Rechtsprechung
| FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2
Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Erweiterten Kürzungen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
- BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BFH, 18.09.2002 - X R 183/96
Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz in der unbedingten Absicht erworben bzw. bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18.9.2002, X R 183/96, BStBl. 2003 II, 238 und vom 9.12.2002, VIII R 40/01, BStBl. 2003 11, 294) muss diese Grenze nicht überschritten werden.Der "Drei-Objekt-Grenze" bedarf es nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, BFH vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294).
Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat im Beschluss vom 10.12.2001 GrS 1/98 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt (BFH vom 18.09.2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).
Die Möglichkeit, dass das Gebäude für Zwecke der eigenen Vermögensverwaltung hergestellt wird, scheidet dann aus (BGH-Urteil vom 18.09.2002 - X R 183/96, BStBl II 2003, 238, 242).
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 40/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei nur einem Verkaufsgeschäft
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz in der unbedingten Absicht erworben bzw. bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18.9.2002, X R 183/96, BStBl. 2003 II, 238 und vom 9.12.2002, VIII R 40/01, BStBl. 2003 11, 294) muss diese Grenze nicht überschritten werden.Der "Drei-Objekt-Grenze" bedarf es nicht, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen (BFH vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238, BFH vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294).
Auch ist anerkannt, dass eine bisherige Vermögensverwaltung durch entsprechende Aktivitäten des Veräußerers in einen gewerblichen Grundstückshandel übergehen kann (vgl. z.B. BFH 09.12.2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180 , BStBl II 2003, 294;… siehe auch Glanegger/Güroff § 2 Rn. 59).
- BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98
gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Wurde das Bauvorhaben beispielsweise nur kurzfristig finanziert, hat der Steuerpflichtige bereits während der Bauzeit eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen geschaltet, wurde gar vor Fertigstellung des Bauwerks ein Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber geschlossen oder hat er Gewährleistungspflichten über den bei Privatverkäufen üblichen Bereich hinaus übernommen, kann auch dann eine unbedingte Veräußerungsabsicht angenommen werden, wenn keiner der vom Großen Senat im Beschluss vom 10.12.2001 GrS 1/98 angesprochenen Ausnahmefälle vorliegt (BFH vom 18.09.2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238).
- BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93
Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb überschritten, wenn (bei Vorliegen der in § 15 Abs. 2 EStG genannten Voraussetzungen) nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BFHE 178, 86 , BStBl II 1995, 617 ). - BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89
Beteiligung eines Steuerpflichtigen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auch …
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
An der Auffassung, dass keine Vermögensverwaltung mehr vorliegt, wenn der Steuerpflichtige den Grundbesitz vor der Veräußerung als Bauland erschließt oder aktiv an der Erschließung mitwirkt, hat der BFH festgehalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 353 , BStBl II 1996, 232 ;… vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317, m.w.N.; vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BFHE 141, 513 , BStBl II 1984, 798 ). - BFH, 08.09.2005 - IV R 38/03
Zur Abgrenzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Hilfsgeschäfte vom …
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Als solche Aktivitäten sind insbesondere Erschließungsmaßnahmen etwa durch den Ankauf oder die Abtretung von Straßenland sowie Maßnahmen der Bebauungsplanung angesehen worden (siehe BFH vom 08.09.2005 IV R 38/03, BFHE 211, 195 , BStBl II 2006, 166 ; Thüringer Finanzgericht vom 25.11.2004 IV 1221/04, EFG 2005, 1062 ). - BFH, 15.03.2005 - X R 51/03
Gewerblicher Grundstückshandel
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Die langfristige Vermietung eines gewerblichen Objekts spricht nicht gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (siehe auch BFH vom 15.03.2005 X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532 ;… BFH vom 06.03.2007 IV B 118/05, BFH/NV 2007, 1128 ). - BFH, 28.06.1984 - IV R 156/81
Zur Frage, wann die Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke …
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
An der Auffassung, dass keine Vermögensverwaltung mehr vorliegt, wenn der Steuerpflichtige den Grundbesitz vor der Veräußerung als Bauland erschließt oder aktiv an der Erschließung mitwirkt, hat der BFH festgehalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 179, 353 , BStBl II 1996, 232 ;… vom 5. Oktober 1989 IV R 35/88, BFH/NV 1991, 317, m.w.N.; vom 28. Juni 1984 IV R 156/81, BFHE 141, 513 , BStBl II 1984, 798 ). - BFH, 17.01.2002 - IV R 51/00
Zugunsten eines Deckungsstock-Treuhänders im Grundbuch gesperrter Grundbesitz …
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Mit der erweiterten Kürzung sollen vermögensverwaltende Grundstücksunternehmen, deren Einkünfte nur kraft Rechtsform der Gewerbesteuer unterliegen, den vermögensverwaltenden Einzel- und Personenunternehmen gleichgestellt werden (BFH vom 17.01.2002 IV R 51/00 m.w.N., BFHE 198, 120 , BStBl II 2002, 873 ). - BFH, 06.03.2007 - IV B 118/05
NZB: Grundbesitz eines gewerblichen Unternehmens als Umlaufvermögen
Auszug aus FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 92/06
Die langfristige Vermietung eines gewerblichen Objekts spricht nicht gegen eine von Anfang an bestehende Veräußerungsabsicht (…siehe auch BFH vom 15.03.2005 X R 51/03, BFH/NV 2005, 1532 ; BFH vom 06.03.2007 IV B 118/05, BFH/NV 2007, 1128 ). - BFH, 05.10.1989 - IV R 35/88
Gewerbliche Veräußerung von Teilgrundstücken eines größeren Grundstückareals
- FG Thüringen, 25.11.2004 - IV 1221/04
Gewerblicher Grundstückshandel bei Erwerb eines unbebauten Grundstücks, …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2022 - 8 K 8008/21
Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überschreiten der sog. …
Rn. 17 Ergänzend verweist die Klägerin auf Urteile des FG Hamburg (vom 18. Juni 2007, 2 K 92/06, juris) und des BFH (vom 31. Juli 1980, I R 30/77, BStBl. II 1980, 662).Rn. 37 Der Verweis der Klägerin auf die Entscheidung des FG Hamburg (Urteil vom 18. Juni 2007, 2 K 92/06) ändert hieran nichts.
- FG Düsseldorf, 21.12.2023 - 14 K 1546/22
Gewährung der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrages eines Unternehmens
Rn. 51 Die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung können entsprechend diesen Grundsätzen z.B. auch deshalb überschritten sein, weil der Stpfl. an der Erschließung und künftigen Bebauung seines Baugeländes aktiv mitgewirkt, also im Hinblick auf den beabsichtigten Verkauf zusätzliche Aktivitäten zur Wertsteigerung des Grundstücks entfaltet hat (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 18.06.2007 - 2 K 92/06, juris, Rz. 58 mit umfangreichen Nachweisen zur BFH-Rechtsprechung). - FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 107/07
AfA kann nur bei Anlagevermögen geltend gemacht werden
Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf die Entscheidungsgründe im Urteil des Senats in der Sache 2 K 92/06 verwiesen, welches zeitgleich ergangen ist und den Beteiligten bekannt ist.
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Rechtsprechung
| VG Hamburg, 08.05.2008 - 2 K 92/06 |
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 08.05.2008 - 2 K 92/06
- OVG Hamburg, 16.03.2009 - 1 Bf 194/08
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