Rechtsprechung
| VG Dresden, 10.10.2019 - 2 K 52/19 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Freiburg, 21.06.2023 - 1 K 2324/22
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Rückständigkeit eines …
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides, mit dem die Höhe der offenen Forderung aus dem Rundfunkbeitragsverhältnis festgestellt wird, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides maßgeblich (Anschluss VG Dresden, Urteil vom 10.10.2019 - 2 K 52/19 -, juris, Rn. 14; OVG NRW…, Urteil vom 29.04.2008 - 19 A 1863/06 -, juris, Rn. 39).Rn. 50 Hierzu war er verpflichtet, weil für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Bescheiden, mit denen offene Forderungen aus dem Rundfunkbeitragsverhältnis festgestellt werden, die Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides maßgeblich ist (vgl. VG Dresden, Urteil vom 10.10.2019 - 2 K 52/19 -, juris, Rn. 14; OVG NRW…, Urteil vom 29.04.2008 - 19 A 1863/06 -, juris, Rn. 39).
- OVG Hamburg, 09.07.2024 - 5 Bf 33/24
Verrechnung von Rundfunkbeiträgen bei abweichender Tilgungsbestimmung durch den …
Bezugszeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Entscheidung war die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier des Ergehens des Widerspruchsbescheids vom 17. Mai 2023 (…vgl. VG Freiburg/Breisgau, Urt. v. 21.6.2023, 1 K 2324/22, juris Rn. 47 ff.; VG Dresden, Urt. v. 10.10.2019, 2 K 52/19, juris Rn. 14).
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