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| OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03 |
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Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Dieses tndividualgrundrecht kann in Anspruch nehmen, wer selbst politische Verfolgung erlitten hat, weil ihm in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, wie die politische Überzeugung, die religiöse Grundentscheidung, die Volkszugehörigkeit oder andere unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, in seinem Heimatstaat gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind oder unmittelbar gedroht haben (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 1991, BVerfGE 83, 216, und vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315).Ob eine asylerhebliche politische Verfolgung vorliegt, ob also die Verfolgung wegen eines Asylmerkmals im oben genannten Sinne erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315).
Der humanitären Intention des Asylrechts entsprechend wird die Schwelle der asylrechtlichen Beachtlichkeit überschritten, wenn der Betroffene durch die Rechtsgutbeeinträchtigung aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgegrenzt, d. h. in eine für ihn ausweglose Lage gebracht wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom I.Juli 1987, BVerfGE 76, 143, und vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315).
Was die anderen "Gefährdungen" angeht, die mit dem Ausweichen in eine verfolgungsfreie Region des Heimatlandes verbunden sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsatzlich der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerfG, B. v. 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86-, a.a.O., 345.).
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Dieses tndividualgrundrecht kann in Anspruch nehmen, wer selbst politische Verfolgung erlitten hat, weil ihm in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale, wie die politische Überzeugung, die religiöse Grundentscheidung, die Volkszugehörigkeit oder andere unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, in seinem Heimatstaat gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind oder unmittelbar gedroht haben (BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 1991, BVerfGE 83, 216, und vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315).Dieser (herabgestufte) Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist auch im Falle eines Schutzsuchenden anzuwenden, der selbst weder individuelle Verfolgung erlitten hat noch in eigener Person davon unmittelbar bedroht war, dessen bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen aber als eher zufällig anzusehen ist, weil er von einer Gruppenverfolgung betroffen war (BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, BVerfGE 83, 216).
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Frage einer inländischen Fluchtalternative in seinem Beschluss vom 23. Januar 1991 im Zusammenhang mit von Dritten ausgehenden gruppengerichteten Verfolgungen ausgeführt, es bedürfe einer Prüfung, ob Grund zu der Annahme bestehe, dass sich eine für das übrige Land angenommene "Schutzunwilligkeit des Staates" auch auf bisher verfolgungsfreies Gebiet ausdehnen könne (BVerfG, B. v. 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 2 BvR 515/89, 2 BvR 1827/89 -, a. a. 0.).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2002 - 1 L 239/01
Asyl, Asylrecht, Abschiebungsschutz, Aserbaidschan, Armenien, Berg-Karabach, …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Auch unter Beachtung dieses herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes bestünde für den Kläger Verfolgungssicherheit in Folge einer inländischen Fluchtalternative in der Region von Berg-Karabach (so auch HessVGH, Beschluss vom 30. Mai 2003 - 3 UE 858/02.A - AuAS 2003, 180 Leitsatz [Volltext in Juris]; OVG Schleswig, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 1 L 239/01 -, zitiert nach Juris; OVG Rheinland- Pfalz, U. v. 20. September 2001 - 6 A 11840/00 -, zitiert nach Juris).2 KO 910/03 11 künftig nicht mehr in der Region von Berg-Karabach aufhalten könnten und daher dort auf Dauer nicht sicher wären (vgl. OVG Schleswig, U. v. 12. Dezember 2002, a. a. O).
In dieses Gebiet kann man von Deutschland aus gefahrlos über Armenien einreisen (…vgl. hierzu auch: HessVGH, B. v. 30. Juni 2003 - 3 UE 290/02.A-, a.a.O.; OVG Schleswig, U. v. 12. Dezember 2002 - 1 L 239/01 -, a. a. O., m. w. N.;… OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 20. September 2001, a.a.O.).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Erforderlich ist nur, dass die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 1/94 -, InfAusIR 1995, 24, vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9/95 -, BVerwGE 99, 328 und vom 4. Juni 1996 - 9 C 134/95-, NVwZ 1996, Beilage Nr. 12, 89).Hat der Ausländer in seinem Heimatstaat politische Verfolgung zu befürchten oder bestehen dort Abschiebungshindernisse, scheidet dieser als Zielstaat einer Abschiebung nur dann aus, wenn ihm die Gefahren landesweit drohen oder er das sichere Gebiet im Heimatstaat nicht erreichen kann (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 10. Juli 1989-, a.a.O., 342 ff.; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ff. [330]).
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94
Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
9 4 - , NVwZ 1995, 391, und vom 3. November 1992 - 9 C 21.92-, BVerwGE 91, 150).Erforderlich ist nur, dass die Gefahr landesweit droht und ein Ausweichen in sichere Gebiete des Herkunftslandes nicht möglich ist (BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 1/94 -, InfAusIR 1995, 24, vom 17. Oktober 1995 - 9 C 9/95 -, BVerwGE 99, 328 und vom 4. Juni 1996 - 9 C 134/95-, NVwZ 1996, Beilage Nr. 12, 89).
- BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit, …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Denn § 50 Abs. 2 AusIG a. F. (nunmehr § 59 Abs. 2 AufentG) gebietet es in Fällen regionaler (oder örtlich begrenzter) politischer Verfolgung nicht, die Abschiebungsandrohung auf das sichere Teilgebiet des Abschiebezielstaats zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 9 C 4/99 - BVerwGE 110, 74 ff. = AuAS 2000, 27 ff.).Rechtlich geboten ist ein solcher Hinweis indessen nicht (BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 9 C 4/99 -, a. a. O.).
- BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Das ist nur dann nicht der Fall, wenn der Asylsuchende am Ort der inländischen Fluchtalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat, als ein Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums (st. Rspr. vgl. u.a. BVerwG, B. v. 31. Juli 2002 -1B128/02-, ZAR 2002, 369 ff.; Zusammenfassung der bisherigen Rechtssprechung).Wesentlich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist allein, dass sie nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige auch unter Einsatz eigener finanzieller Mittel zu erlangen in der Lage ist (vgl. BVerwG, B. v. 31. Juli 2002, a. a. O.).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Das gilt nicht nur innerhalb eines landesweit "verfolgungsmächtigen" Staates, sondern auch für solche Regionen des Staatsgebietes, in denen er seine wirksame Gebietshoheit und Verfolgungsrrtacht, sei es infolge eines Bürgerkrieges oder sei es wegen des Eingreifens fremder Mächte, vorübergehend eingebüßt hat (vgl. BVerwG, U. v. 8. Dezember 1998 - 9 C 17/98 -, NVwZ 1999, 544 ff.).2 KO 910/03 10 Ausland (vgl. zu der insoweit ähnlich gelagerten Problematik im Nordirak: BVerwG, U. v. 8. Dezember 1998 - 9 C 17/98 -, BVerwGE 108, 84 ff.).
- BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92
Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
9 4 - , NVwZ 1995, 391, und vom 3. November 1992 - 9 C 21.92-, BVerwGE 91, 150).Hat ein Ausländer seine Heimat wegen erlittener oder unmittelbar drohender Verfolgung verlassen, wird ihm der Schutz des § 60 Abs. 1 AufenthG bereits dann zuteil, wenn an seiner Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei einer Rückkehr in den Heimatstaat ernst zu nehmende Zweifel bestehen (vgl. zu § 51 AusIG, BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 - 9 C 21/92 -, BVerwGE 91, 150 ).
- OVG Thüringen, 26.08.2003 - 2 KO 155/03
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Zur Frage einer mittelbaren Gruppenverfolgung …
Auszug aus OVG Thüringen, 18.10.2005 - 2 KO 910/03
Selbst wenn der Kläger Aserbaidschan wegen seiner armenischen Volkszugehörigkeit mütterlicherseits verlassen haben sollte, besitzt - unabhängig davon ob derzeit noch eine Gruppenverfolgung ethnische Armenier in Aserbaidschan besteht (vgl. hierzu eingehend Urteil des Senats vom 22. Juli 2003 - 2 KO 155/03)- der Kläger dann Verfolgungssicherheit in Folge einer inländischen Fluchtalternative.Ebenfalls hierzu hat der Senat in seiner Grundsatzentscheidung vom 22. Juli 2003 - 2 KO 155/03- auch zur Situation von nur teilweise armenisch abstämmigen Volkszugehörigen und Personen, die der armenischen Sprache nicht mächtig sind, wie dem Kläger, ausgeführt:.
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 6 A 11840/00
Aserbaidschan, Armenier, Christen, Haft, Misshandlungen, Herabgestufter …
- BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99
Anforderungen an die Berufungsbegründung
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96
Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …
- BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96
Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …
- BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische …
- BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95
Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan
- BVerwG, 16.01.2001 - 9 C 16.00
Nordirak; Abschiebungsschutz; inländische Fluchtalternative; Erreichbarkeit; …
- BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
- BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97
Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf
- VGH Hessen, 30.05.2003 - 3 UE 858/02
Aserbaidschan: Gruppenverfolgung armenischer Volkszugehöriger; inländische …
- BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 4.04
Klageantrag, Zielstaat, Streitgegenstand, Rechtsschutzinteresse
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 181/80
- VGH Hessen, 30.06.2003 - 3 UE 290/02
Aserbaidschan, Armenier, Mischehen, gemischt-ethnische Abstammung, …
- BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 1113.82
- BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92
Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2008 - 11 A 4395/04
Aserbaidschan, Armenier, Mischehe, Wiedereinreiseverweigerung, interne …
Rn. 38 vgl. etwa eine Fluchtalternative grundsätzlich bejahend: Hessischer VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 3 UE 2381/04.A -, juris, OVG Thüringen, Urteil vom 18. Oktober 2005 - 2 KO 910/03 -, juris; im Einzelfall verneinend: OVG Thüringen, Urteil vom 28. Februar 2008 - 2 KO 899/03, a. a. O.; generell verneinend: VG Ansbach, Urteil vom 30. April 2008 - AN 15 K 07.30739 -, VG Meiningen, Urteil vom 1. Juli 2008 - 2 K 20022/08 Me - und BayVGH, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 9 B 05.30123 - , juris,. - OVG Thüringen, 10.03.2009 - 2 ZKO 367/07
Aserbaidschan, Armenier, Berg-Karabach, interne Fluchtalternative, …
Der Senat hat in Ergänzung zur bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Oktober 2005 - 2 KO 910/03 - juris) in tatsächlicher Hinsicht festgestellt, dass Berg-Karabach als inländische Fluchtalternative für aserbaidschanische Asylbewerber armenischer Volkszugehörigkeit von Deutschland aus in zumutbarer Weise erreichbar ist.
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