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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37679
OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24 (https://dejure.org/2024,37679)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.12.2024 - 2 K 7/24 (https://dejure.org/2024,37679)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Dezember 2024 - 2 K 7/24 (https://dejure.org/2024,37679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Kostenermittlung für die Rückbausicherheit von Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Nebenbestimmungen im Rahmen der Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    Rn. 34 A. Die Klage ist als isolierte Anfechtungsklage gegen die angegriffenen Nebenbestimmungen zulässig (vgl. dazu Urteil des Senats vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - juris Rn. 29 ).

    Rn. 37 1. Die Nebenbestimmung findet ihre Rechtsgrundlage in § 71 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BauO LSA (vgl. zur Anwendbarkeit dieser Bestimmung: Urteil des Senats vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - juris Rn. 32 ff.).

    Rn. 38 2. Mit Bezug auf die hier allein in Streit stehende Höhe der geforderten Rückbausicherheit gelten nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - juris Rn. 48 ) folgende Grundsätze: Die der Sicherheitsleistung zugrundeliegende Prognose der Behörde zu den möglichen Kosten einer künftigen Ersatzvornahme ist im gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar.

    Das Abstellen auf die Mittel, die der Behörde für die Ersatzvornahme zur Verfügung stehen, ist mit Blick darauf sachgerecht, dass die Rückbausicherheit das Kostenrisiko für eine mögliche Ersatzvornahme absichern soll (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - juris Rn. 46 ).

    Eine abschließende Entscheidung über die Höhe der Rückbaukosten hat die untere Bauaufsichtsbehörde unter Würdigung des Einzelfalls zu treffen." Die Unverbindlichkeit des Erlasses hat zur Folge, dass dieser zwar als Maßstab für die Ermittlung der Rückbausicherheit herangezogen werden darf (vgl. dazu Urteil des Senats vom 12. Mai 2011 - 2 L 239/09 - juris Rn. 48 ), aber nicht herangezogen werden muss.

  • VGH Hessen, 23.02.2024 - 11 C 2414/21

    Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    2022 - 14 S 1991/22 -, juris Rn. 19; HessVGH, Urteil vom 23. Februar 2024 - 11 C 2414/21.T - juris Rn. 83).

    Rn. 59 c) Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Rücksicht auf das von der Klägerin angeführte Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2024 (11 C 2414/21 T, juris) geboten.

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    Darüber hinaus obliegt es der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten Methode Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob sie anzuwendendes Recht verkannt hat, von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 15 ff.; BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 9/19 -, juris Rn. 113; vgl. etwa auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2022 - 22 A 1184/18 -, juris Rn. 161 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 22 A 1184/18

    Rotmilan; Schwarzmilan; Wiesenweihe; Rohrweihe; Kornweihe; Baumfalke; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    Darüber hinaus obliegt es der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, ob der Behörde bei der Ermittlung und Anwendung der von ihr gewählten Methode Verfahrensfehler unterlaufen sind, ob sie anzuwendendes Recht verkannt hat, von einem unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt hat oder sich von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 15 ff.; BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 9/19 -, juris Rn. 113; vgl. etwa auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. November 2022 - 22 A 1184/18 -, juris Rn. 161 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Oktober.
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2024 - 12 MS 86/23

    Betrieb eines Windparks und Schutz von Fledermäusen; Nachträgliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    Der Beklagte hat sie in Auswertung der einschlägigen Fachliteratur unter Vermeidung eines entsprechenden Heranziehungsdefizits (vgl. dazu NdsOVG, Beschluss vom 10. April 2024 - 12 MS 86/23 - juris Rn. 80 bis 83) angeordnet.
  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    Eine pauschalierte Sicherheitsleistung ohne Zuschläge für eventuelle Preis- und Kostensteigerungen sei in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - juris Rn. 34 und VGH BW…, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 65) unbeanstandet geblieben.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    Eine pauschalierte Sicherheitsleistung ohne Zuschläge für eventuelle Preis- und Kostensteigerungen sei in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG…, Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 5.11 - juris Rn. 34 und VGH BW, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 65) unbeanstandet geblieben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 37/24

    Bemessung einer Rückbausicherheit für Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 7/24
    So hat die Widerspruchsbehörde beispielsweise in einem beim Senat anhängigen Parallelverfahren die Rückbausicherheit anhand einer leistungsbezogenen Pauschalierung von 60.000 Euro je MW Nennleistung und eines Inflationsausgleichs von insgesamt 57% ermittelt (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 2024 - 2 K 37/24 - juris).
  • VGH Bayern, 03.08.2026 - 22 A 24.40030

    Verbandsklage gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei …

    Rn. 126 Die obergerichtliche Rechtsprechung (OVG LSA, U.v. 12.12.2024 - 2 K 7/24 - juris Rn. 38;… NdsOVG, B.v. 12.10.2022 - 12 MS 188/21 - juris Rn. 59;… VGH BW, U.v. 19.11.2025 -14 S 103/25 - juris Rn. 75 f.;… U.v. 5.12.2022 - 10 S 1485/21 - juris Rn. 66) geht davon aus, dass die Behörde bei der Festsetzung der Höhe der Rückbausicherheit die Kosten einer künftigen Ersatzvornahme prognostizieren muss, womit erhebliche Unsicherheiten verbunden sind, und sich die gerichtliche Kontrolle nur darauf beschränken kann, ob die Behörde diese Kostenschätzung auf einer geeigneten Grundlage getroffen hat.

    Für die Bemessung der Rückbausicherheit kann die Behörde grundsätzlich auf plausible Angaben der Rückbaukosten im Genehmigungsantrag abstellen (OVG LSA, U.v. 12.12.2024 - 2 K 7/24 - juris Rn. 43 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2025 - 14 S 103/25

    Windenergieanlage; WEA; Windrad; Windkraftanlage; WKA; Genehmigung; …

    Für die Bemessung der Rückbausicherheit für WEA kann die Behörde grundsätzlich auch auf plausible Angaben der Rückbaukosten im Genehmigungsantrag abstellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2024 - 2 K 7/24 - NVwZ-RR 2025, 280, juris Rn. 43 ff.).

    Dass das Landratsamt überhaupt auf von der Klägerin vorgelegte Unterlagen und Angaben zurückgegriffen hat, ist nach dem oben Gesagten ebenso wenig zu beanstanden wie der Umstand, dass es diese Angaben auf Plausibilität überprüft hat (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2024 - 2 K 7/24 - NVwZ-RR 2025, 280, juris Rn. 43 ff.).

    Die zu dieser Frage ergangene obergerichtliche Rechtsprechung hat zumeist (deutlich) sechsstellige Beträge pro Anlage zum Gegenstand (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.2022 - 10 S 1485/21 - VBlBW 2023, 282 , juris Rn. 65 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2024 - 2 K 7/24 - NVwZ-RR 2025, 280, juris Rn. 43 ff.; OVG Schlesw.-H., Urteil vom 24.06.2020 - 5 LB 4.19 - EnWZ 2020, 333, juris Rn. 29 ff.; vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, BT-Drs., 19/3835, S. 3: "durchschnittlichen Größenordnung von rd.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2025 - 10 S 1411/23

    Anfechtungsklage eines Vorhabenträgers gegen belastende Nebenbestimmungen einer …

    Bei der in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windenergieanlage getroffenen Regelung, die Anlage aus Gründen des Artenschutzes zu bestimmten Zeiten abzuschalten, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich regelmäßig um eine Nebenstimmung in Form einer Auflage, nicht um eine Inhaltsbestimmung handelt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.12.2023 - 7 C 4.22 - juris Rn. 23 m. w. N.;… Senatsurteil vom 17.07.2024 - 10 S 1396/23 - juris Rn. 19 ; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2024 - 2 K 7/24 - juris Rn. 53; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19.05.2021 - OVG 11 S 26/20 - juris Rn. 37 ff.;… Jarass, BImSchG, § 12 Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2024 - 2 K 37/24

    Bemessung einer Rückbausicherheit für Windkraftanlagen

    Vielmehr hat die Klägerin selbst geltend gemacht, dass der Erlass aus dem Jahre 2005 nur in einzelnen Fällen, etwa im Landkreis Börde, nach wie vor unverändert angewandt wird, im Landkreis des Beklagten bzw. im Landesverwaltungsamt aber auch eine unterschiedliche Genehmigungspraxis anzutreffen ist (vgl. zu einem Fall, in dem auf die Kostenangaben des Herstellers abgestellt wird: Urteil des Senats vom 12. Dezember 2024 - 2 K 7/24 - juris).
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