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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16304
FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09 (https://dejure.org/2010,16304)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2010 - 2 K 61/09 (https://dejure.org/2010,16304)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 2 K 61/09 (https://dejure.org/2010,16304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen des § 17 EStG ohne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen - Nachträgliche Anschaffungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Nr. 40 EStG; § 3c Abs. 2 S. 1 EStG; § 17 Abs. 1 S. 1 EStG; § 79b Abs. 3 S. 1, 3 FGO
    Anwendung des Halbabzugsverbot i.R.d. § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) für dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende Einnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen des § 17 EStG ohne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen; Halbabzugsverbot; Halbeinkünfteverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen des § 17 EStG ohne dem Halbeinkünfteverfahren unterliegenden Einnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1588
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 18.03.2010 - IX B 227/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Rn. 17 a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220), vom 14. Juli 2009 (…IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399) sowie mit Beschluss vom 18. März 2010 (IX B 227/09, DStR 2010, 639) entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Anschaffungskosten) in Zusammenhang mit den Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

    Der BFH hat sich mit den entsprechenden Einwendungen bereits im Beschluss vom 18. März 2010 (IX B 227/09, a.a.O.) auseinandergesetzt.

    Vielmehr ließe sich im Hinblick auf die bisher vom BFH verwendete Formulierung, welche das Halbabzugsverbot nur bei "keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen" ausschloss (so zuletzt im Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, a.a.O.), eine gegenteilige Auffassung nicht ausschließen, zumal das FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 12. November 2009 (…6 K 2084/07, a.a.O.) diese Ansicht vertritt.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2009 - 6 K 2084/07

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Soweit das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz im Urteil vom 12. November 2009 (6 K 2084/07, EFG 2010, 318) eine davon abweichende Ansicht vertritt, vermag dies den Senat nicht zu überzeugen.

    Vielmehr ließe sich im Hinblick auf die bisher vom BFH verwendete Formulierung, welche das Halbabzugsverbot nur bei "keinerlei durch seine Beteiligung vermittelten Einnahmen" ausschloss (…so zuletzt im Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, a.a.O.), eine gegenteilige Auffassung nicht ausschließen, zumal das FG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 12. November 2009 (6 K 2084/07, a.a.O.) diese Ansicht vertritt.

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Rn. 17 a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220), vom 14. Juli 2009 (…IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399) sowie mit Beschluss vom 18. März 2010 (IX B 227/09, DStR 2010, 639) entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Anschaffungskosten) in Zusammenhang mit den Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.
  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Denn zu einer solchen Erklärung wäre ein Darlehensgeber, der nicht auch Gesellschafter ist, mit Rücksicht auf das ihm bei Gefährdung des Rückzahlungsanspruchs regelmäßig zustehende außerordentliche Kündigungsrecht im Allgemeinen nicht bereit (zum Ganzen ausführlich BFH-Urteil vom 4. November 1997, VIII R 18/94, BStBl. II 1999, 344 m.w.N.).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Das wird im Allgemeinen die zu erwartende Insolvenzquote, kann aber im Einzelfall - insbesondere bei einer plötzlichen Krise mit anschließender Liquidation mangels Masse - auch ein Betrag von 0 EUR sein (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1998, VIII R 7/96, BStBl. II 1999, 348).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Rn. 17 a) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteilen vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220), vom 14. Juli 2009 (IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399) sowie mit Beschluss vom 18. März 2010 (IX B 227/09, DStR 2010, 639) entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Anschaffungskosten) in Zusammenhang mit den Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Findet hingegen eine Liquidation mangels Masse nicht statt, so ist der auf einen Zeitpunkt zu ermittelnde Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenz- bzw. des früheren Konkursverfahrens entstanden (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999, VIII R 46/98, BFH/NV 2000, 561).
  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 7/96

    Voraussetzungen für die Herabsetzung der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.05.2010 - 2 K 61/09
    Das wird im Allgemeinen die zu erwartende Insolvenzquote, kann aber im Einzelfall - insbesondere bei einer plötzlichen Krise mit anschließender Liquidation mangels Masse - auch ein Betrag von 0 EUR sein (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1998, VIII R 7/96, BStBl. II 1999, 348).
  • BFH, 06.04.2011 - IX R 28/10

    Keine Anwendung des Halbabzugsverbots im Rahmen von § 17 EStG bei dem …

    Das Finanzgericht (FG) entschied mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 1588 veröffentlichten Urteil, die Klage sei in Höhe eines Teilbetrags in Höhe von 6.750 EUR begründet, da der Ausfall mit dem Stammkapital nicht lediglich zur Hälfte zu berücksichtigen sei.
  • FG Köln, 24.08.2010 - 8 K 4878/06

    Anwendung auf Darlehensverzicht und Teilwertabschreibung von …

    Die Einbeziehung dieser Gewinnausschüttungen würde mithin vielmehr zu einer Schlechterstellung führen, da die Gewinnausschüttungen der vollen Besteuerung unterlagen, die mit der Beteiligung zusammenhängenden Ausgaben jedoch nur zur Hälfte berücksichtigt würden (vgl. insoweit auch FG Niedersachen, Urteil vom 15.05.2010 2 K 61/09, StE 2010, 530 mit Hinweisen auf die Literaturmeinungen; a.A. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.11.2009, 6 K 2084/07, EFG 2010, 318).
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