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Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 08.02.2020

Rechtsprechung
   VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1024
VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19.KO (https://dejure.org/2020,1024)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.01.2020 - 2 K 490/19.KO (https://dejure.org/2020,1024)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 2 K 490/19.KO (https://dejure.org/2020,1024)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 S 1 TranspG RP, § 2 Abs 3 TranspG RP, § 3 Abs 4 TranspG RP, § 2 Abs 4 TranspG RP, § 474 StPO
    Kein Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungs- und Strafakten der Staatsanwaltschaft aufgrund des Informationsfreiheits- bzw. Transparenzrechts

  • JurPC

    Ermittlungs- und Strafakten kein Gegenstand des Informationsfreiheitsrechts

  • esovgrp.de

    LTranspG § 2,LTranspG § 2 Abs 2,LTranspG § 2 Abs 2 S 1,LTranspG § 2 Abs 3,LTranspG § 3,LTranspG § 3 Abs 4
    Abschließende Regelung, Aktenauskunft, Akteneinsicht, Anwendbarkeit, Auskunftsrecht, Einsichtsrecht, Gesetzgebung, Gesetzgebungskompetenz, Informationsfreiheitsrecht, Kernbereich, öffentliche Verwaltung, Regelung, Spezialgesetz, Strafrechtspflege, Transparenzrecht, ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Strafverfolgung, Schutz besonderer Verfahren, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • fragdenstaat.de

    Schutz besonderer Verfahren - Strafverfolgung - Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Akteneinsichtsrecht nach Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Strafverfolgung, Schutz besonderer Verfahren, Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 435
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem …

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Diese Auffassung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. März 2019 - 7 C 23.17-), die das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes im Falle eines abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts für nicht anwendbar erachtet habe.

    Die Staatsanwaltschaften sind, ohne selbst Gerichte zu sein, organisatorisch aus der Verwaltung herausgelöst und bei den Gerichten mit der Aufgabe errichtet, sich an gerichtlichen Verfahren zu beteiligen und diese zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 -, juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Folglich sind die im Rahmen der Strafrechtspflege angelegten Aktenbestandteile inklusive dem erstatteten Gutachten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dem Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes entzogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 -, juris, Rn. 17).

    Diese Auffassung stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. März 2019 - 7 C 23.17-), die das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes im Falle eines abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts für nicht anwendbar erachtet habe.

    Die Staatsanwaltschaften sind, ohne selbst Gerichte zu sein, organisatorisch aus der Verwaltung herausgelöst und bei den Gerichten mit der Aufgabe errichtet, sich an gerichtlichen Verfahren zu beteiligen und diese zu fördern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 -, juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Folglich sind die im Rahmen der Strafrechtspflege angelegten Aktenbestandteile inklusive dem erstatteten Gutachten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle dem Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes entzogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 -, juris, Rn. 17).

  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.

    Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).

    Überdies seien nach dem Bundesgerichtshof (Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 Ars 355/00 -) zu den Angelegenheiten der Strafrechtspflege nicht nur Tätigkeiten zu rechnen, die sich als Strafverfolgung im engeren Sinne darstellten.

    Derartige Überlegungen und Entscheidungen berühren bei noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren den Kernbereich der Strafrechtspflege und können allgemeinem Verwaltungshandeln nicht gleichgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2001 - 2 ARs 355/00 -, BGHSt 46, 261-266, Rn. 11).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 140/10

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Eine Erweiterung der im Ermittlungs- oder strafgerichtlichen Verfahren bestehenden Akteneinsichtsrechte durch Landesgesetz ist mangels eines ausdrücklichen Vorbehaltes gesperrt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 -, juris, Rn. 31 m.w.N.).

    Zudem gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65.85 -, juris, Rn. 41) zum Gebiet der "Strafrechtspflege" außer der Strafverfolgung selbst, d.h. der Durchführung von Strafverfahren sowie der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, auch die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungstätigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 -, juris, Rn. 24).

    Eine Erweiterung der im Ermittlungs- oder strafgerichtlichen Verfahren bestehenden Akteneinsichtsrechte durch Landesgesetz ist mangels eines ausdrücklichen Vorbehaltes gesperrt (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 -, juris, Rn. 31 m.w.N.).

    Zudem gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65.85 -, juris, Rn. 41) zum Gebiet der "Strafrechtspflege" außer der Strafverfolgung selbst, d.h. der Durchführung von Strafverfahren sowie der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, auch die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungstätigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 -, juris, Rn. 24).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.10.1993 - 11 E 11692/93

    Erkennungsdienstliche Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft - § 23 EGGVG

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Sie ist eine Nachwirkung der eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen und damit Teil der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 11 E 11692/93 -, juris, Rn. 7 und 9).

    Sie ist eine Nachwirkung der eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen und damit Teil der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege (vgl. OVG RP, Beschluss vom 12. Oktober 1993 - 11 E 11692/93 -, juris, Rn. 7 und 9).

  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren …

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Sie enthalten für die Gewährung von Akteneinsicht an Privatpersonen spezielle Vorschriften, die sowohl dem Schutz der Rechte des Beschuldigten als auch der Sicherung der Zwecke des Strafverfahrens dienen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris, Rn. 17 und 20).

    Sie enthalten für die Gewährung von Akteneinsicht an Privatpersonen spezielle Vorschriften, die sowohl dem Schutz der Rechte des Beschuldigten als auch der Sicherung der Zwecke des Strafverfahrens dienen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. März 2009 - 2 BvR 8/08 -, juris, Rn. 17 und 20).

  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV), …

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Zudem gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65.85 -, juris, Rn. 41) zum Gebiet der "Strafrechtspflege" außer der Strafverfolgung selbst, d.h. der Durchführung von Strafverfahren sowie der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, auch die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungstätigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 -, juris, Rn. 24).

    Zudem gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65.85 -, juris, Rn. 41) zum Gebiet der "Strafrechtspflege" außer der Strafverfolgung selbst, d.h. der Durchführung von Strafverfahren sowie der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, auch die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungstätigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 -, juris, Rn. 24).

  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05

    Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005 …

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Rn. 19 Überdies ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz sowie der zu diesem Gesetz ergangenen Rechtsprechung, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung das Informationsfreiheitsgesetz - IFG - verdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05 -, juris, Rn. 2 sowie BT-Drs.

    Rn. 19 Überdies ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz sowie der zu diesem Gesetz ergangenen Rechtsprechung, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung das Informationsfreiheitsgesetz - IFG - verdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05 -, juris, Rn. 2 sowie BT-Drs.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2018 - 10 A 10053/18

    Transparenzpflicht für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Dabei ist der transparenzpflichtige Bereich der öffentlichen Verwaltung anhand materieller Kriterien negativ von den anderen Staatsgewalten abzugrenzen (vgl. VG Mainz…, Urteil vom 29. November 2017 - 4 K 147/17.MZ -, juris, Rn. 17 m.w.N.; nachfolgend: OVG RP, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 A 10053/18 -, juris, Rn. 4).

    Dabei ist der transparenzpflichtige Bereich der öffentlichen Verwaltung anhand materieller Kriterien negativ von den anderen Staatsgewalten abzugrenzen (vgl. VG Mainz…, Urteil vom 29. November 2017 - 4 K 147/17.MZ -, juris, Rn. 17 m.w.N.; nachfolgend: OVG RP, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 A 10053/18 -, juris, Rn. 4).

  • VG Mainz, 13.07.2017 - 1 K 125/16

    Informationsfreiheitsrecht; Anspruch auf Herausgabe von Kostenkalkulationen im …

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Neben der Informationsgewährung muss die Norm also typischerweise und nicht bloß im Einzelfall den Zugang zu Informationen regeln (vgl. VG Mainz, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 K 125/16.MZ -, juris, Rn. 55 ).

    Neben der Informationsgewährung muss die Norm also typischerweise und nicht bloß im Einzelfall den Zugang zu Informationen regeln (vgl. VG Mainz, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 K 125/16.MZ -, juris, Rn. 55 ).

  • VG Mainz, 29.11.2017 - 4 K 147/17

    Wissenschaftlicher Dienst des Landtags Rheinland-Pfalz als transparenzpflichtige …

    Auszug aus VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
    Dabei ist der transparenzpflichtige Bereich der öffentlichen Verwaltung anhand materieller Kriterien negativ von den anderen Staatsgewalten abzugrenzen (vgl. VG Mainz, Urteil vom 29. November 2017 - 4 K 147/17.MZ -, juris, Rn. 17 m.w.N.; nachfolgend: OVG RP…, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 A 10053/18 -, juris, Rn. 4).

    Dabei ist der transparenzpflichtige Bereich der öffentlichen Verwaltung anhand materieller Kriterien negativ von den anderen Staatsgewalten abzugrenzen (vgl. VG Mainz, Urteil vom 29. November 2017 - 4 K 147/17.MZ -, juris, Rn. 17 m.w.N.; nachfolgend: OVG RP…, Beschluss vom 27. Juni 2019 - 10 A 10053/18 -, juris, Rn. 4).

  • VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23

    IZG LSA - AE in BeStra-Akten - Behördenbegriff i. S. d. § 1 Abs. 1 IZG LSA, …

    Die Bewertung des Akteninhalts ändert sich nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens oder nach dem Abschluss des Vollstreckungsverfahrens nicht (vgl. VG Koblenz - Urteil vom 8. Januar 2020 - 2 K 490/19.JO - juris m. w. N.).

    Der Schwerpunkt des Handelns ist daher in der Rechtspflege und nicht der Verwaltung zu sehen (vgl. VG Koblenz - Urteil vom 8. Januar 2020 - 2 K 490/19.JO - juris m. w. N.).

    Sie ist eine Nachwirkung der eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen und damit Teil der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege (VG Koblenz - Urteil vom 8. Januar 2020 - 2 K 490/19.JO - juris m. w. N.).

  • VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 329/21

    Justizministerium muss keinen Informationszugang zu Cum-Ex-Ermittlungsverfahren …

    Rn. 121 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2023 - 10 C 6/21 -, juris Rn. 15 für das IFG des Bundes und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2021 - 12 B 16.19 -, juris Rn. 29; abstellend auf die "Kerntätigkeit der Staatsanwaltschaft" VG Koblenz, Urteil vom 8. Januar 2020 - 2 K 490/19.KO -, juris Rn. 24.
  • VG Mainz, 07.10.2021 - 1 K 451/20

    Informationszugang zu einem Prozessschriftsatz in einem Regulierungsverfahren

    Rn. 33 bb) Das Verwaltungsgericht Koblenz setzte sich in seinem Urteil vom 8. Januar 2020 (- 2 K 490/19.KO -, juris, Rn. 17 ff.) zwar nicht mit dem Konkurrenzverhältnis von § 84 EnWG und dem Landestransparenzgesetz auseinander, entschied aber, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung zum Akteneinsichtsrecht in den §§ 474 ff. der Strafprozessordnung (StPO) Vorrang vor den Regelungen des Landestransparenzgesetzes haben.

    Eine Erweiterung der im Ermittlungs- oder strafgerichtlichen Verfahren bestehenden Akteneinsichtsrechte durch Landesgesetz sei mangels eines ausdrücklichen Vorbehaltes gesperrt (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 8. Januar 2020, a.a.O., juris, Rn. 20).

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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 08.02.2020 - 2 K 490/19.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32167
VG Koblenz, 08.02.2020 - 2 K 490/19.KO (https://dejure.org/2020,32167)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08.02.2020 - 2 K 490/19.KO (https://dejure.org/2020,32167)
VG Koblenz, Entscheidung vom 08. Februar 2020 - 2 K 490/19.KO (https://dejure.org/2020,32167)
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Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landestransparenzgesetz birgt kein Recht auf Akteneinsicht in Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft - Spezialgesetze mit sachlich identischem Regelungsgehalt haben Vorrang vor Regelungen des Landestransparenzgesetzes

Verfahrensgang

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