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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10998
OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97 (https://dejure.org/2001,10998)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.10.2001 - 2 KO 141/97 (https://dejure.org/2001,10998)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 (https://dejure.org/2001,10998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulkosten - Berücksichtigung von Kosten in der Schulumlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde; Berufung durch Vertreter des öffentlichen Interesses; Nichtigkeit eines Haushaltssatzung eines Landkreises; Festsetzung einer Schulumlage in die Kreisumlage; Rückzahlungsverpflichtung an Nicht-Schulträgergemeinden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 425
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
    Dies folge für die Aufgaben des Projekts "Ökologischer Landkreis", der "Wirtschaftsförderung und Tourismus" und der "Fahrbibliothek" aus den entsprechenden Ausführungen des Urteils des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -.

    In materieller Hinsicht führt die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - aus, dass in Thüringen zur Wahrnehmung von überörtlichen Aufgaben auf Gemeindeebene die Institute der Einheitsgemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde geschaffen worden seien, um in Abgrenzung zu den Landkreisen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht aufzuwerten und zu stärken.

    Er bittet den Senat, seine Auffassung im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - hinsichtlich der Fördermaßnahme für das Hallenbad Sollstedt zu überprüfen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Behördenakten des Beklagten, der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 1995, der von der Klägerin vorgelegten Akten sowie der Gerichtsakten 2 KO 140/97 und 2 KO 143/97, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung waren, Bezug genommen.

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat bereits in dem Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ebenfalls betreffend die Kreisumlage 1995 der Beklagten ausgeführt:.

    Zur Berechnung der Fehlergrenze hat der Senat im Verfahren 2 KO 143/97 ausgeführt:.

  • VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
    Auszug aus OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Rechtslage in anderen Bundesländern ausgesprochen, dass Kreisumlagebescheide von den Gemeinden anfechtbare Verwaltungsakte sind (vgl. BayVGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691 m. w. N.).

    Der Senat hat es sodann dahin stehen lassen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, Urteile vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; und vom 4. November 1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 20. Dezember 1994, a. a. O.) betrage (offen gelassen auch von OVG Brandenburg…, Urteil vom 7. November 1996, a. a. O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232), weil im dort zu entscheidenden Fall auch eine Fehlergrenze von 0, 5 % nicht erreicht wurde.

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
    Auszug aus OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
    Der Senat hat es sodann dahin stehen lassen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, Urteile vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; und vom 4. November 1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 20. Dezember 1994, a. a. O.) betrage (offen gelassen auch von OVG Brandenburg…, Urteil vom 7. November 1996, a. a. O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232), weil im dort zu entscheidenden Fall auch eine Fehlergrenze von 0, 5 % nicht erreicht wurde.
  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Behördenakten des Beklagten, der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 1995, der von der Klägerin vorgelegten Akten sowie der Gerichtsakten 2 KO 140/97 und 2 KO 143/97, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung waren, Bezug genommen.
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
    Zwar ist davon auszugehen, dass die Landesanwaltschaft nicht gleichzeitig in einem Verfahren sowohl als Vertreterin des öffentlichen Interesses als auch als Prozeßvertreterin auftreten kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 4.11.1968 - BVerwGE 31, 5, 12 f.; Urteil vom 28.10.1970 - BVerwGE 36, 188, 191 f.).
  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1 …

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97
    Zwar ist davon auszugehen, dass die Landesanwaltschaft nicht gleichzeitig in einem Verfahren sowohl als Vertreterin des öffentlichen Interesses als auch als Prozeßvertreterin auftreten kann (vgl. dazu BVerwG, Beschluß des Großen Senats vom 4.11.1968 - BVerwGE 31, 5, 12 f.; Urteil vom 28.10.1970 - BVerwGE 36, 188, 191 f.).
  • OVG Thüringen, 07.10.2016 - 3 KO 94/12

    Gebot der Berücksichtigung des gemeindlichen Finanzbedarfs im Verfahren der …

    Die Festsetzung der Kreisumlage kann von den Kommunen als Verwaltungsakt angefochten werden (vgl. ThürOVG, Urteile vom 18. Dezember 2008 - 2 KO 994/06 - juris Rdn. 28 und vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 - ThürVBl.
  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und …

    Die Festsetzung der Kreisumlage kann von den Kommunen als Verwaltungsakt angefochten werden (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 - ThürVBl. 2002, 232 = GewArch 2002, 325 und Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 -BayVBl. 1996, 691 m. w. N.).

    Ein derartiger Fall liegt hier vor, da der Beklagte die Haushaltssatzung für das Jahr 1996 im Jahr 2005 neu beschloss, um unter Beachtung des Urteils des Senats vom 16. Oktober 2001 - 2 KO 141/97 - a. a. O. (betreffend die Kreisumlage für das Jahr 1995) den Aufwand für die Schülerspeisung und die Schülerbeförderung in die Schulumlage einzustellen und diese auch in dem Wissen, dass die Bekanntmachung im Jahr 1996 nicht den Anforderungen der Thüringer Bekanntmachungsverordnung entsprach, neu veröffentlichte.

  • OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Personen des …

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die folgenden Gerichts- und Beiakten, die Gegenstand der Beratung waren: die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens (2 Bände) nebst der beigezogenen Behördenvorgänge (7 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 EO 222/97 (2 Bände) nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (1 Hefter), die Gerichtsakte des - erledigten - Verfahrens 4 EO 351/97, die Gerichtsakte des Verfahrens 4 EO 904/97 nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (4 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1153/97 nebst den dort beigezogenen Behördenvorgängen (17 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1154/97 nebst den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen (8 Hefter), die Gerichtsakte des Verfahrens 4 ZKO 1178/97 und die Gerichtsakten der Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97.

    Insoweit verweist sie auf ihr Vorbringen auf Seite 3 ihres Schriftsatzes vom 14.05.1999 (gemeint wohl: 17.05.1999) in den Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97.

    Das Vorbringen der Antragstellerin verhält sich dazu nicht, da es danach durchaus möglich erscheint, dass die Veröffentlichung der Verbandssatzung in anderer Form erfolgt ist als die im Verfahren 2 KO 140/97 und 2 KO 141/97 beanstandete.

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 10 LB 83/16

    Ausgleichsaufgabe; Bagatellgrenze; Gemeindefusion; Geringfügigkeitsschwelle; …

    Rn. 63 Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zieht ein Fehler bei der Festsetzung des Umlagesolls durch den Ansatz von Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben die Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit die Rechtswidrigkeit von Umlagebescheiden nur dann nach sich, wenn er spürbar in die Finanzwirtschaft eingreift, sich also auf den Umlagesatz mit einem Prozentpunkt oder mehr auswirkt (BayVGH…, Urteil vom 21.3.2011 - 4 BV 10.108 -, Rn. 76, juris; so auch ThürOVG, Urteil vom 11.12.2001 - 2 KO 141/97 -, Rn. 67 ff., juris).
  • VG Meiningen, 04.09.2007 - 2 K 904/04

    Kommunalrecht; Verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei Anfechtung eines …

    Kreisumlagebescheide sind Verwaltungsakte, die von den betroffenen Gemeinden angefochten werden können frhürOVG, U. v. 16.10.2001, 2 KO 141/97; [...]).

    Zwar legt der Wortlaut des § 28 Abs. 1 Satz 1 ThürFAG ebenso wie die zu dieser Vorschrift ergangene Rechtsprechung des ThürOVG (a.a.O. bzw. ebenso vom 16.10.2001, 2 KO 141/97, [...]) nahe, dass der von dem Beklagten geltend gemachte Finanzbedarf im Sinne der Vorschrift auf einer zulässigen bzw. rechtmäßigen Aufgabenwahrnehmung beruhen müsse und dass insofern das Gericht eine solche auch nachprüfe (so auch: BayVGH, U. v. 04.11.1992, DVBI. 1993, 893; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 21.05.1993, DVBI. 1993, 895; OVG Schleswig, U. v. 20.11.1994, DVBI.1995, 469).

  • OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Ausgleichsaufgaben; …

    Die Gerichtsakten 2 KO 140/97, 2 KO 141/97 und 2 KO 142/97, 2 Hefter Verwaltungsakten sowie die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des beklagten Landkreises für das Jahr 1995 und der hierzu ergangene erste Nachtrag lagen dem Senat vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung; auf ihren Inhalt wird ebenfalls Bezug genommen.
  • OVG Thüringen, 20.11.2025 - 3 KO 385/22

    Zu den Dokumentationspflichten der Kreisverwaltung vor Erlass der …

    Die Nichtigkeit kann auch im Rahmen der inzidenten Normenkontrolle festgestellt werden (so bereits ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 141/97 - juris).
  • VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05

    Erhebung einer Kreisumlage beruhend auf einer nichtigen Haushaltssatzung; …

    Träger aller übrigen Grund- und Regelschulen im Landkreis ist der Beklagte." (ThürOVG - 2 KO 141/97 - [...] Rdnr. 49).
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