Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 19.12.1988 - 2 K 51/83 E |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1989, 231
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 09.12.2009 - X R 49/07
Versteuerung von Unterhaltsleistungen unabhängig von steuerlicher Auswirkung des …
Die Steuerpflicht dieser Leistungen bei dem Empfänger hängt nicht davon ab, ob und inwieweit der Sonderausgabenabzug beim Geber tatsächlich zu einer Steuerminderung geführt hat (…ebenso im Ergebnis Fischer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 22 Rz B 372; wohl auch Ross in Dankmeyer/Lochte, Einkommensteuer, § 22 Rz 93; a.A. HHR/Risthaus, § 22 EStG Rz 373; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Dezember 1988 2 K 51/83 E, EFG 1989, 231; FG Hamburg, Urteil vom 13. Juni 1995 III 170/93, EFG 1995, 894). - FG Hamburg, 13.06.1995 - III 170/93
Voraussetzungen für eine Änderung eines Einkommensteuerbescheids; Geltendmachung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 27.04.1995 - 2 K 3854/94
Änderung des Einkommensteuerbescheids des geschiedenen Unterhaltsempfängers trotz …
Dies ist, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Schrifttum unstreitig (z .B . EG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1988 2 K 51/83 E, L'F'G 1989, 231; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 22 EStG Anm . 215; Schrnidt/Heinicke, E tG, § 22 Anm. 19).
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