrenzung zwischen unbeplantem Orts- bzw. Innenbereich und Außenbereich eine Rolle gespielt, weshalb ihnen auch für die landesrechtliche Festlegung der Reichweite einer historischen Ortsstraße jedenfalls eine indizielle Bedeutung zukommt (vgl. Urt. v. 30.04.2003 - 2 K 181/02).

    Zwar sind nach der Rechtsprechung der Kammer die Kriterien zur Abgrenzung von unbeplantem Innenbereich und Außenbereich auf die Festlegung der Reichweite einer historischen Ortsstraße auch insoweit anwendbar, als der Orts- bzw. Innenbereich ausnahmsweise über die letzte Bebauung hinausreichen kann, wenn ihm das Landschaftsbild eine sich aus der Situation ergebende natürliche Grenze - etwa durch eine Straße, einen Fluss, einen Graben oder Bergrücken - zieht (Urt. v. 30.04.2003, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische …

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
    Rn. 18 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages - Abhängigkeit der …

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
    Die Erforderlichkeit eines Bebauungsplans im Sinne des § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB 1987 ist vielmehr erst dann zu verneinen, wenn der vorhandene Baubestand keinen Spielraum für Planungsalternativen der Straßenherstellung lässt, die ebenfalls diesen Anforderungen entsprechen würden, wie dies etwa bei einer in der Regel beidseitigen Bebauung im Ortsinneren der Fall ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.04.1975 - 4 C 75.72 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1984 - 2 S 1812/83

    Eckgrundstücksvergünstigung, Historische Straße

    Auszug aus VG Stuttgart, 30.06.2004 - 2 K 4631/02
    Rn. 18 Unter einer historischen Ortsstraße ist im ehemals württembergischen Landesteil, um den es hier geht, eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 01.01.1873 hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.02.1994 - 2 S 2961/92 - Urt. v. 20.09.1984 - 2 S 1812/83 - m. w. N., auch auf grundlegende Rspr. des Preuss. OVG).
  • VG Münster, 07.09.2023 - 3 K 2140/22

    Erschließungsanlage fertig gestellt: Planungsentscheidung kann nachgeholt werden!

    Rn. 62 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.2.2016 - 15 A 2407/14 -, juris, Rdn. 16 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 30.6.2004 - 2 K 4631/02 -, juris, Rdn. 27.
  • VG Stuttgart, 06.07.2005 - 2 K 1890/04

    Erschließungsbeitrag für großes Eckgrundstück und Fraglichkeit der historischen …

    Deshalb ist die Neufassung des § 125 Abs. 2 BauGB nur auf solche Erschließungsanlagen anzuwenden, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde, deren Aufgaben hier auf das Landratsamt übertragen worden waren, belegt war (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.2002 - 2 S 2585/01; vgl. auch das Urt. der Kammer vom 30.06.2004 - 2 K 4631/02).
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