Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 12.09.2008 - 2 KO 10/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BFH, 17.01.2013 - II E 19/12
Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH; …
Rn. 1 I. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 1. April 2009 II B 153/08 die Beschwerden der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) gegen die Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. September 2008 2 K 520/03, 2 K 33/04, 2 K 140/05 und 2 KO 10/08 wegen fehlender Statthaftigkeit und Nichtbeachtung des beim BFH gemäß § 62 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) bestehenden Vertretungszwanges als unzulässig verworfen und die Kosten des Beschwerdeverfahrens den Kostenschuldnern auferlegt.
dejure.org
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