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| FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98 |
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Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung der Investitionszulage unter dem Vorbehalt, daß das Wirtschaftsgut drei Jahre im Betriebsvermögen eines Betriebes bleibt; Rückforderungsanspruch hinsichtlich der Investitionszulage als ...
Papierfundstellen
- EFG 1999, 396
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BFH, 15.07.1992 - II R 59/90
Finanzrechtsweg für Verzichtsverpflichtung auf festgestelltes Konkursvorrecht
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Das Konkursvorrecht beruht auf dem Entstehungsgrund der Forderung und haftet ihr als eine innewohnende Kraft an (so BFH Urteil vom 15. Juli 1992, II R 59/90, BStBl, II 1993, 613).Dies bestätigt auch die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung der Vorrechtsfrage, die einem teilweisen Verzicht auf die Realisierung eines Steueranspruchs gleichkommt (siehe BFH Urteil vom 15. Juli 1992, II R 59/90, BStBl. II 1993, 613).
- BFH, 14.10.1977 - III R 111/75
Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage wegen vorzeitigen Ausscheidens …
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Der streitige Rückforderungsanspruch ist Konkursforderung im Sinne des § 17 GesO nicht aber Masseforderung, denn er war - unabhängig von seiner Entstehung oder Fälligkeit - infolge der Vorbehaltsgewährung bereits vor der Gesamtvollstreckung begründet (vgl. BFH Urteil vom 14. Oktober 1977, III R 111/75, BStBl. II 1978, 204 unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung).Begründet ist ein Anspruch immer schon dann, wenn die Grundlagen des Schuldverhältnisses bestehen, aus dem sich der Anspruch ergibt und damit der Rechtsgrund für sein Entstehen bereits vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens gelegt war, mag die Forderung auch erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens tatsächlich entstehen (vgl. BFH Urteil vom 14. Oktober 1977, III R 111/75, BStBl. II 1978, 204).
- BFH, 31.08.1993 - VII R 69/91
Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts nach § 37 Abs. 2 AO richtet sich in …
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Insbesondere mußte nicht entschieden werden, ob der Anspruch, der die Aufhebung bzw. Änderung des Ursprungsbescheides voraussetzt (so BFH Urteil vom 16. Januar 1986, III 116183, BStBl. II 1986, 467), erst mit dem Änderungsbescheid vom 24. März 1995, unabhängig von dessen Bestandskraft (Brockmeyer in: Klein, AO , § 37 Anm. 6 unter Hinweis auf BFH Urteil vom 31. August 1993, VII R 69/91, BStBl. II 1995, 846) eingetreten oder ob er im Falle zulagenschädlicher Verwertung rückwirkend mit der Auszahlung enstanden ist (so wohl Selder in: Blümich EStG u.a. InvZulG § 8 Rn 1).
- BFH, 27.04.1999 - III R 32/98
Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Hier kann insbesondere die mit dem Investitionszulagengesetz verfolgte Zielsetzung der Stärkung der Wirtschaftskraft nicht mehr erreicht werden (vgl. hierzu auch FG Sachsen Anhalt, Urteil vom 10. März 1998, EFG 1998, S. 1216, anh. Revisionsverfahren Az BFH III R 32/98). - BFH, 08.10.1997 - XI R 25/97
Bevorrechtigung von Steueransprüchen
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Schließlich kann es dahinstehen, wann der Rückforderungsanspruch des Beklagten entstanden (für die Einbeziehung sog. betagter Forderungen siehe BFH Urteil vom 08. Oktober 1997, XI R 25/97, DSRE 1998, S. 28) bzw. fällig geworden ist. - BFH, 28.06.1991 - III R 74/89
Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die nicht während des …
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Nicht ausreichend ist es demgegenüber, wenn sich der Betrieb wegen Produktionseinstellung in Abwicklung befindet, zu diesem Zwecke stillgelegt und seine Belegschaft entlassen ist (vgl. BFH Urteil vom 28. Juni 1991, III R 74/89, BStBl. II 1991, 932). - BFH, 16.01.1986 - III R 116/83
Ein zunächst gemietetes Wirtschaftsgut ist bei Erwerb nicht mehr neu
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Insbesondere mußte nicht entschieden werden, ob der Anspruch, der die Aufhebung bzw. Änderung des Ursprungsbescheides voraussetzt (so BFH Urteil vom 16. Januar 1986, III 116183, BStBl. II 1986, 467), erst mit dem Änderungsbescheid vom 24. März 1995, unabhängig von dessen Bestandskraft (Brockmeyer in: Klein, AO , § 37 Anm. 6 unter Hinweis auf BFH Urteil vom 31. August 1993, VII R 69/91, BStBl. II 1995, 846) eingetreten oder ob er im Falle zulagenschädlicher Verwertung rückwirkend mit der Auszahlung enstanden ist (so wohl Selder in: Blümich EStG u.a. InvZulG § 8 Rn 1). - BFH, 26.08.1994 - III R 75/92
Einhaltung einer Bindungsfrist an die erworbenen Wirtschaftsgüter bei …
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Ebenso wie in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut vom Anspruchsberechtigten aus einem lebenden Betrieb in eine andere Betriebsstätte im Fördergebiet überführt oder an einen anderen Steuerpflichtigen veräußert wird, der die weiteren Voraussetzungen des Investitionszulagengesetzes bis zum Ablauf des Dreijahreszeitraumes erfüllt, ist auch hier kaum ein Grund für die Rückforderung des Investitionszulage ersichtlich (vgl. hierzu BFH Urteil vom 18. Februar 1965, IV 13/63 U, BStBl. III 1965, 362; Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Auflage, Rn 105 ff., Selder in: Blümich EStG u.a., InvZulG § 2 Rn 44,- vgl. BFH Urteil vom 26. August 1994,III R 75/92, BFH/NV 1995, 545 zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1986, der zur Beantwortung der Zulagenschädlichkeit auf den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck der Förderung von Forschung und Entwicklung abstellt). - BFH, 18.02.1965 - IV 13/63 U
Steuervergünstigung wegen erhöhter Abschreibung
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Ebenso wie in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut vom Anspruchsberechtigten aus einem lebenden Betrieb in eine andere Betriebsstätte im Fördergebiet überführt oder an einen anderen Steuerpflichtigen veräußert wird, der die weiteren Voraussetzungen des Investitionszulagengesetzes bis zum Ablauf des Dreijahreszeitraumes erfüllt, ist auch hier kaum ein Grund für die Rückforderung des Investitionszulage ersichtlich (vgl. hierzu BFH Urteil vom 18. Februar 1965, IV 13/63 U, BStBl. III 1965, 362;… Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Auflage, Rn 105 ff., Selder in: Blümich EStG u.a., InvZulG § 2 Rn 44,- vgl. BFH Urteil vom 26. August 1994,III R 75/92, BFH/NV 1995, 545 zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 InvZulG 1986, der zur Beantwortung der Zulagenschädlichkeit auf den vom Gesetzgeber verfolgten Zweck der Förderung von Forschung und Entwicklung abstellt). - BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
Rückforderung von Investitionszulage bei Subventionsbetrug
Auszug aus FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98
Denn mit der Investitionszulage wird dem Berechtigten ein direkter Leistungsanspruch gegen den Staat, nicht aber eine steuerliche Entlastung gewährt (so: BGH Urteil vom 28. März 1996, IX ZR 197/95, DStR 1996, 983 - wohl i.E. auch BFH Urteil vom 28. August 1997, III R 3/94, BStBl. II 1997, 827, der Steuervergütung und Investitionszulagen als unterschiedliche Geldleistungen qualifiziert). - BFH, 14.06.1994 - VIII R 20/93
Notwendigkeit der Beiladung sämtlicher Gesellschafter einer aufgelösten …
- BGH, 28.03.1996 - IX ZR 197/95
Rechtsnatur der Investitionszulage; Beginn Verjährung der Haftung eines …
- BFH, 05.10.1990 - III R 100/88
Für die Rückforderung der Berlinzulage vom Arbeitnehmer war - vor § 29 Abs. 2 …
- BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 9.82
Steuerberatung - Verwaltungsverfahren - Investitionszulage - Rechtscharakter
- OLG Köln, 22.06.1995 - 12 U 212/94
Schadensersatz wegen fehlerhafter Steuerberatertätigkeit im Zusammenhang mit …
- BFH, 11.10.1989 - I R 139/85
Anforderungen an Feststellungsbescheid von Kapitalertragssteuer für eine …
- BFH, 23.05.1990 - III R 192/85
Gewährung einer sogenannten Konjunkturzulage - Zurechnung der Wirtschaftsgüter …
- FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2000 - 3 (1) K 114/97
Keine Bevorrechtigung des Investitionszulagenrückforderungsanspruchs nach § 17 …
Bei der Investitionszulage handelt es sich jedoch nicht um eine Steuervergütung (s. Sächs. Finanzgericht, Urteil vom 28.01.1999, 2 K 74/98, EFG 1999, 396 m. w. N.).Vielmehr handelt es sich bei der Investitionszulage um eine Subvention (so auch in Sächsisches Finanzgericht vom 28.01.1999 a. a. O., ebenfalls mit weiteren Nachweisen), deren Rückforderung als Actus Contrarius die Subvention nicht ebenfalls zur Steuer oder Abgabe macht.
- OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 A 646/08
Sonderabgabe, bevorrechtigte Forderung, steuerähnliche Abgabe
Das Hauptmerkmal der bevorrechtigten öffentlichen Abgabenforderungen ist, dass der Leistung des Steuerpflichtigen keine konkreten Vorteile zugeordnet werden können und sie zumindest im Nebenzweck der Erzielung von Einnahmen für ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zu dienen bestimmt sind (…vgl. BFH, Urt. v. 15.3.2005, a. a. O.; vgl. in diesem Zusammenhang auch SächsFG, Urt. v. 28.1.1999 - 2 K 74/98 -). - FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96
Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten …
Wie der entscheidende Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Februar 1999 (EFG 1999, 396 ) klargestellt hat, führt nicht bereits die Antragstellung oder die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens zu diesem Ergebnis. - FG Brandenburg, 11.04.2000 - 3 K 1630/97
Investitionszulagenrückforderungsanspruch kein Steuer- oder Abgabenanspruch i.S. …
Durch ihren Leistungscharakter ist die Investitionszulage als Subvention zu qualifizieren und nicht etwa als Steuervergütung (so auch Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 28.01.1999 - 2 K 74/98 -, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 396 ; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 12.03.1985 - 7 C 9/82 - Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 1972; Urteil des Oberlandesgerichts - OLG - Köln vom 22.06.1995 - 12 U 212/94 - Deutsches Steuerrecht - DStR - 1996, 723 ).
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