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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17643
OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19 (https://dejure.org/2019,17643)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.06.2019 - 2 KN 1/19 (https://dejure.org/2019,17643)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 (https://dejure.org/2019,17643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Wirksamkeit von Abfallgebührensatzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollverfahren gegen eine Abfallgebührensatzung; Bindungswirkung von Vorfragen aus einem vorherigen Urteil über die Unwirksamkeit der Vorgängerversion einer Abfallgebührensatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Abfallgebührensatzungen für den Kreis Ostholstein sind formal unwirksam

Sonstiges

  • ggsc.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zitiergebot und Erforderlichkeit von Fremdleistungsentgelten in Abfallgebührensatzungen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 323
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (18)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 KN 1/14

    Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Antragsbefugnis eines Gebührenzahlers …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Rn. 8 In einem vorhergehenden Normenkontrollverfahren wurde die Abfallgebührensatzung des Antragsgegners in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 11. Dezember 2013 auf Betreiben des Antragstellers teilweise u. a. im Hinblick auf die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze für unwirksam erklärt ( OVG Schleswig, Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris).

    Rn. 31 1. Das Urteil des vormals für Abfallgebührenrecht zuständigen 4. Senats vom 10. September 2015 ( 4 KN 1/14 ) bindet den erkennenden Senat lediglich hinsichtlich der Feststellung der Unwirksamkeit der damals gegenständlichen Abfallgebührensatzung aus dem Jahr 2013.

    Streitgegenstand des vorangehenden Verfahrens 4 KN 1/14 war die damals geltende Abfallgebührensatzung vom 11. Dezember 2013.

    - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 63 ), teilt der erkennende Senat diese Auffassung nicht.

    Sowohl der 4. Senat (Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 77 f.) als auch der 2. Senat (…Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 51) haben einem solchen Vergleich lediglich indizielle Bedeutung zugesprochen und klargestellt, dass maßgeblich für die Erforderlichkeit der Kosten die tatsächlichen Verhältnisse im Versorgungsgebiet sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Sie gehören kraft Gesetzes zu den erforderlichen Kosten (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 50;… Thiem/Böttcher, KAG, Erl. § 6, Rn. 211l;… Belz, KAG SH, § 6, Rn. 225).

    Aus dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung folgt, dass eine Verletzung der Ausschreibungspflicht nicht dazu führen kann, dass die Behörde verpflichtet ist, die Leistung der Abfallentsorgung tatsächlich zu erbringen, der Abgabepflichtige aber trotz Inanspruchnahme der Leistung dafür keine Gegenleistung in Form von Gebühren erbringen muss (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 49;… i. E. auch Thiem/Böttcher, KAG, § 6 Rdnr. 211m).

    Eine derartige Rechtsfolge wäre nicht vereinbar mit dem Selbstfinanzierungsprinzip vollkostenrechnender Einrichtungen und dem Entgeltcharakter der Benutzungsgebühr als adäquater Gegenleistung für in Anspruch genommene Leistungen der Einrichtung (vgl. Urteil des Senats vom 13. Februar 2008, a. a. O., juris, Rn. 50;… Thiem/Böttcher, a. a. O., § 6 Rdnr. 211 l).

    Sowohl der 4. Senat (…Urteil vom 10. September 2015 - 4 KN 1/14 -, juris, Rn. 77 f.) als auch der 2. Senat (Urteil vom 13. Februar 2008 - 2 KN 3/06 -, juris, Rn. 51) haben einem solchen Vergleich lediglich indizielle Bedeutung zugesprochen und klargestellt, dass maßgeblich für die Erforderlichkeit der Kosten die tatsächlichen Verhältnisse im Versorgungsgebiet sind.

  • VK Schleswig-Holstein, 17.08.2004 - VK-SH 20/04

    Im Verhandlungsverfahren gelten die Prinzipien des Vergaberechts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Die Vergabekammer Schleswig-Holstein hatte den Antragsgegner im Laufe des Ausschreibungsverfahrens verpflichtet, das Verfahren - nachdem bereits fünf Bieter aus anderen als kalkulatorischen Gründen ausgeschieden waren und der Antragsgegner dann seine Höchstpreise im Verfahren geändert hatte - unter Einbeziehung des geänderten Angebotes eines noch im Verfahren befindlichen Bieters weiterzuführen (Beschluss vom 17. August 2004 - VK-SH 20/04 -, juris).

    Unter Berücksichtigung des im Vergaberecht geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes war es ausreichend, das Vergabeverfahren unter Einbeziehung der noch im Verfahren befindlichen Bieter - ohne eine Rückversetzung des Verfahrens in den Stand vor Abgabe des ersten Angebots - fortzuführen (so auch Vergabekammer SH, Beschluss vom 7. August 2004 - VK-SH 20/04 -, juris, Rn. 97ff.).

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Dies führt zwar auf der einen Seite dazu, dass die … Entsorgung GmbH - wie auch vom 4. Senat in seiner Entscheidung vom 10. September 2015 angenommen wurde - wegen der privatwirtschaftlichen Beteiligung im Verhältnis zum Antragsgegner auch bereits für den Entsorgungsvertrag ein Dritter im Sinne des Vergaberechts war (…vgl. EuGH, Urteile vom 11. Januar 2015 - C-26/03 [Halle] -, juris, Rn. 52;… 10. November 2005 - C-29/04 [Mödling] -, juris, Rn. 31ff.; 15. Oktober 2009 - C-196/08 [Acoset] -, juris, Rn. 53).

    Denn die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge stehen einer solchen freihändigen Vergabe an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft nicht entgegen, wenn diese Gesellschaft eigens für die Durchführung dieser Dienstleistung und ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffen wurde und der private Gesellschafter, der auch die Durchführung der Dienstleistung übernehmen soll, seinerseits unter Beachtung des Vergaberechts ausgewählt worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - C-196/08 [Acoset] - juris, Rn. 63).

  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Diese Bindungswirkung des § 121 VwGO gilt auch unter den Beteiligten eines Normkontrollverfahrens (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1999 - 4 CN 17.98 -, juris, Rn. 22).

    Es handelt sich hier nicht - wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. November 1999 a.a.O. entschiedenen Verfahren - um einen Fall der Normwiederholung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2813/12

    Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Die Heranziehung der preisrechtlichen Vorschriften zur Bemessung der Erforderlichkeit von in die Gebührenkalkulation eingestellten Entgelten Dritter ist auch in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (…Urteil des Senats vom 15. Februar 2006 - 2 LB 46/04 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg…, Urteil vom 22. Januar 1999 - 9 L 1803/97 -, juris, Rn. 7; VGH Mannheim…, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris, Rn. 42; OVG Münster, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris, Rn. 44f.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Dabei ist vor allem auch der Beurteilungsspielraum des Satzungsgebers unter dem Gesichtspunkt der richtigen Balance zwischen Exekutive und Judikative bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, juris, Rn. 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Die Heranziehung der preisrechtlichen Vorschriften zur Bemessung der Erforderlichkeit von in die Gebührenkalkulation eingestellten Entgelten Dritter ist auch in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (…Urteil des Senats vom 15. Februar 2006 - 2 LB 46/04 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg…, Urteil vom 22. Januar 1999 - 9 L 1803/97 -, juris, Rn. 7; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris, Rn. 42; OVG Münster…, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris, Rn. 44f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Denn wenn die Vorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG keine Anwendung finden kann, wären wiederum die vom Senat vor Inkrafttreten von § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 KAG entwickelten Grundsätze zum Regiekostenvergleich (vgl. Urteil des Senats vom 24. Juni 1998 - 2 L 113/97 -, juris, Rn. 21) anzuwenden, um zu verhindern, dass die nach preisrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Kräften des Markts entstandenen Entgelte nicht zu Lasten der Gebührenzahler gehen.
  • OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97

    Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2019 - 2 KN 1/19
    Die Heranziehung der preisrechtlichen Vorschriften zur Bemessung der Erforderlichkeit von in die Gebührenkalkulation eingestellten Entgelten Dritter ist auch in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt (…Urteil des Senats vom 15. Februar 2006 - 2 LB 46/04 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Januar 1999 - 9 L 1803/97 -, juris, Rn. 7; VGH Mannheim…, Urteil vom 31. Mai 2010 - 2 S 2423/08 -, juris, Rn. 42; OVG Münster…, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris, Rn. 44f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2005 - 2 LB 109/03

    Abfallbeseitigung, Abfallgebühr, Kostendeckungsprinzip, Subunternehmer, …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2006 - 2 LB 46/04

    Defizitausgleich bei der Tierkörperbeseitigung

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15 …

  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung, …

  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …

  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot; …

    Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41 und 52, für die Übertragung der Aufgabe der Abfallentsorgung eines Kreises auf einen Zweckverband ohne nähere Begründung von einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß §§ 18, 19 GkZ ausgegangen ist, überzeugt dies für den vorliegenden Fall nicht.

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34 ; VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).

    Hierfür sprechen neben dem Wortlaut der Norm ("berechtigen") auch Sinn und Zweck des Zitiergebots: Zu dem Normsetzungsprogramm der Exekutive bzw. zu einer Nachprüfung durch Betroffene gehört auch - wenn nicht gar zu allererst -, sich zu vergewissern, dass der konkrete Träger der öffentlichen Verwaltung selbst zum Erlass der Satzung befugt ist ( OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 54 f.).

    Im Fall einer Aufgabenübertragung nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sind in einer Gebührensatzung deshalb die Vorschriften zu nennen, aus denen sich die Berechtigung ergibt, die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis auf die betreffende Körperschaft zu übertragen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 52 ).

    In dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn 50 ff. hat es eine Übertragung gemäß §§ 18, 19 GkZ angenommen.

    Erst durch die Angabe des hier einschlägigen § 1 Abs. 2 Satz 1 KAG ergibt sich, dass unter anderem Zweckverbände in Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben - um solche handelt es sich hier, da sich der Charakter der Aufgabe durch den Übergang nicht ändert - kommunale Abgaben erheben können (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2025 - 6 LB 9/24

    Anschluss- und Benutzungszwang; Wiederherstellung einer …

    Im Fall der Übertragung dieser Aufgabe nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Wahrnehmung der entsprechenden Rechtssetzungsbefugnis durch einen Zweckverband sind in einer Satzung auch diejenigen Vorschriften zu nennen, aus denen sich die Berechtigung zum Erlass eben dieser Satzung ergibt bzw., aus denen die Berechtigung des ursprünglichen Aufgabenträgers folgt, die zum Tätigwerden berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis auf den Zweckverband zu übertragen (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris Rn. 40, 52 zur Abfallgebührensatzung;… zur Niederschlagswassergebührensatzung VG Schleswig, Urt. v. 17.01.2024 - 4 A 222/20 -, juris Rn. 57 ).

    Denn die Angabe von "Rechtsvorschriften, welche zum Erlass der Satzung berechtigen" ( § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG ) erfordert sowohl die Angabe von materiell-berechtigenden Normen ("wozu berechtigen?") als auch von formell-berechtigenden Normen, insbesondere von Zuständigkeitsvorschriften ("wen berechtigen?"), sodass stets auch die Vorschriften zu nennen sind, aus denen sich die formelle Berechtigung des Trägers der öffentlichen Verwaltung zum Erlass der Satzung ergibt ( OVG Schleswig, Urt. v. 13.02.2020 - 2 LB 16/19 -, juris Rn. 23 , Urt. v. 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris Rn. 54 ff.;… Friedersen/Stadelmann, in: Förster/Friedersen/Rohde, LVwG SH, Stand 02.2023, § 66, Erl. 2 zu Nr. 2).

    Soweit § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG von "berechtigen" spricht, bezieht sich dieses Verb nicht nur auf ein für sich stehendes Recht, sondern zugleich auch auf ein Subjekt, das dieses Recht in Anspruch nehmen kann ( OVG Schleswig, Urt. v. 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris Rn. 54 ).

    Rn. 94 Dass das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2019 (- 2 KN 1/19 -, juris Rn. 41 ) im Falle von Zweckverbänden stets die Benennung sowohl von § 3 Abs. 1 Satz 1 GkZ als auch von §§ 18, 19 GkZ gefordert habe, trifft nicht zu.

    Rn. 106 cc) Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung und zwar in ihrer Gesamtheit (stRspr OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 26 , vgl. auch Urt. v. 27.06.2019 - 2 KN 1/19 -, juris Rn. 33 , Urt. vom 14.09.2017 - 2 KN 3/15 -, juris Rn. 57 ;… Friedersen/Stadelmann, in: Förster/Friedersen/Rohde, Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein, Stand 02.2023, § 66, Erl. 3), da es sich bei § 66 Abs. 1 LVwG um keine bloße Ordnungsvorschrift handelt, wie der Vergleich mit den Soll-Vorgaben des § 66 Abs. 2 LVwG zeigt (… OVG Schleswig, Urt. v. 03.09.2019 - 2 KN 5/16 -, juris Rn. 26 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 5/16

    Sofern die Einleitungsformel einer Spielgerätesteuersatzung nicht den …

    Rn. 26 Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33 , juris, …und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57 , juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein…, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32 , juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG…, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (…vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    - 2 KN 3/15 -, Rn. 59 , juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34 , juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Der Adressat der abgeleiteten Rechtssetzungsbefugnis ist wesentlicher Bestandteil jeglicher Ermächtigung zur Normsetzung (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 40 und 54, juris; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 163, juris).

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 35ff.; vgl. auch OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    Es sind jedenfalls die Rechtsvorschriften zu nennen, die dazu berechtigen die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 52).

    Hierzu zählt auch die Verbandssatzung (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 52), nicht aber der öffentlich-rechtliche Vertrag (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 53).

    Unterstellt, eine Inkorporation der durch § 1 Abs. 1 BGS 2004 und 2013 mit einbezogenen Abwassersatzung 2004 und Schmutzwassersatzung 2013 entfalten rechtliche Wirkung auch für die Beitrags- und Gebührensatzungen 2004 und 2013 (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 43 ff.), sind die zitierten Vorschriften des LWG teilweise fehlerhaft.

    Die Vorschrift ist auch absatzgetreu zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 und 2 differenziert (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 41; VG Schleswig…, Urteil vom 03. November 2020 - 4 A 692/17 -, juris, Rn. 53).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 33, …und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig…, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG…, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51; zum Ganzen: OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben - wie zur Erhebung der Kurabgabe und der Tourismusabgabe -, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 35ff.; vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017.

    Bei einer Übertragung einer gemeindlichen Selbstverwaltungsaufgabe sind zudem die Rechtsvorschriften zu nennen, die dazu berechtigen die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 52).

    Die Vorschrift ist auch absatzgetreu zu zitieren, da die Norm hinsichtlich der zur Abgabenerhebung berechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts in den Absätzen 1 und 2 differenziert (zum Zweckverband: OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 41).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris,.

  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 192/20

    Heranziehung zu Grundgebühren für dezentrale Schmutzwasserbeseitigung

    Soweit das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Juni 2019 (- 2 KN 1/19 - juris Rn. 41 und 52), für die Übertragung der Aufgabe der Abfallentsorgung eines Kreises auf einen Zweckverband ohne nähere Begründung von einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß §§ 18, 19 GkZ ausgegangen ist, überzeugt dies nicht.

    Für das Kommunalabgabengesetz bedeutet dies: Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 3. September - 2 KN 5/16 - juris Rn. 27 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 34; VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 64 ff. - jeweils m. w. N.).

    Hierfür sprechen neben dem Wortlaut der Norm ("berechtigen") auch Sinn und Zweck des Zitiergebots: Zu dem Normsetzungsprogramm der Exekutive bzw. zu einer Nachprüfung durch Betroffene gehört auch - wenn nicht gar zu allererst -, sich zu vergewissern, dass der konkrete Träger der öffentlichen Verwaltung selbst zum Erlass der Satzung befugt ist (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 54 f.).

    Im Fall einer Aufgabenübertragung nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sind in einer Gebührensatzung deshalb die Vorschriften zu nennen, aus denen sich die Berechtigung ergibt, die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis auf die betreffende Körperschaft zu übertragen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 52).

    Erst durch die Angabe des hier einschlägigen § 1 Abs. 2 KAG ergibt sich, dass unter anderem Zweckverbände in Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben - um solche handelt es sich hier, da sich der Charakter der Aufgabe durch den Übergang nicht ändert - kommunale Abgaben erheben können (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 - juris Rn. 79 unter Hinweis auf OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 41).

  • VG Schleswig, 12.06.2023 - 4 A 10030/21

    Grundstücksanschlusskosten: Verstoß gegen das Verbot der doppelten …

    27ff.;OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19- jurisRn.

    Hierfür sprechen neben dem Wortlaut der Norm ("berechtigen") auch Sinn und Zweck des Zitiergebots: Zu dem Normsetzungsprogramm der Exekutive bzw. zu einer Nachprüfung durch Betroffene gehört auch - wenn nicht gar zu allererst -, sich zu vergewissern, dass der konkrete Träger der öffentlichen Verwaltung selbst zum Erlass der Satzung befugt ist (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19- jurisRn. 54f.).

    Im Fall einer Aufgabenübertragung nach den Vorschriften des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit sind in einer Gebührensatzung deshalb die Vorschriften zu nennen, aus denen sich die Berechtigung ergibt, die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis auf die betreffende Körperschaft zu übertragen (vgl.OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19- jurisRn. 52).

    Der Beklagte durfte die Satzung letztlich rückwirkend in Kraft setzen, da mit der 5. Änderungssatzung lediglich die Eingangsformel geändert wurde (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - juris Rn. 59).

  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 347/18

    Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren; …

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51; zum Ganzen: OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 35ff.; vgl. auch OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    Es sind jedenfalls die Rechtsvorschriften zu nennen, die dazu berechtigen die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 52).

    Hierzu zählt auch die Verbandssatzung (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 52), nicht aber der öffentlich-rechtliche Vertrag (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 53).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 33, …und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig…, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG…, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • VG Schleswig, 08.12.2020 - 4 A 348/18

    Erhebung von Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren; …

    Das soll ihm die Kontrolle ermöglichen, ob die Satzung mit dem ermächtigenden Gesetz übereinstimmt (ebenso für Verordnungen: BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 BvR 871/04 -, juris, Rn. 51; zum Ganzen: OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59; OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 34).

    Berechtigt eine Norm zur Erhebung unterschiedlicher Abgaben, so gehört zur genauen Bezeichnung der zum Erlass der Satzung berechtigenden Rechtsvorschriften im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG auch die Nennung des zutreffenden Absatzes bzw. der zutreffenden Absätze der Norm, gegebenenfalls einschließlich des dazugehörenden Satzes oder der dazugehörenden Sätze, die zur Erhebung der gewählten Abgabe berechtigen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 35ff.; vgl. auch OVG Schleswig…, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 59).

    Es sind jedenfalls die Rechtsvorschriften zu nennen, die dazu berechtigen die zur Gebührenerhebung berechtigende Aufgabe und die dazugehörige Satzungsbefugnis zu übertragen (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 52).

    Hierzu zählt auch die Verbandssatzung (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 52), nicht aber der öffentlich-rechtliche Vertrag (OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 51, 53).

    Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, juris, Rn. 33, …und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, juris, Rn. 57; vgl. auch OVG Schleswig…, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, juris, Rn. 32; vgl. für Verordnungen: BVerfG…, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, juris, Rn. 159).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 2 KN 4/16

    Anhebung des Steuersatzes einer Spielgerätesteuer; Beachtung des Zitiergebots; …

    Rn. 30 Ein Verstoß gegen § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG führt zur Rechtswidrigkeit und damit Unwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 33 , juris, …und vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 -, Rn. 57 , juris; vgl. auch OVG für das Land Schleswig-Holstein…, Urteil vom 18. Januar 2018 - 3 KN 4/14 -, Rn. 32 , juris; vgl. für Verordnungen: BVerfG…, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 159, juris) und zwar in ihrer Gesamtheit (…vgl. Senatsurteil vom 21. Juni 2000 - 2 L 80/99 -, Rn. 39, juris).

    - 2 KN 3/15 -, Rn. 59 , juris, und vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 34 , juris; für Rechtsverordnungen: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, Rn. 17, juris).

    Der Adressat der abgeleiteten Rechtssetzungsbefugnis ist wesentlicher Bestandteil jeglicher Ermächtigung zur Normsetzung (vgl. Senatsurteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 -, Rn. 40 und 54, juris; vgl. auch BVerfG…, Urteil vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, BVerfGE 101, 1-45, Rn. 163, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19

    Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 4 A 192/19

    Klage gegen Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr für das Jahr 2017

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 15/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1535/19

    Wettbürosteuer; Bemessung nach den Brutto-Wetteinsätzen

  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17

    Unwirksamkeit einer Spielgerätesteuersatzung wegen Verstoßes gegen das …

  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 122/18

    Wirksamkeit einer Wettbürosteuersatzung; Verstoß gegen das Zitiergebot

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2026 - 6 KN 4/24

    Normenkontrollantrag gegen eine Beitrags- und Gebührensatzung zur …

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 2 MB 14/20

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch …

  • VG Schleswig, 27.08.2021 - 4 A 157/19

    Fernwärmesatzung - Anforderung an einen Befreiungstatbestand hinsichtlich …

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 295/18

    Vorauszahlung von Hafenbenutzungsgebühren - Unwirksamkeit der Gebührensatzung …

  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 312/17

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen …

  • VG Schleswig, 23.10.2019 - 4 A 225/16

    Vergnügungssteuer

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2026 - 6 KN 3/24

    Normenkontrollantrag gegen eine Abwasserbeseitigungssatzung

  • VG Schleswig, 30.09.2020 - 4 A 200/14

    Vergnügungssteuer - Anhebung des Spielgerätesteuersatzes von 12 % auf 18 % der …

  • VG Schleswig, 30.08.2021 - 9 A 10/18

    Straßenausbaubeitrag: Anforderungen des satzungsrechtlichen Zitiergebots; …

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