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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23773
OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97 (https://dejure.org/2000,23773)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12.09.2000 - 2 KO 379/97 (https://dejure.org/2000,23773)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 12. September 2000 - 2 KO 379/97 (https://dejure.org/2000,23773)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98

    Gewinnung von Bodenschätzen; Bewilligung; Bergbauberechtigung; Verfahren der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97
    Eine Gemeinde kann sich in der Regel erst im bergrechtlichen Zulassungsverfahren, nicht aber bereits im vorgelagerten Konzessionierungsverfahren (also gegen die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung) auf eine Verletzung ihrer gemeindlichen Planungshoheit berufen (wie BVerwG vom 15.10.1998, NVwZ 1999, 876).

    Da die Beigeladene an dem ursprünglichen Einwand der Gefährdung der Trinkwasserversorgung (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 26. Februar 1997 - 2 EO 624/96 -, S. 15 des Beschlussumdrucks) selbst nicht mehr festhält, kommt nur eine Verletzung ihrer grundrechtlich geschützten gemeindlichen Planungshoheit in Betracht (vgl. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1998 - 4 B 94/98 -, NVwZ 1999, 876 [zitiert nach Juris]).

  • OVG Thüringen, 26.02.1997 - 2 EO 624/96

    Widerspruch; Dritter; Zulassung eines Betriebsplans; Gemeinde; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97
    Etwaige Verstöße gegen objektiv-rechtliche oder sonstige Gesetzesbestimmungen, die nicht dem Schutz der Beigeladenen dienen (z. B. Verstöße gegen Raumordnungsrecht, von denen das Oberbergamt in dem angefochtenen Bescheid ausgeht, oder gegen Bestimmungen des Landschafts- und Naturschutzes; vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 26. Februar 1997 - 2 EO 624/96 -, S. 14 des Beschluss- umdrucks), spielen mithin keine Rolle und bedürfen der Prüfung durch den Senat nicht.

    Da die Beigeladene an dem ursprünglichen Einwand der Gefährdung der Trinkwasserversorgung (vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 26. Februar 1997 - 2 EO 624/96 -, S. 15 des Beschlussumdrucks) selbst nicht mehr festhält, kommt nur eine Verletzung ihrer grundrechtlich geschützten gemeindlichen Planungshoheit in Betracht (vgl. den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 1998 - 4 B 94/98 -, NVwZ 1999, 876 [zitiert nach Juris]).

  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94

    Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97
    In der Regel kann es erst auf dieser zweiten Stufe zu einer Kollision zwischen gemeindlichen und bergbaulichen Interessen kommen, die eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit möglich erscheinen läßt und einen Rechtsschutzbedarf auslöst (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Juli 1994 - BVerwG 4 B 102.94 - Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 4).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97
    Denn es spricht vieles dafür, dass die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätze in Bezug auf den maßgeblichen Zeitpunkt für das Vorliegen einer Nachbarrechtsverletzung durch eine Baugenehmigung (ständige Rechtsprechung, vgl. nur das Urteil vom 19. September 1969 - IV C 18.67 -, DÖV 1970, 135) auch auf den hier zu entscheidenden Fall zu übertragen sind.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97
    Zwar steht einer Behörde grundsätzlich die Möglichkeit offen, auch im Falle eines Drittwiderspruchs den angefochtenen Verwaltungsakt nach Maßgabe des § 48 ThürVwVfG zurückzunehmen anstatt einen Widerspruchsbescheid zu erlassen (zu Einschränkungen dieser Wahlmöglichkeit vgl. BVerwGE 101, 64).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97
    Das Oberbergamt hätte die der Klägerin erteilte Bewilligung auf den Widerspruch der Beigeladenen hin nur dann aufheben dürfen, wenn diese durch die Bewilligung in eigenen Rechten verletzt wäre (vgl. nur BVerwGE 65, 313 [318], m. w. N.).
  • BVerwG, 20.07.1984 - 7 C 28.83

    IHK - Widerspruch - Entscheidung - Aufsichtsbehörde - Nichtbestehen einer Prüfung …

    Auszug aus OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97
    Angesichts dessen, dass in der Entscheidungsformel des Bescheids davon die Rede ist, dass dem Widerspruch der Beigeladenen "abgeholfen" werde, könnte man in dem Bescheid zwar auch einen Abhilfebescheid sehen; der Senat geht allerdings davon aus, dass in Fällen wie diesem, in dem Ausgangs- und Widerspruchsbehörde identisch sind, ein Abhilfeverfahren nicht stattfindet (vgl. auch BVerwGE 70, 4 [12];… Kopp, 11. Aufl., § 72 Rdn. 1, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2008 - 1 A 10231/08

    Berufung gegen Inanspruchnahme eines Grundstücks für Goldabbau zurückgewiesen

    Demnach bedarf es zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Zugriffs auf fremde Bodenschätze einer Einbeziehung des Grundeigentümers, die im vorgelagerten Konzessionsverfahren nach § 8 BBergG gerade nicht vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998, UPR 1999, 75; ThürOVG, Urteil vom 12.09.2000, 2 KO 379/97, juris).
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