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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 2 K 71/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16354
FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 2 K 71/13 (https://dejure.org/2013,16354)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2013 - 2 K 71/13 (https://dejure.org/2013,16354)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 2 K 71/13 (https://dejure.org/2013,16354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst b EStG; § 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG
    Abzugsfähigkeit der Beiträge an eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung als Sonderausgaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderausgabenabzug für Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgabenabzug für Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Beiträge an eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung als Sonderausgaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1496
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.06.1975 - I R 250/73

    Natürliche Person - Gewöhnlicher Aufenthalt - Unbeschränkte Steuerpflicht - …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 2 K 71/13
    Bereits zum früheren § 10 Abs. 3 Nr. 1 EStG 1962 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Regelung ihrem Wortlaut nach eindeutig sei (BFH-Urteil vom 4. Juni 1975 I R 250/73, BStBl II 1975, 708).
  • BFH, 22.04.1966 - VI 51/64
    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 2 K 71/13
    Im Übrigen ist es ebenso wenig zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber die deutsche - bzw. zwischenzeitlich aufgrund des Fortschritts der europäischen Harmonisierung auch die europäische - Versicherungswirtschaft stärken will, nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 22. April 1966 VI 51/64, BFHE 86, 139).
  • BFH, 12.08.2020 - X R 22/18

    Von der ZfA vorgenommene Sperrung des Passworts für die Datenübermittlung von …

    Diese Entscheidung beruht auf die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 19. Juni 2013 (Az. 2 K 71/13).

    Rn. 8 Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hatte mit dem im Schreiben der ZfA erwähnten Urteil vom 19.06.2013 - 2 K 71/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 1496) für den Veranlagungszeitraum 2011 auf die Klage eines Mitglieds des Klägers gegen das für das Mitglied örtlich zuständige Finanzamt entschieden, dass die Beiträge an den Kläger nicht als Sonderausgaben abziehbar seien.

    Das Urteil des Niedersächsischen FG in EFG 2013, 1496 habe keine Bedeutung mehr, da zeitlich nach dem dortigen Streitjahr 2011 sowohl § 10 Abs. 2 EStG als auch die Satzung des Klägers geändert worden sei.

    Denn hier sei die Eröffnung des Sonderausgabenabzugs nicht völlig fernliegend, weil seit der Entscheidung des Niedersächsischen FG in EFG 2013, 1496 sowohl § 10 Abs. 2 EStG als auch die Satzung des Klägers geändert worden sei.

  • BFH, 12.08.2020 - X R 12/19

    Beiträge an einen nicht der Versicherungsaufsicht unterliegenden Solidarverein …

    Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) versagte den Abzug in den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden 2015 und 2016 und verwies hierfür auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 19.06.2013 - 2 K 71/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 1496).
  • FG Niedersachsen, 20.03.2019 - 3 K 157/18

    Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtungen sind auch weiterhin nicht …

    Rn. 15 Den auf dieser Grundlage von der Klägerin in ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre geltend gemachten Sonderausgabenabzug versagte das beklagte Finanzamt (nachfolgend FA) in den Einkommensteuerbescheiden für das Jahr 2015 vom 2. November 2016 und für das Jahr 2016 vom 7. November 2017 unter Bezugnahme auf die rechtskräftige Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgericht vom 19. Juni 2013 (2 K 71/13, EFG 2013, 1496).

    Rn. 31 b) Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor, denn wie das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 19. Juni 2013 (2 K 71/13, EFG 2013, 1496) und ihm folgend der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 21. Februar 2014 (…X B 142/13, BFH/NV 2014, 899) bereits festgestellt haben, ist X keiner der vorbezeichneten Versorgungsträger.

    Die gesetzgeberische Anknüpfung für die Gewissheit als typisierenden Kriterium für die Zuverlässigkeit der Beitragsempfänger an die staatliche Aufsicht über den jeweiligen (begünstigten) Versorgungsträger im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG ist daher ebenso wenig zu beanstanden (…so bereits BFH-Beschluss vom 21. Februar 2014 X B 142/13, BFH/NV 2014, 899 und FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Juni 2013 2 K 71/13, EFG 2013, 1496 m.w.N.).

  • BFH, 21.02.2014 - X B 142/13

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Beiträge an aufsichtsfreie …

    Rn. 5 Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 1496 veröffentlichten Urteil vom 19. Juni 2013 hat das Finanzgericht (FG) die Klage abgewiesen.
  • FG Münster, 28.08.2024 - 9 K 897/19

    Von einem Mitglied an die Unterstützungskasse gezahlte Beiträge als …

    Soweit das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 19.06.2013 2 K 71/13 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2013, 1496) einen Sonderausgabenabzug für Beiträge für eine Solidargemeinschaft abgelehnt habe, habe diese Entscheidung zum einen eine Fassung des EStG betroffen; zum anderen sei die Satzung jener Solidargemeinschaft mit derjenigen der Unterstützungskasse nicht vergleichbar.
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