Rechtsprechung
| VG Karlsruhe, 09.07.1999 - 2 K 874/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Thüringen, 19.03.2003 - 1 KO 853/01
Zur Unzulässigkeit eines Multiplex-Kinos in einem faktischen Sondergebiet …
Stellt man bei typisierender Betrachtung auf die möglichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft und damit auf die "Wohngebietsverträglichkeit" ab, dann sind Multiplex-Kinos der vorliegenden Größenordnung im Hinblick auf den mit ihnen gerade in den Abend- und Nachtstunden (bis ca. 1.00 Uhr) verbundenen erheblichen Zu- und Abgangsverkehr zweifelsfrei den Vergnügungsstätten und nicht den Anlagen für kulturelle Zwecke zuzuordnen (…so die bisher wohl einhellige Rechtsprechung: SächsOVG, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 17.3.1999 -2 S 6.98-, BRS 62 Nr. 182 = LKV 1999, 367, 368; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1.6.1999 - 8 A 10447/99 -, BRS 62 Nr. 72; VG Karlsruhe, Urteil vom 9.7.1999 - 2 K 874/97 -, VBlBW 2000, 233, 234 [vgl. dazu auch Kirchberg, VBlBW 2000, 209, 210]; vgl. a. BayVGH, Beschluss vom 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, BayVBl. 2003, 48, 49; zu den auftretenden Lärmbelästigungen mit Blick auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 28.8.1999 - 10 B 1353/98 -, BauR 1999, 1012, 1014); die Einordnung eines Kinos dieser Größenordnung als sonstiger Gewerbebetrieb scheidet gleichfalls aus.
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