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Rechtsprechung
   VG Trier, 24.04.2008 - 2 K 932/07.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8129
VG Trier, 24.04.2008 - 2 K 932/07.TR (https://dejure.org/2008,8129)
VG Trier, Entscheidung vom 24.04.2008 - 2 K 932/07.TR (https://dejure.org/2008,8129)
VG Trier, Entscheidung vom 24. April 2008 - 2 K 932/07.TR (https://dejure.org/2008,8129)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren bei Abwesenheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    GEZ-Gebühren auch während Auslandsaufenthalt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    GEZ-Gebühren: Zahlung auch bei einmonatiger Abwesenheit - Gebühren schon bei Bereithaltung von Geräten fällig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anknüpfung des Merkmals "Bereithalten" an die Eignung eines Gerätes zum Empfang von Sendungen; Anknüpfung des Merkmals "Bereithalten" an die tatsächliche Nutzung eines Gerätes; "Bereithalten" eines Geräts bei Möglichkeit zum Empfang von Sendungen ohne besonderen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine …

    Auszug aus VG Trier, 24.04.2008 - 2 K 932/07
    Der Tatbestand des Bereithaltens zum Empfang eines Rundfunkempfangsgeräts knüpft nicht an die Tatsache der tatsächlichen Verwendung des Gerätes durch den Nutzer an, sondern stellt auf dessen - objektive - Zweckbestimmung zum Empfang von Rundfunkdarbietungen, die im privaten Bereich typisierend angenommen werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05 -) und die Eignung des Gerätes zum Empfang von Sendungen ab.
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