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| VG Berlin, 15.05.2012 - 2 K 65.11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Gebühr für die Gewährung von Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz
- fragdenstaat.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 26.02.2002 - 23 A 214.00
Berücksichtigung des behördlichen Zeitaufwands bei der Berechnung der …
Auszug aus VG Berlin, 15.05.2012 - 2 K 65.11
Dabei können die Kosten des Personaleinsatzes nach den durch die Senatsverwaltung für Finanzen festgelegten Stundensätzen bestimmt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 29. März 2010 - VG 2 K 127.08 -), ohne dass es auf eine minutengenaue Ermittlung ankommt, wie lange das Heraussuchen der Akten und die Prüfung der im Einzelfall bestehenden Grenzen des Informationsrechts tatsächlich gedauert hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. Februar 2002 - VG 23 A 214.00 - zu § 16 IFG Bln).
- VG Berlin, 18.03.2021 - 13 K 326.18
Großer Wannsee: Hausboote dürfen nicht als Ferienwohnungen vermietet werden
Rn. 26 Die Behörde trifft bei Vorgabe einer Rahmengebühr hinsichtlich der Festlegung der konkreten Gebühr im Einzelfall eine Ermessensentscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2007 - OVG 11 B 6.06 - VG Berlin, Urteil vom 7. September 2007 - 4 A 251.05 -, Urteil vom 15. Mai 2012 - 2 K 65.11 -, Urteil vom 15. April 2015 - 19 K 290.13 -, Urteil vom 26. Januar 2016 - 13 K 319.14 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - 12 N 24.13
Verwaltungsgebühr für Informationszugang
Auch die insoweit bestehende Problematik der Bemessung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens der einschlägigen Tarifstelle kann für sie nicht neu oder überraschend gewesen sein, da die allgemeinen Bemessungsmaßstäbe für die Bemessung von Verwaltungsgebühren einerseits - wie ausgeführt - Bestandteil des geschriebenen Rechts sind und andererseits im Zusammenhang der einschlägigen Tarifstelle auch schon zuvor Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Befassung gewesen waren (etwa VG Berlin, Urteil vom 15. Mai 2012 - VG 2 K 65.11 - veröffentlicht in juris). - VG Berlin, 28.10.2021 - 13 K 26.20
Die europäische Bauproduktenverordnung verlangt für harmonisierte Bauprodukte die …
Rn. 23 Die Behörde trifft bei Vorgabe einer Rahmengebühr hinsichtlich der Festlegung der konkreten Gebühr im Einzelfall eine Ermessensentscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2007 - OVG 11 B 6.06 - VG Berlin, Urteil vom 7. September 2007 - 4 A 251.05 -, Urteil vom 15. Mai 2012 - 2 K 65.11 -, Urteil vom 15. April 2015 - 19 K 290.13 -, Urteil vom 26. Januar 2016 - 13 K 319.14 -), wobei angesichts der hier erfolgten Ausschöpfung des Rahmens im unteren Drittel Ermessensfehler zu Lasten der Klägerin (§ 114 S. 1 VwGO) nicht ersichtlich sind.
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