Rechtsprechung
| VG Koblenz, 06.02.2013 - 2 K 907/12.KO |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lto.de (Kurzinformation)
Ausgesetzte Tiere - Polizei muss nicht für Unterbringung zahlen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der bei der Polizei abgegebene Hund
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Tierschutzverein kann vom Land nicht Erstattung von Pflege- und sonstigen Kosten für ausgesetzten Hund verlangen - Information der Polizei über Tierfund führt nicht zu privatrechtlichem Auftrags- und Verwahrungsvertrag
Wird zitiert von ... (2)
- VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1231
Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde
Wie hier entschieden im Ergebnis das VG Gießen am 5. September 2001, 10 E 2160/01, Juris, Rz 30; und das OVG NRW am 6. März 1996, 13 A 638/95, Juris, Rz 6. Soweit die Gerichte einen Anspruch entsprechend Geschäftsführung ohne Auftrag bejahten, wurde jeweils die Problematik der Eröffnung der behördlichen Zuständigkeit nicht näher geprüft (vgl. VG Göttingen vom 19. Mai 2010, 1 A 288/08, Juris, Rz 22 f., und dazugehörend in der Berufungsinstanz: OVG Lüneburg vom 23. April 2012, 11 LB 267/11, Juris, Rz 36; OVG Greifswald vom 12. Januar 2011, 3 L 272/06, Juris, Rz 15 f., welches die fundrechtliche Problematik allerdings offen ließ und den Fall letztlich nach Mecklenburg-vorpommerschen Ordnungsrecht löste; unter Berufung auf das OVG Greifswald: VG Ansbach vom 26. September 2011, AN 10 K 11.205, Juris, Rz 29, wobei nicht schlüssig ist, weshalb sich die Zuständigkeit der Fundbehörde nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache ergeben soll; VG Gießen vom 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI, Juris, Rz 17, 22 f.; den drei letztgenannten Entscheidungen folgend: VG Koblenz vom 6. Februar 2013, 2 K 907/12.KO, Juris, Rz 24; VG Saarlouis vom 24. April 2013, 5 K 593/12, Juris, Rz 33). - VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1851
Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde
Wie hier entschieden im Ergebnis das VG Gießen am 5. September 2001, 10 E 2160/01, Juris, Rz 30; und das OVG NRW am 6. März 1996, 13 A 638/95, Juris, Rz 6. Soweit die Gerichte einen Anspruch entsprechend Geschäftsführung ohne Auftrag bejahten, wurde jeweils die Problematik der Eröffnung der behördlichen Zuständigkeit nicht näher geprüft (vgl. VG Göttingen vom 19. Mai 2010, 1 A 288/08, Juris, Rz 22 f., und dazugehörend in der Berufungsinstanz: OVG Lüneburg vom 23. April 2012, 11 LB 267/11, Juris, Rz 36; OVG Greifswald vom 12. Januar 2011, 3 L 272/06, Juris, Rz 15 f., welches die fundrechtliche Problematik allerdings offen ließ und den Fall letztlich nach mecklenburg-vorpommerschen Ordnungsrecht löste; unter Berufung auf das OVG Greifswald: VG Ansbach vom 26. September 2011, AN 10 K 11.205, Juris, Rz 29, wobei nicht schlüssig ist, weshalb sich die Zuständigkeit der Fundbehörde nach den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts zur Anscheinsgefahr von einer Fundsache ergeben soll; VG Gießen vom 27. Februar 2012, 4 K 2064/11.GI, Juris, Rz 17, 22 f.; den drei letztgenannten Entscheidungen folgend: VG Koblenz vom 6. Februar 2013, 2 K 907/12.KO, Juris, Rz 24; VG Saarlouis vom 24. April 2013, 5 K 593/12, Juris, Rz 33).
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