Rechtsprechung
| VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07.TR |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Hundesteuer für Tiere einer Hundezucht
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wer Hundezucht nur als Hobby betreibt, wird nicht von der Hundesteuer befreit
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung - Keine Liebhaberei
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung und Erhebung einer Hundesteuer für das Jahr 2007 als Aufwandssteuer; Gewerblicher Betrieb einer Hundezucht für Hunde der Rasse Shetland Sheepdog Sheltie; Abgrenzung der gewerblichen Hundehaltung von der Zuordnung zum persönlichen Lebensbereich ; Anforderungen ...
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07
Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in JURIS; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in JURIS; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in JURIS). - VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00
Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich
Auszug aus VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07
Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in JURIS; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in JURIS; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in JURIS). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1997 - 22 A 2455/96
Hundesteuer
Auszug aus VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07
Sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40/93 -, veröffentlicht in JURIS; VGH Mannheim, Urteil vom 16. Dezember 2002 - 2 S 2113/00 -, veröffentlicht in JURIS; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1997 - 22 A 2455/96 -, veröffentlicht in JURIS). - BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88
Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern
Auszug aus VG Trier, 15.05.2008 - 2 K 976/07
Ihre Tätigkeit stellt sich daher objektiv als nachhaltig dar, weswegen von einer bereits zu Beginn bestehenden Wiederholungsabsicht auszugehen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Juli 1992 - VI R 126/88 -).
- VG Gelsenkirchen, 10.07.2012 - 18 K 657/12
Hundesteuer, Aufwandbegriff, Ergotherapie, Therapiehund, berufsbedingte …
Rn. 34 Vgl. VG Trier, Urteil vom 15. Mai 2008 - 2 K 976/07.TR -, juris. - VG Trier, 01.10.2009 - 2 K 327/09
Nur die betrieblich notwendige Hundehaltung ist steuerfrei
Maßgeblich muss vielmehr sein, ob der Kläger seinen Betrieb nicht nur aus Liebhaberei führt, sondern nachhaltig, unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und mit Gewinnerzielungsabsicht (vgl. hierzu BVerwG, a.a.0.; VG Trier, Urteil vom 15. Mai 2008 - 2 K 976/07.TR -). - VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Hundesteuer - zur Haltereigenschaft und zum Zwingerprivileg
Rn. 52 a) Es liegt keine erwerbswirtschaftliche oder gewerbliche Betätigung vor, die einer Besteuerung entgegenstünde (hierzu: VG Trier, Urteil vom 15.5.2008 - 2 K 976/07.TR - juris; s. auch Senatsurteil vom 15.9.2010 - 2 S 811/10 - BWGZ 2011, 206).
- VGH Baden-Württemberg, 01.07.2025 - 2 S 249/25
Heranziehung zur Hundesteuer; Übergang von der privaten Hundehaltung zur …
Zwar kann die Einschätzung des Finanzamts als objektives Kriterium für die subjektive Gewinnerzielungsabsicht sprechen (vgl. VG Trier, Urteil vom 15.05.2008 - 2 K 976/07.TR - juris Rn. 22). - VG Gelsenkirchen, 19.05.2020 - 18 K 5422/17
Erhöhte Hundesteuer, Rasse Bullmastiff, Abgrenzung (auch) privater Haltung …
Auch § 15 Abs. 2 EStG als allgemeine Definition für den Gewerbebetrieb fordere eine Gewinnerzielungsabsicht, wie auch das VG Trier in seinem Urteil vom 15. Mai 2008 - 2 K 976/07.TR - belege. - VG Braunschweig, 30.08.2023 - 8 A 381/21
Herdenschutzhund; Hundehaltung zur Berufsausübung; Hundesteuer; örtliche …
Daraus folgt bereits begrifflich, dass die rein gewerbliche Hundehaltung die Gemeinde nicht zur Erhebung der Hundesteuer berechtigt, weil es sich bei ihr nicht um ein persönliches Lebensbedürfnis handelt (vgl. VG Gelsenkirchen aaO, VG Trier, U. v. 15.05.2008 - 2 K 976/07.TR -, juris Rn. 18 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".